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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Vollstreckung der Todesurteile gegen Anführer und Mitglieder der Aum-Sekte in Japan

06.07.2018 - Pressemitteilung

Zur Vollstreckung der Todesurteile gegen den Anführer und sechs Mitglieder der Aum-Sekte in Japan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (06.07.):

Am 6. Juli wurden Todesurteile gegen den Anführer und sechs Mitglieder der Aum-Sekte in Japan vollstreckt. Die Gruppe war verantwortlich für den Giftgasanschlag auf die U-Bahn von Tokyo 1995, der zahlreiche Todesopfer und tausende Verletzte forderte. Noch heute – über 20 Jahre später - leiden viele Menschen an den Folgen des Terroranschlags von damals. An diesem Tag sind wir in unseren Gedanken bei den zahlreichen Opfern dieser schrecklichen Tat und deren Angehörigen. Ihr unermessliches Leiden wird unvergessen bleiben.

Trotz der Schwere dieser Tat bleibt die Bundesregierung bei der grundsätzlichen Ablehnung der Todesstrafe als inhumane und grausame Art der Bestrafung. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern setzen wir uns daher dafür ein, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.

Mit Japan verbindet uns eine lange und intensive Freundschaft. Unsere Länder sind tief verbunden auf der Grundlage von gemeinsamen Werten wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und dem Schutz der Menschenrechte. Gerade deshalb ist es mir sehr wichtig, Meinungsverschiedenheiten auch offen anzusprechen. Wir hoffen, dass wir mit unserem wichtigsten Wertepartner in Ostasien den Dialog zur Überwindung der Todesstrafe künftig noch weiter intensivieren können.

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