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Menschrechtsbeauftragte Kofler zum Tag der internationalen Strafgerichtsbarkeit

17.07.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich des Tages der internationalen Strafgerichtsbarkeit (UN Day of International Criminal Justice) erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, heute (17.07.):

Heute vor 20 Jahren wurde das Römische Statut angenommen, welches den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag begründete – damit gelang ein Durchbruch für das Völkerstrafrecht. Das wird zu Recht heute in Den Haag und bei den Vereinten Nationen in New York gefeiert, denn viel wurde seitdem für das Völkerstrafrecht erreicht:

Das Römische Statut zählt inzwischen 123 Vertragsstaaten. Der Internationale Strafgerichtshof konnte früher als ursprünglich erwartet seine Arbeit aufnehmen. Er steht der Staatengemeinschaft als ständiges internationales Strafgericht zur Verfügung. Seine Zuständigkeit ist nicht auf eine bestimmte Situation begrenzt, sondern er dient der Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ab heute auch von Angriffskriegen weltweit. Mit der heutigen Aktivierung seiner Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression ist das Völkerstrafrechtssystem komplettiert.

Gemeinsam mit ihren EU-Partnern wird die Bundesregierung nicht darin nachlassen, für die Beitritte weiterer Staaten zum Römischen Statut zu werben. Sie wird die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs wie bisher intensiv unterstützen und sich auch weiter dafür einsetzen, dass er den Kampf gegen internationale Straflosigkeit effektiv führen kann.

Den heutigen Tag möchte ich auch zum Anlass nehmen, all denjenigen, die die Arbeit des Gerichtshofs durch ihren persönlichen Einsatz möglich machen, im Namen der Bundesregierung meinen ganz herzlichen Dank auszusprechen. Nur durch Ihren Einsatz ist es möglich, dass den gravierendsten Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht mit der Macht des Rechts begegnet wird.

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