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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verschärfung des Scharia-Strafrechts in Brunei

02.04.2019 - Pressemitteilung

Zur bevorstehenden Einführung der zweiten und dritten Phasen des Scharia-Strafrechts in Brunei Darussalam am 3. April sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (02.04.):

Ich bin erschüttert angesichts der bevorstehenden Verschärfung der Scharia-Gesetze in Brunei. Die Todesstrafe ist eine grausame und erniedrigende Art der Bestrafung. Das gleiche gilt für andere Körperstrafen, für die Brunei mit diesem Schritt ebenfalls eine rechtliche Grundlage schafft. Diese Strafen sind mit der Menschenwürde nicht vereinbar und können nicht mit religiösen Gründen gerechtfertigt werden.

Besonders verstörend ist die Verschärfung der Strafbarkeit von sexuellen Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern, denen künftig eine Steinigung droht. Die Strafverfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechteridentität und daraus resultierende, brutale Strafen verurteile ich aufs Schärfste.

Ich fordere die Regierung von Brunei auf, die geplante Verschärfung des Scharia-Strafrechts nicht umzusetzen und, falls das Gesetz doch in Kraft treten sollte, die Todesstrafe und andere Körperstrafen unter keinen Umständen durchzuführen. Wir sehen die Strafbestimmungen als klaren Verstoß gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes an.

Hintergrund:

Das Sultanat Brunei Darussalam plant am 3. April Verschärfungen im Scharia-Strafrecht umzusetzen. Damit wird eine rechtliche Grundlage u.a. für extreme Körperstrafen wie Amputationen für Diebstahl und Steinigungen für gleichgeschlechtlichen und außerehelichen Geschlechtsverkehr geschaffen. Im Jahr 2014 führte Brunei das Scharia-Strafrecht in einer ersten Phase ein. Die nun bevorstehende Einführung der zweiten und dritten Phasen wurde seitdem immer wieder aufgeschoben.

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