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Menschenrechtsbeauftragte Kofler und französischer Botschafter für Menschenrechte Croquette zur anstehenden Verhandlung im Strafprozess von Osman Kavala

23.12.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich der morgen (24.12.2019) anstehenden Verhandlung im Strafprozess gegen den renommierten türkischen Unternehmer und Stiftungsgründer Osman Kavala erklären die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, und der Französische Botschafter für Menschenrechte, François Croquette, gemeinsam:

Auch am morgigen Prozesstag sind unsere Gedanken bei bei Osman Kavala, seinen 15 Mitangeklagten und allen, die sich in der Türkei zivilgesellschaftlich engagieren. Die Türkei hat sich zu rechtsstaatlichen Standards verpflichtet. Dazu gehört ein umgehendes Ende der Untersuchungshaft von Osman Kavala im Einklang mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Dezember, der die Untersuchungshaft für rechtswidrig erklärt hatte.

Ebenso aufmerksam verfolgen wir das Verfahren gegen den abgesetzten Bürgermeister von Diyarbakır, Adnan Selçuk Mızraklı, der am 25.12.2019 vor Gericht steht. Auch hier trägt die türkische Regierung Verantwortung für die Einhaltung der rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätze.

Hintergrund:

Der Leiter der türkischen Kulturstiftung Anadolu Kültür, Osman Kavala, ist seit dem 18.10.2017 inhaftiert. Nach fast 500 Tagen ohne Anklageschrift wurde Kavala gemeinsam mit 15 weiteren Personen u.a. wegen „versuchtem Umsturz der Regierung“ angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert erschwerte lebenslange Haft. Die Anklage bezieht sich im Wesentlichen auf die als „Gezi-Proteste“ bekannten Demonstrationen des Jahres 2013, deren Planung und Vorbereitung sie den Angeklagten vorwirft. Neben dem Versuch, die Regierung zu stürzen, umfassen die Anklagepunkte u.a. das Führen gefährlicher Substanzen ohne Genehmigung, Beschädigung von Gotteshäusern und Friedhöfen, schwerwiegende Plünderung, schwerwiegende Körperverletzung und Sachbeschädigung. Neben Osman Kavala befand sich auch sein Mitangeklagter Yiğit Aksakoğlu in Untersuchungshaft. Diese wurde am ersten Verhandlungstag (25.06.2019) gerichtlich aufgehoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wertete die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala am 10.12.2019 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und forderte seine umgehende Freilassung.

Neben Osman Kavala richtet sich die Anklage gegen Yiğit Aksakoğlu, Ali Hakan Altınay, Ayşe Mücella Yapıcı, Ayşe Pınar Alabora, Can Dündar, Çiğdem Mater Utku, Gökçe Yılmaz, Handan Meltem Arıkan, Hanzade Hikmet Germiyanoğlu, İnanç Ekmekçi, Memet Ali Alabora, Mine Özerden, Şerafettin Can Atalay, Tayfun Kahraman und Yiğit Ali Ekmekçi.

Seit August 2019 sind über 20 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die in den türkischen Kommunalwahlen am 31. März 2019 demokratisch gewählt worden waren, abgesetzt worden. Die Absetzungen werden begründet mit dem Vorwurf der Unterstützung terroristischer Organisationen. Der Ko-Bürgermeister von Diyarbakır, Adnan Selçuk Mızraklı, befindet sich zudem seit 22.10.2019 in Untersuchungshaft.

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