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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu drohender Hinrichtung in Iran

25.06.2021 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Hossein Shahbazi erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (25.06.):

Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Hossein Shahbazi ist entsetzlich. Hossein Shahbazi war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten minderjährig. Dennoch wurde sein Todesurteil auch nach einem erneuten Verfahren aufrechterhalten. Sein Geständnis soll unter Folter erzwungen worden sein, und es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen. Für Hossein Shahbazi muss es ein faires rechtsstaatliches Verfahren geben – ohne Verhängung der Todesstrafe

Hintergrund:

Hossein Shahbazi (20 Jahre) wurde am 03.12.2018 im Alter von 17 Jahren verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, während einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen einen Mitschüler erstochen zu haben. Am 13.01.2020 wurde er von einem Gericht in der Provinz Fars zum Tode verurteilt. Einem aktuellen Bericht von Amnesty International zufolge erfolgte seine Verurteilung aufgrund von unter Folter erzwungenen Geständnissen. Das Urteil wurde vom obersten Gerichtshof am 16.06.2020 bestätigt. Dabei wurde eingeräumt, dass Shahbazi zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war. Ihm wurde jedoch mit dem Verweis auf ein medizinisches Gutachten „geistige Reife“ attestiert.

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