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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Auftakt des Kobane-Prozesses

26.04.2021 - Pressemitteilung

Anlässlich des Auftakts der Gerichtsverhandlung im sogenannten Kobane-Prozess in Ankara erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (26.04.):

Das harte und international wiederholt kritisierte Vorgehen der türkischen Behörden gegen die HDP und ihre Mitglieder nährt die Zweifel daran, dass der heute beginnende Prozess in Ankara geeignet ist, die tragischen Vorkommnisse im Zusammenhang mit den sogenannten Kobane-Protesten 2014 aufzuarbeiten. Wer versucht, politische Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, legt Hand an die Fundamente der Demokratie.

Wir werden das weitere Verfahren genau beobachten und erwarten, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten werden.

Insbesondere rufe ich die Türkei auf, Selahattin Demirtaş nicht mit weiteren fragwürdigen Anklagen zu verfolgen, sondern ihn endlich im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freizulassen.

Hintergrund:

Ab 26. April 2021 stehen in Ankara 108 Angeklagte, darunter zahlreiche hochrangige Mitglieder der links-kurdischen Oppositionspartei HDP vor Gericht, darunter der ehemalige Vorsitzende Selahattin Demirtaş. Hintergrund des Kobane-Prozesses sind Kundgebungen in der Türkei im Jahr 2014 in Solidarität mit der gleichnamigen Stadt in Nordsyrien (Arabisch: Ain al Arab), die seinerzeit von IS-Terroristen belagert wurde. Die HDP hatte zu diesen Protesten aufgerufen. Im Zuge der Kundgebungen kam es zu gewaltsamen Zwischenfällen, bei denen mehrere Dutzend Menschen, die meisten pro-kurdische Demonstrantinnen und Demonstranten, ums Leben kamen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte in einem Urteil vom 22. Dezember 2020 fest, dass die Aufforderungen der HDP im Rahmen politischer Meinungsäußerungen geblieben wären und keinen Aufruf zu Gewalt dargestellt hätten.

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