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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Saudi-Arabien

28.12.2020 - Pressemitteilung

Zur Verurteilung der saudischen Menschenrechtsaktivistin Loujain al-Hathloul sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (28.12.):

Ich bedauere das heutige Urteil gegen Loujain al-Hathloul in Saudi-Arabien sehr. Die Bundesregierung hat sich viele Male mit großem Nachdruck gegenüber der saudischen Regierung für die Freilassung von Frau al-Hathloul eingesetzt. Ihr Fall ist einer von vielen, der zeigt, dass die saudischen Behörden mit übermäßiger Härte gegen Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten vorgehen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Menschenrechtsaktivistin unter Anti-Terrorismusgesetzen verurteilt wird. Es ist kein strafwürdiges Verhalten von Frau al-Hathloul erkennbar. Im Gegenteil: Sie hat sich mit großem Mut für mehr Selbstbestimmung und Rechte für saudische Frauen stark gemacht – ein Vorhaben, zu dem sich mittlerweile auch die saudische Regierung bekannt hat. Berichte über Folter von Frau al-Hathloul sowie über ihren schlechten Gesundheitszustand sind sehr beunruhigend und es ist unverständlich, dass das Gericht diesen Vorwürfen nicht nachgegangen ist.

Natürlich ist es ermutigend, dass es mit dem Urteil zumindest eine Perspektive für eine baldige Freilassung von Frau al-Hathloul gibt. Diese Perspektive muss nun auch Realität werden. Insofern wäre es ein positives Zeichen, Frau al-Hathloul schon jetzt und somit vor Abschluss des Verfahrens freizulassen.

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