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Auswärtiges Amt zu israelischen Siedlungsankündigungen
Zu den gestern angekündigten Siedlungsplänen erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (26.02.):
Die Bundesregierung ist zutiefst besorgt über die jüngste Ankündigung der israelischen Regierung, zukünftig den Siedlungsbau im strategisch wichtigen Planquadrat E1 voranzutreiben. Der Siedlungsbau im E1-Bereich trennt das besetzte Ost-Jerusalem weiter vom Westjordanland ab und erschwert so die Möglichkeit eines zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staates im Rahmen einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung erheblich.
Die Bundesregierung ruft die israelische Regierung dazu auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen und den völkerrechtswidrigen Siedlungsausbau einzustellen. Sie ruft beide Seiten zum Dialog auf und appelliert an sie, alle Schritte zu unterlassen, die die Aufnahme eines Dialogs nach Bildung einer israelischen Regierung erschweren würden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf Resolution 2334 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hin, die die völkerrechtliche Bewertung bekräftigt. Die Bundesregierung nimmt dies zum Anlass, erneut zu bekräftigen, dass sie nur solche Änderungen der Linien vom 4. Juni 1967, einschließlich in Bezug auf Jerusalem, anerkennen wird, die die Parteien auf dem Verhandlungsweg vereinbaren.
Hintergrund
Der israelische Premierminister Netanyahu erklärte am 25. Februar, dass er die Veröffentlichung für den Bebauungsplanes für den Siedlungsbau im umstrittenen E1-Planquadrat zwischen der Siedlung Maale Adumim und Jerusalem angeordnet habe. Bereits am 20. Februar gab die israelische Regierung bekannt, Planungsverfahren zum Bau von über 5.000 Wohneinheiten israelischer Siedlungen voranzutreiben, die sich im von Israel besetzten Ost-Jerusalem befinden.