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Menschenrechtsbeauftragte Kofler vor ihrer Abreise nach Costa Rica und Mexiko
Vor ihrer Abreise nach Costa Rica und Mexiko sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (26.09.):
Die Leistung des Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica ist unverzichtbar für die Wahrung der Menschenrechte in Lateinamerika und der Karibik. Mit dem Repräsentanten des Präsidenten und Mitgliedern des Gerichtshofs werde ich menschenrechtliche Herausforderungen, auch in den humanitären Notlagen in den Krisenstaaten der Region, erörtern.
Die zweite Station meiner Reise führt mich nach Mexiko. Die Menschenrechtssituation dort ist angespannt. Insbesondere auch das hohe Ausmaß an Gewalt und verbreitete Straflosigkeit bereiten große Sorge. Daher begrüßen wir die Bemühungen der Regierung unter Staatspräsident López Obrador, sich für eine Verbesserung der Menschenrechtslage einzusetzen. In Guadalajara werde ich mich aus erster Hand über Anstrengungen zur Stärkung des Rechtsstaats informieren, die wir zusammen mit deutschen Rechtsmedizinern unterstützen.
Einen weiteren Schwerpunkt meiner Reise bildet der Austausch mit deutschen Unternehmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte im Rahmen ihrer weltweiten Liefer-und Wertschöpfungsketten. Global agierende Unternehmen müssen sich heute mehr denn je ihrer besonderen Verantwortung stellen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und vor allem menschenwürdige Arbeitsbedingungen schaffen!
Hintergrund:
Im Jahr 2019 begeht der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in San José den 40. Jahrestag seines Bestehens. Er basiert auf der Amerikanischen Menschenrechtskonvention von 1978.
Rivalisierende Drogenkartelle und eine äußerst geringe Aufklärungsquote von Straftaten sorgen in Mexiko für ein hohes Maß an Unsicherheit. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sind trotz bestehender Schutzmechanismen besonders gefährdet.
Mexiko ist weltweit eines von acht Pilotländern, in denen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte eingeführt wurden.