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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Urteil gegen den chinesischen Menschenrechtaktivisten Liu Feiyue

29.01.2019 - Pressemitteilung

Zum Urteilsspruch gegen den chinesischen Menschenrechtsaktivisten Liu Feiyue sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (29.01.):

Liu Feiyue hat sich als Gründer der Webseite “Civil Rights and Livelihood Watch” für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in China eingesetzt. Sein Einsatz galt sowohl Menschenrechtsaktivisten, die staatliche Repressalien erleiden mussten, als auch Menschen, die von ihrem Land vertrieben wurden. Ich bin bestürzt, dass er für sein Engagement für andere heute zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Wie vielen anderen politischen Gefangenen in China wurde auch Liu Feiyue ein rechtsstaatliches Verfahren verwehrt.

Ich appelliere an die chinesische Regierung, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren statt Bürger mit beispielhaftem Gemeinschaftssinn jahrelang einzusperren.

Die Bundesregierung hat den Fall Liu Feiyues seit seiner Verhaftung im November 2016 mit großer Sorge und Aufmerksamkeit verfolgt und wird sich auch weiterhin für ihn einsetzen.

Hintergrund:

Der chinesische Menschenrechtsverteidiger und Begründer der Internetseite „Civil Rights and Livelihood Watch“ Liu Feiyue ist heute vom Mittleren Volksgericht in Suizhou wegen Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er wurde am 18. November 2016 verhaftet. Das Gerichtsverfahren fand am 7. August 2018 statt.

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