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Menschenrechtsbeauftragte Kofler und Französischer Botschafter für Menschenrechte Croquette anlässlich Gerichtsverfahren gegen den chinesischen Bürgerrechtsanwalt Yu Wensheng

15.05.2019 - Pressemitteilung

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler und der Französische Botschafter für Menschenrechte François Croquette erklären anlässlich des Gerichtsverfahrens gegen den chinesischen Bürgerrechtsanwalt Yu Wensheng heute gemeinsam (15.05.):

Yu Wensheng hat sich seit Jahren mit großem Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in China eingesetzt und im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit auch andere Menschenrechtsanwälte und –verteidiger vertreten.

Wir sind sehr besorgt darüber, dass Yu Wensheng während seiner Haft keinen Zugang zu den von ihm gewählten Anwälten erhalten hat, der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und auch seiner Familie, insbesondere seiner Ehefrau, nicht rechtzeitig angekündigt wurde, so dass diese nicht an dem Prozess teilnehmen konnte.

Wir appellieren an die chinesischen Institutionen, den Prozess nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und unter Beachtung internationaler Standards zu führen und dem erklärten Ziel der chinesischen Führung, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Geltung zu verschaffen.

Wir bitten die chinesische Seite, enge Familienangehörige und die Öffentlichkeit wieder als Beobachter zum Verfahren zuzulassen. Leider ist unabhängigen Beobachtern der Zugang zu gerichtlichen Prozessen zuletzt zumeist unmöglich gemacht worden.

Hintergrund:

Der chinesische Menschenrechtsanwalt Yu Wensheng befindet sich seit Januar 2018 in Haft. Nach mehr als 500 Tagen Untersuchungshaft hat am 9. Mai in Xuzhou die Verhandlung begonnen. Im Dezember 2018 wurde er mit dem Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ausgezeichnet.

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