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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Gutachten der Venedig-Kommission zur Nicht-Ernennung gewählter Kandidaten und Absetzung von Bürgermeistern in der Türkei

19.06.2020 - Pressemitteilung

Anlässlich des Gutachtens der Venedig-Kommission des Europarats zur Nicht-Ernennung demokratisch gewählter Kandidaten und Absetzung von drei Bürgermeistern in der Türkei sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (19.06.20):

Ich danke der Venedig-Kommission für das substantielle Gutachten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die untersuchten Entscheidungen des Hohen Wahlrats und des türkischen Innenministeriums nicht im Einklang mit Grundprinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen.

Die Menschen in den betroffenen Städten und Gemeinden haben ein Recht darauf, dass ihre Stimme zählt und ihre Mandatsträger demokratisch legitimiert sind.

Nun erst recht ist es an der türkischen Regierung, den Eindruck politisch motivierter Einmischung in Wahlen und kommunale Demokratie zu entkräften. Ich rufe die Türkei nachdrücklich auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission konsequent umzusetzen und auch die zahlreichen weiteren Absetzungen von Bürgermeistern im Lichte des Gutachtens zu überprüfen.

Hintergrund:

Nach den Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März 2019 hat der Hohe Wahlrat sechs erstplatzierten Kandidaten die Ernennung verweigert und stattdessen die Zweitplatzierten zu Bürgermeistern ernannt. Seit August 2019 sind zudem wiederholt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor allem im Südosten der Türkei, die bei den Kommunalwahlen am 31. März 2019 demokratisch gewählt worden waren, des Amtes enthoben und durch Zwangsverwalter ersetzt worden. Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats (Venedig-Kommission) hat die Nicht-Ernennungen der sechs Wahlsieger sowie die Absetzungen der Bürgermeister von Diyarbakır, Mardin und Van am 19. August 2019 untersucht und am 18. Juni 2020 u. a. empfohlen, die sechs erstplatzierten Kandidaten als Wahlsieger anzuerkennen sowie die drei abgesetzten Bürgermeister wieder einzusetzen oder eine demokratisch legitimierte Nachfolgeregelung zu gewährleisten.

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