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Gemeinsame Erklärung der Menschenrechts­beauftragten der Bunderegierung Kofler und der französischen Menschenrechts­botschafterin Borione zum Verfahren gegen Osman Kavala in der Türkei

07.10.2021 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, und die französische Botschafterin für Menschenrechte Delphine Borione geben zur Fortsetzung des Prozesses gegen Osman Kavala und seine Mitangeklagten am 8. Oktober in der Türkei folgende, gemeinsame Erklärung ab:

Vor fast zwei Jahren entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten von Osman Kavala und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz dieser Entscheidung wurde Osman Kavala für den 8. Oktober zu einer weiteren Anhörung vor ein Istanbuler Gericht geladen. Am 18. Oktober 2021 wird sich die Dauer seiner Untersuchungshaft bereits zum vierten Mal jähren, mit geringer Aussicht auf ein schnelles Urteil.

Der Fall Osman Kavals ist eines der prominentesten Beispiele dafür, wie die Türkei Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und Aktivistinnen und Aktivisten der Zivilgesellschaft einschüchtert und damit gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Werte verstößt.

Wir wiederholen unseren dringenden Appell an die Türkei, ihren internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die sofortige Freilassung von Osman Kavala fordert, unverzüglich umzusetzen.

Hintergrund:

Der Kulturphilanthrop Osman Kavala sitzt seit dem 18. Oktober 2017 in Haft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 10. Dezember 2019 festgestellt, dass die überlange Untersuchungshaft von Osman Kavala gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und forderte seine sofortige Freilassung. Das Ministerkomitee des Europarats hat die Türkei wiederholt aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen. Am 17. September 2021 unterstrich der Ausschuss der Ministerbevollmächtigten seine Bereitschaft, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einzuleiten, falls Osman Kavala nicht bis zu seiner nächsten Sitzung zur Überwachung der Vollstreckung von EGMR-Urteilen im Dezember 2021 freigelassen wird.

Am 18. Februar 2020 sprach ein Istanbuler Gericht Herrn Kavala im Zusammenhang mit den sogenannten Gezi-Protesten von 2013 vom „versuchten Sturz der Regierung“ frei. Er wurde jedoch wegen anderer Anklagepunkte wieder festgenommen. Ein Berufungsgericht hob am 22. Februar 2021 den vorherigen Freispruch auf. Die letzte Verhandlung fand am 21. Mai 2021 statt, als der Fall Gezi und der Spionagevorwurf zusammengeführt wurden. Am 2. August 2021 beschloss ein türkisches Gericht, diese beiden Fälle mit dem sogenannten Çarşı-Verfahren mit anderen Angeklagten zu verbinden. In der mündlichen Verhandlung am 8. Oktober werden erstmals alle drei Fälle gemeinsam behandelt.

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