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Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe zum Strafverfahren gegen Selahattin Demirtaş

11.12.2018 - Pressemitteilung

Angesichts der jüngsten Entwicklungen im türkischen Strafverfahren gegen den ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler:

Vor gut drei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Freilassung von Selahattin Demirtaş angeordnet. Der Gerichtshof hat die Untersuchungshaft ausdrücklich als politisch motiviert bewertet und damit ein deutliches Signal an die türkische Regierung gesendet.
Die Anschuldigungen an die Adresse des Gerichts aus Ankara sind unhaltbar! Dass die türkische Justiz nur wenige Tage später die Fortsetzung der Haft anordnet und Herrn Demirtaş verurteilt, wirft einen weiteren Schatten auf dieses Verfahren. Ich appelliere daher eindringlich an die Türkei, ihren Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzukommen. Der türkischen Regierung kann nicht daran gelegen sein, den Konflikt mit Teilen der demokratisch legitimierten Opposition weiter anzufeuern.

Hintergrund:

Am 20.11.2018 ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die schnellstmögliche Freilassung des ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş aus der Untersuchungshaft an. Das Gericht begründete diese Entscheidung unter anderem damit, dass die Länge der Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt sei. Wenige Tage nachdem hochrangige türkische Regierungsvertreter diese Entscheidung öffentlich kritisierten und als „unverbindlich“ bezeichneten, beschloss das zuständige Haftgericht am 30.11. die Fortdauer der Haft. Am 4.12. verurteilte ein Berufungsgericht den Politiker rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten in einem Verfahren wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“.

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