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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum heutigen Welttag gegen Kinderarbeit

12.06.2019 - Pressemitteilung

Zum heutigen Welttag gegen Kinderarbeit erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (12.06.):

Über 150 Millionen Kinder sind in unserer Welt heute noch Opfer von Kinderarbeit, gut die Hälfte davon laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation in ihren schlimmsten und gefährlichsten Formen. Über 36 Millionen dieser Kinder können keine Schule besuchen. Mehr noch als in anderen Weltregionen sind Kinder in Afrika von diesem Übel betroffen; für fast 20 Prozent aller afrikanischen Kinder ist Arbeit statt Bildung, Ausbeutung statt Schutz grausame Wirklichkeit. Aber auch in vielen anderen Regionen der Welt arbeiten Kinder unter ausbeuterischen, gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Wir müssen unsere Anstrengungen intensivieren, das Ziel aus der Agenda 2030 zu erfüllen, alle Formen der Kinderarbeit bis 2025 weltweit zu beseitigen.

Globale Lieferketten und Produktionswege sind heute umfassender und komplexer als je zuvor, ausbeuterische Kinderarbeit findet in vielen Bereichen statt, im Bergbau, in der Landwirtschaft, der Textil-, Auto-, oder Elektronikindustrie. Wie bei vielen anderen drängenden Problemen unserer Zeit gilt auch hier: Ohne internationale Zusammenarbeit, starke internationale Institutionen und multilaterale Bündnisse wird der Kampf gegen Kinderarbeit nicht zu gewinnen sein. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO oder auch das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) sind Beispiele für starke Partnern, die wir unterstützen.

Die Bundesregierung ist seit langem in der multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit an vielen konkreten Programmen und Projekten beteiligt, um Lebensbedingungen zu ermöglichen, in denen Kinder nicht arbeiten müssen, um staatliche Strukturen zu stärken, die Kinderarbeit entgegenwirken und um Bildung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Wir dürfen in den Anstrengungen nicht nachlassen.

Staaten haben die Pflicht, Kinder und ihre Rechte zu schützen. Auf meinen Reisen und in den Gesprächen für den Schutz der Menschenrechte weltweit fordere ich das von staatlichen Gesprächspartnern unmissverständlich ein. Aber auch Unternehmen tragen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, deren Erfüllung die Bundesregierung von allen Unternehmen erwartet, ist ein zentraler Baustein, um durch Vorsorge und Abhilfe Kindern als schwächste Glieder in der Globalisierung zu ihrem Recht und Schutz zu verhelfen. Daher ist ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen in Wertschöpfungsketten notwendig.

Ich werde mich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, den Schutz von Kindern weltweit als wichtigen Bestandteil der Außen-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik sowie der humanitären Hilfe der Bundesregierung zu stärken, den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten zu verbessern und die Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention und weiterer internationalen Instrumente für Kinderrechte und den Schutz der Kinder vor ausbeuterischer Kinderarbeit zu fördern.

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