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Menschenrechtsbeauftragte Kofler anlässlich des 1000. Tags Untersuchungshaft des türkischen Unternehmers und Stiftungsgründers Osman Kavala
Anlässlich des 1000. Tags Untersuchungshaft des türkischen Unternehmers und Stiftungsgründers Osman Kavala erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (26.07.):
Warum Osman Kavala immer noch nicht aus dem Gefängnis entlassen wurde, ist für mich völlig unverständlich. Die andauernde Untersuchungshaft trotz seines Freispruchs im Gezipark-Verfahren und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nährt ernste Zweifel an der Gültigkeit rechtsstaatlicher Grundsätze in der Türkei. Der Straßburger Gerichtshof hat in seinem Urteil dargelegt, dass die Haft dazu dient, Osman Kavala zum Schweigen zu bringen.
Ich schaue mit wachsender Unruhe auf den Zustand der Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten in der Türkei – Osman Kavala und die türkische Zivilgesellschaft können auf meine fortgesetzte Solidarität zählen.
Hintergrund:
Der Leiter der türkischen Kulturstiftung Anadolu Kültür, Osman Kavala, ist seit dem 18.10.2017 inhaftiert und befindet sich damit am 27.07.2020 seit 1000 Tagen in Haft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala am 10.12.2019 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und forderte seine umgehende Freilassung. Diese Entscheidung erlangte am 11.05.2020 Rechtskraft. Osman Kavala war am 18.02.2020 von einem Istanbuler Gericht freigesprochen worden, wurde aber umgehend auf Grundlage anderer Vorwürfe wieder festgenommen.