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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Strafverfahren gegen die türkische Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin

22.02.2019 - Pressemitteilung

Zu den über 130 Strafverfahren, die gegenwärtig gegen die renommierte Rechtsanwältin und Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin an türkischen Gerichten anhängig sind, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (22.02.):

Mit Eren Keskin ist eine herausragende Vertreterin der türkischen Zivilgesellschaft unmittelbar von Haft bedroht. Ich bin empört darüber, dass diese wichtige und mutige Stimme mit einer Flut von Strafverfahren zum Verstummen gebracht werden soll.

Verfahren wie dieses oder jenes gegen den Ehrenvorsitzenden von Amnesty International, Taner Kilic, wirken weit über den Einzelfall hinaus. Sie tragen dazu bei, die kritische Zivilgesellschaft in besonderer Weise einzuschüchtern.

Ich appelliere daher an die türkische Justiz, Frau Keskin und allen weiteren betroffenen Menschenrechtsverteidigern ein faires, rechtstaatliches Verfahren zu gewähren – so, wie es den internationalen Verpflichtungen der Türkei entspricht.

Hintergrund:

Die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin, Gründungsmitglied und langjährige Vorsitzende des Menschenrechtsvereins in der Türkei (IHD) war von 2013 bis 2016 Herausgeberin der Zeitung „Özgür Gündem“. Sie hatte dieses Amt in symbolischer Weise und aus Solidarität mit der in Bedrängnis geratenen prokurdischen Zeitung übernommen. In Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wird gegen Keskin in über 130 Verfahren ermittelt.

Nach Angaben ihres Rechtsbeistandes sind gegen Keskin über 50 Verfahren in erster Instanz anhängig. Etwa 75 Verfahren sind erstinstanzlich entschieden und stehen zur Entscheidung vor verschiedenen Berufungsgerichten an. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Berufungsgericht drohen Keskin Haftstrafen bis zu 12 Jahren und 6 Monaten.

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Zivilgesellschaft und Menschenrechte

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