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Menschenrechtsbeauftragte Kofler begrüßt Entkriminalisierung homosexueller Handlungen in Indien

06.09.2018 - Pressemitteilung

Zum gestrigen Urteil des Obersten Gerichtshofes Indiens, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche Praktiken legalisiert, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, heute (06.09.):

Nach 158 Jahren der Kriminalisierung Homosexueller in Indien hat der Oberste Gerichtshof des Landes in einer wegweisenden Entscheidung einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Erwachsenen legalisiert. Dies ist ein Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte und der Würde des Individuums, den ich aus vollem Herzen begrüße. Die Entscheidung bringt den Betroffenen ein signifikantes Mehr an Sicherheit und Schutz. Und sie zeigt, dass sich beharrliches Engagement von zahlreichen Unterstützern der LGBTQI-Gemeinschaft in Indien am Ende ausgezahlt hat. Ich freue mich schon jetzt auf den Austausch mit Vertretern dieser Community bei meiner geplanten Reise nach Indien noch in diesem Jahr.

Hintergrund:

Am 05.09.2018 hat der Oberste Gerichtshof Indiens in einer einstimmigen Entscheidung den noch aus dem Kolonialzeit stammenden Paragraphen 377 des indischen Strafgesetzbuches verworfen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren für „widernatürlichen Geschlechtsverkehr“ vorsah. Damit revidierten die Richter ein früheres Urteil des Gerichts aus dem Jahr 2013, das eine Entscheidung über eine mögliche Legalisierung homosexueller Praktiken noch dem Parlament überantwortet hatte. Die Richter gaben damit einer Petition von fünf Aktivistinnen und Aktivisten statt, die sich für eine höchstrichterliche Entkriminalisierung einvernehmlicher homosexueller Handlungen einsetzten, nachdem das Parlament auch nach über fünf Jahren nicht zu einer Gesetzesänderung gelangt war. Der Gerichtshof gibt mit seiner Entscheidung ein klares Zeichen für die Individualrechte. Zwar war die Strafverfolgung gegen Homosexuelle in den letzten Jahren faktisch ausgesetzt, aber die Betroffenen beklagten weiterhin ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit und öffentlichem Druck.

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