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Menschenrechtsbeauftragte Kofler anlässlich der andauernden Absetzungen gewählter Bürgermeister im Südosten der Türkei

04.11.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich der fortdauernden vorübergehenden Absetzungen und Amtsenthebungen von demokratisch gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in der Türkei erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler:

Die Achtung demokratischer Wahlergebnisse ist Grundbedingung für eine funktionierende Demokratie. Die Absetzungen und Verhaftungen von gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in der Türkei beobachte ich deshalb mit großer Sorge. Die türkische Regierung trägt Verantwortung für die Einhaltung der rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätze, denen sie sich auch international verpflichtet hat. Werden Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe eingeschränkt, so drohen am Ende radikale Bewegungen davon zu profitieren.

Hintergrund:

Seit August 2019 sind wiederholt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die in den türkischen Kommunalwahlen am 31. März 2019 demokratisch gewählt worden waren, abgesetzt oder des Amtes enthoben worden. Derzeit stehen 13 Kommunen im Südosten der Türkei unter Zwangsverwaltung. Weiteren Wahlsiegern hatte der Hohe Wahlrat schon im April die Ernennungsurkunden verweigert. Einige der Mandatsträger befinden sich im Gefängnis.

Die Bürgermeister der Provinzhauptstädte Diyarbakır, Mardin und Van wurden am 19. August 2019 abgesetzt. Seither traf es auch die Rathauschefs folgender Kommunen: Bismil, Cizre, Erciş, Hakkâri, Karayazı, Kayapınar, Kocaköy, Kulp, Nusaybin, Yüksekova. Die Absetzungen und Amtsenthebungen werden begründet mit dem Vorwurf der Unterstützung terroristischer Organisationen.

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