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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Urteil gegen die Istanbuler CHP-Vorsitzende Kaftancıoğlu

09.09.2019 - Pressemitteilung

Zum Urteil gegen die Istanbuler CHP-Vorsitzende Kaftancıoğlu sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (09.09.):

Das Urteil gegen die Istanbuler Vorsitzende der CHP, Canan Kaftancıoğlu, bestärkt meine Sorge über den Zustand der Meinungsfreiheit in der Türkei. Die Freiheit des Wortes stellt einen Gradmesser für die Rechtstaatlichkeit und Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens dar. Ich appelliere an die Türkei, als Unterzeichnerin der Europäischen Menschenrechtskonvention und als EU-Beitrittskandidat das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen.

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