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Erklärung der Außenministerinnen und -minister der G7 anlässlich des zweiten Jahrestags des Ausbruchs des verheerenden Krieges in Sudan

15.04.2025 - Pressemitteilung

Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sowie die Hohe Vertreterin der Europäischen Union, verurteilen anlässlich des zweiten Jahrestags des Ausbruchs des verheerenden Krieges zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Schnellunterstützungskräften (RSF) unmissverständlich den anhaltenden Konflikt in Sudan und die damit einhergehenden Gräueltaten und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und -verstöße.

In unmittelbarer Auswirkung des Handelns der SAF und der RSF leiden die Menschen in Sudan, allen voran Frauen und Kinder, unter der größten von humanitärer Not und Vertreibung gekennzeichneten Krise der Welt sowie unter fortwährenden Gräueltaten einschließlich weitverbreiteter konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, ethnisch motivierter Angriffe und Tötung als Vergeltung. All das muss unverzüglich enden.

Wir verurteilen nachdrücklich die Angriffe der RSF in und um Al Fasher sowie auf die Lager für Binnenvertriebene Zamzam und Abu Shouk, die zahlreiche Opfer gefordert haben, darunter auch humanitäre Helfer. Der Zivilbevölkerung ist Schutz und sicheres Geleit zu gewähren.

In Anbetracht der sich in ganz Sudan weiter ausbreitenden Hungersnot sind die Mitglieder der G7 verstört angesichts von Berichten über das Aushungern der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegsführung und bekräftigen, dass ein solches Vorgehen nach dem humanitären Völkerrecht verboten ist.

Wir rufen die Kriegsparteien auf, ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht und der Erklärung von Dschidda nachzukommen, zu denen auch die zentrale Verantwortung gehört, zu jeder Zeit zwischen Zivilpersonen und Kämpfern sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden.

Wir rufen alle Konfliktparteien auf, Hindernisse für eine wirksame humanitäre Hilfe über Konfliktlinien hinweg abzubauen, den lokalen und internationalen humanitären Akteuren Schutz und Sicherheit zuzusichern und humanitären Zugang über alle Grenzübergänge nach Sudan, auch durch Südsudan und Tschad, zuzulassen. Wir erkennen die wichtige Rolle an, die Notfalleinrichtungen für die Versorgung und den Schutz der Zivilbevölkerung spielen, und rufen zu ihrem Schutz auf. Wir rufen ferner alle Parteien auf, für die Zivilbevölkerung notwendige kritische Infrastruktur, einschließlich Dämme und Telekommunikationssysteme, nicht anzugreifen.

Wir rufen zu einem unverzüglichen und bedingungslosen Waffenstillstand auf und fordern sowohl die SAF als auch die RSF nachdrücklich auf, sich maßgeblich in ernsthafte und konstruktive Verhandlungen einzubringen. Alle externen Akteure müssen im Einklang mit der auf der Internationalen humanitären Konferenz zu Sudan und seinen Nachbarländern 2024 in Paris verabschiedeten Grundsatzerklärung und dem Waffenembargo der Vereinten Nationen für Darfur jegliche Unterstützung einstellen, die den Konflikt weiter anheizt. Wir verurteilen alle Verstöße und rechtswidrigen Angriffe der SAF, der RSF und der mit ihnen verbündeten Milizen.

Für einen dauerhaften Frieden in Sudan muss jede Lösung des Konflikts in den Stimmen der sudanesischen Zivilbevölkerung verwurzelt sein. Frauen, junge Menschen und die Zivilgesellschaft müssen an sämtlichen Friedensprozessen maßgeblich beteiligt werden.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für einen demokratischen Übergang und bringen unsere Solidarität mit den Menschen in Sudan zum Ausdruck, die bemüht sind, die Zukunft ihres Landes auf eine Weise zu gestalten, die ihr Streben nach Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit widerspiegelt.

Souveränität, Einheit und territoriale Unversehrtheit Sudans sind von übergeordneter Bedeutung.

Die Mitglieder der G7 bleiben der Intensivierung gemeinsamer diplomatischer Bemühungen verpflichtet, um die größte humanitäre Krise der Welt zu beenden und ein Ende des Konflikts zu gewährleisten, auch durch die Sudan-Konferenz in London.

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