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Erklärung der G7-Direktorengruppe für Nichtverbreitung

09.05.2022 - Pressemitteilung
  1. Wir, die für Nichtverbreitung zuständigen Direktoren der G7, bekräftigen die nachdrückliche Verurteilung des vorsätzlichen, unprovozierten und nicht zu rechtfertigenden Krieges, den Russland aus eigenem Antrieb und unterstützt durch die belarussische Regierung gegen die Ukraine führt, durch die G7. Wir verurteilen die von russischen Streitkräften in der Ukraine begangenen zahlreichen Gräueltaten auf das Schärfste. Wir bekräftigen unsere Solidarität mit dem ukrainischen Volk und unsere Unterstützung für die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Landes. Der fortdauernde russische Angriffskrieg ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht mit schwerwiegenden Konsequenzen für die internationale Sicherheit einschließlich der globalen Nichtverbreitungsanstrengungen. Wir verurteilen die russische Desinformationskampagne und warnen davor, chemische oder biologische Waffen einzusetzen oder ihren Einsatz anzudrohen. Wir verweisen auf Russlands Verpflichtungen nach internationalen Verträgen, deren Vertragspartei es ist und die uns alle schützen. Jeglicher Einsatz solcher Waffen durch Russland wäre inakzeptabel und würde weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Wir verurteilen Russlands ungerechtfertigten Einsatz von Nuklearrhetorik und entsprechender Signalisierung. Wir rufen Russland dringend dazu auf, sich verantwortungsvoll zu verhalten und Zurückhaltung zu üben.
  2. Zusätzlich zu diesen zutiefst verstörenden Handlungen beispiellosen Ausmaßes wurden unsere Bemühungen um eine Stärkung der Nichtverbreitung in den vergangenen Jahren auf eine harte Probe gestellt. Der vermehrte Einsatz chemischer Waffen, sich rasant entwickelnde biologische Bedrohungen, der destabilisierende Transfer und Einsatz konventioneller Waffen und die gezielte Aneignung neuer Technologien haben darauf ebenso beträchtliche Auswirkungen wie die zunehmende Bedrohung der Verbreitung von Kernwaffen und die Entstehung neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Weltraums. Einige Staaten erweitern und diversifizieren nun ihre nuklearen Arsenale deutlich und investieren in neue nukleare Technologien und Waffensysteme. Vor dem Hintergrund dieser großen Herausforderungen bekennt sich die G7 weiterhin zur Zusammenarbeit, auch mit unseren Partnern, um das Völkerrecht sowie internationale Normen und Institutionen zu stärken und eine sicherere und stabilere Welt zu schaffen.

    Stärkung des nuklearen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregimes
  3. Im Hinblick auf die 10. Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im August 2022 sind wir geeint in unserer Entschlossenheit, den NVV umfassend zu stärken, seine weltweite Anwendung zu fördern, die Bedeutung der auf früheren Überprüfungskonferenzen eingegangenen Verpflichtungen zu untermauern und die Durchführung des Vertrags über seine drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen hinweg voranzubringen. Wir unterstreichen Verbindlichkeit und Primat des NVV als Eckpfeiler des nuklearen Nichtverbreitungsregimes und Grundlage für das weitere Vorgehen bei der nuklearen Abrüstung und für die friedliche Nutzung nuklearer Technologien. Wir unterstützen nachdrücklich den designierten Präsidenten der Überprüfungskonferenz, Botschafter Gustavo Zlauvinen, und bekennen uns zur Zusammenarbeit nach Treu und Glauben mit allen NVV-Vertragsstaaten vor und während der Überprüfungskonferenz mit dem Ziel, zu einem positiven Ergebnis zu gelangen.
  4. Die G7 erneuert ihr Bekenntnis zum übergeordneten Ziel einer kernwaffenfreien Welt mit unverminderter Sicherheit für alle Menschen, das durch konkrete, praktische und zweckorientierte Schritte erreicht wird. Den Rückgang bei den globalen Kernwaffenbeständen gilt es aufrechtzuerhalten, nicht umzukehren. Wir begrüßen diplomatische Wege, die echte Möglichkeiten dafür bieten, die universellen Abrüstungsziele des NVV voranzubringen, die durch zentrale Initiativen wie die Internationale Partnerschaft für die Verifikation der nuklearen Abrüstung (IPNDV), die Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung (NPDI), die Stockholmer Initiative zur nuklearen Abrüstung und die CEND-Initiative zur Schaffung eines Umfelds für nukleare Abrüstung befördert werden.
  5. Wir begrüßen Anstrengungen der G7-Kernwaffenstaaten zur Förderung wirksamer Maßnahmen wie strategische Risikominderung, Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen in Bezug auf ihr Dispositiv, ihre Doktrin und ihre Fähigkeiten, die für Fortschritte bei der Abrüstung im Sinne des NVV von entscheidender Bedeutung sind. Die G7 unterstreicht, dass alle Kernwaffenstaaten in der Verantwortung stehen, sich aktiv und in gutem Glauben in Rüstungskontrollgespräche einzubringen. Wir begrüßen die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs der fünf Kernwaffenstaaten über die Verhütung eines Atomkriegs und die Vermeidung eines Wettrüstens vom 3. Januar 2022 einschließlich der wichtigen Versicherung, dass ein Atomkrieg nicht zu gewinnen ist und niemals geführt werden darf. Wie bedauern jedoch die provokanten Aussagen Russlands, seine Atomstreitkräfte in erhöhte Alarmbereitschaft zu versetzen; dies unterminiert die Glaubwürdigkeit des russischen Bekenntnisses zu dieser gemeinsamen Erklärung.
  6. Unter Verweis auf unsere Erklärungen vom 15. März und 7. April 2022 verurteilen wir die russische Invasion der Ukraine einschließlich der gewaltsamen Einnahme kerntechnischer Anlagen und weiterer Aktionen, die eine ernste Bedrohung der Sicherheit dieser Anlagen darstellen und die Bevölkerung der Ukraine und ihrer Nachbarstaaten sowie die internationale Gemeinschaft gefährden. Wir unterstützen die Bemühungen des IAEO-Generaldirektors Rafael Grossi, unter umfassender Achtung der ukrainischen Souveränität über ihr Hoheitsgebiet und ihre Infrastruktur vordringlich zu gewährleisten, dass Kernmaterial und kerntechnische Anlagen in der Ukraine der nuklearen Sicherheit und Sicherung genügen und Sicherungsmaßnahmen darauf Anwendung finden. Wir rufen die russische Führung dringend auf, ihre Streitkräfte umgehend aus der Ukraine zurückzuziehen, jegliches gewaltsame Handeln gegen kerntechnische und radiologische Anlagen in der Ukraine einzustellen und den ukrainischen Behörden die volle Kontrolle über alle Anlagen innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zurückzugeben, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten.
  7. Die G7 ist geeint in ihrer Entschlossenheit, die Ziele des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zu fördern. Wir unterstreichen dass es dringend erforderlich ist, diesen Vertrag nach seinem Artikel XIV in Kraft zu setzen, und unterstützen Italien als Mitkoordinator dieser Anstrengungen. Ein weltweit gültiger und wirksam überprüfbarer CTBT ist ein grundlegendes Instrument der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags rufen wir alle Staaten auf, neue Moratorien für Kernwaffentests und andere Nuklearexplosionen auszurufen oder an bestehenden festzuhalten. Wir unterstützen ferner nachdrücklich die Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und die wichtige Arbeit, die sie zur Entwicklung des Verifikationsregimes des Vertrags leistet.
  8. Die G7 setzt sich gleichermaßen für die sofortige Aufnahme von Verhandlungen mit den Schlüsselländern über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung spaltbaren Materials zur Nutzung in Kernwaffen oder anderen Sprengkörpern im Einklang mit dem Bericht CD/1299 der Abrüstungskonferenz und dem darin enthaltenen Auftrag ein, und unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahme. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Abrüstungskonferenz eine geeignete Plattform für die Aushandlung einer solchen Übereinkunft darstellt, und rufen die Länder auf, in allen geeigneten Foren, auch auf der 10. Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des NVV, innovative Beiträge zu leisten, um die Verhandlungen über einen solchen Vertrag zu erleichtern. Währenddessen rufen wir alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, freiwillige Moratorien über die Herstellung spaltbaren Materials zur Nutzung in Kernwaffen auszurufen und aufrechtzuerhalten.
  9. Die G7 bekennt sich dazu, auf wirksame Maßnahmen zur Minimierung strategischer und nuklearer Risiken hinzuarbeiten, die das gegenseitige Verständnis verbessern, die Vorhersehbarkeit erhöhen, den Aufbau von Vertrauen fördern und wirksame Instrumente der Krisenbewältigung und -prävention schaffen. Wir engagieren uns darüber hinaus bei der Entwicklung multilateraler Verifikationsfähigkeiten im Bereich der nuklearen Abrüstung und begrüßen es, dass die Gruppe von Regierungssachverständigen ihre Arbeit zur Verifikation der nuklearen Abrüstung aufgenommen hat; ferner begrüßen wir die im April 2022 durchgeführte deutsch-französische Abrüstungsverifikationsübung NiDiVe 2022 sowie die fortwährende Arbeit der IPNDV und der Viererpartnerschaft Norwegens, Schwedens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten für die nukleare Verifikation. All dies legt den entscheidenden Grundstein für das übergeordnete Ziel einer kernwaffenfreien Welt, die von Transparenz, Verifikation und Unumkehrbarkeit geprägt ist.
  10. Die G7 begrüßte die Verlängerung des neuen START-Vertrags Anfang 2021 und unterstützt den strategischen Dialog über Stabilität zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika, der darauf gerichtet ist, eine Basis für künftige Rüstungskontrollvereinbarungen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland zu schaffen. Die G7 erachtet es als notwendig, dass die Rüstungskontrolle alle Kernwaffen einbezieht, auch neue destabilisierende Waffensysteme und nichtstrategische Kernwaffen. Die G7 begrüßt ferner weitergehende Anstrengungen in Richtung einer aktiven Rüstungskontrolle unter Einbeziehung Chinas, und ermutigen zu diesen. Die G7 bedauert, dass der strategische Dialog über Stabilität zwischen den Vereinigten Staaten und Russland aufgrund des brutalen, unprovozierten russischen Kriegs gegen die Ukraine zum Stillstand gekommen ist.
  11. Die G7 bedauert ferner das jüngste Referendum in Belarus und die Verfassungsänderung, im Zuge derer Artikel 18 gestrichen wurde, der vorsah, das Hoheitsgebiet zu einer kernwaffenfreien Zone zu machen. In einer ohnehin angespannten Lage verstärkt Belarus damit die Unsicherheit nur weiter.
  12. Kernwaffenfreie Zonen (NWFZ) leisten einen wichtigen Beitrag zur nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung. Wir betrachten die einschlägigen Protokolle zu den bestehenden NWFZ-Verträgen als Instrument dafür, den Vertragsparteien eine rechtsverbindliche negative Sicherheitsgarantie auszusprechen. Wir bleiben der Schaffung einer von sämtlichen Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen freien Zone im Nahen und Mittleren Osten uneingeschränkt verpflichtet. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies nur auf der Grundlage von Konsensvereinbarungen erreicht werden kann, die alle Staaten der Region freiwillig eingehen. Wir würdigen die Bemühungen der ersten beiden Sitzungen der VN-Konferenz über die Einrichtung einer Zone im Nahen und Mittleren Osten, die frei von Kernwaffen und sonstigen Massenvernichtungswaffen ist, in den Jahren 2019 und 2021. Wir unterstreichen, dass für das weitere Vorgehen ein integrativer Dialog der Staaten der Region erforderlich ist.
  13. Die G7 unterstützt die weltweite Anwendung wesentlicher Sicherungsabkommen, darunter Abkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen einschließlich Zusatzprotokoll und, wo zutreffend, Protokoll betreffend geringe Mengen in seiner geänderten Fassung. Ein Abkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen mit einem Zusatzprotokoll bildet de facto den Standard für Sicherungsmaßnahmen nach dem NVV. Wir schließen uns dem Aufruf des Generaldirektors der IAEO an jene Länder, für die noch kein Abkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen oder Zusatzprotokoll in Kraft ist, an, dies so bald wie möglich nachzuholen, und würdigen die Bemühungen des Generaldirektors um eine weitere Stärkung des Sicherungssystems. Unter Verweis darauf, dass wir die professionelle und unparteiische Arbeit der IAEO nachdrücklich unterstützen, unterstreicht die G7, wie wichtig es ist, die Wirksamkeit der internationalen Sicherungssysteme zu stärken und ihre Effizienz zu optimieren sowie sicherzustellen, dass sie auch weiterhin für das 21. Jahrhundert gerüstet sind.
  14. Wir bekräftigen die zentrale Rolle der IAEO bei der Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie die in der Ministererklärung der Internationalen IAEO-Konferenz über nukleare Sicherheit 2020 niedergelegten Verpflichtungen. Wir unterstützen die IAEO dabei, die friedliche Nutzung nuklearer Technologien auf sichere und nachhaltige Weise zu erleichtern. Wir unterstützen eine Mithilfe bei der Erarbeitung neuer Regelwerke für den Einsatz neuer Technologien einschließlich kleiner modularer Reaktoren (SMR). Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, finanzielle und/oder technische Beiträge dafür zu leisten, dass die IAEO ihre Arbeit fortsetzen kann.
  15. Die G7 setzt sich unterstützend dafür ein, dass alle Staaten uneingeschränkt ein Höchstmaß an Sicherheit, Schutz und Sicherung im nuklearen Bereich umsetzen. Das ist von entscheidender Bedeutung dafür, die sichere und friedliche Nutzung nuklearer Wissenschaft und Technologie im Einklang mit dem NVV zu erleichtern und damit Wohlstand zu fördern und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen Rechnung zu tragen.
  16. Die G7 ruft Staaten, die Nuklearaktivitäten betreiben, dringend dazu auf, Vertragsparteien des Übereinkommens über nukleare Sicherheit, des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle, des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen zu werden und diese Übereinkommen in vollem Umfang umzusetzen.
  17. Die G7 ist entschlossen, die politische Aufmerksamkeit stärker auf die Herausforderungen zu lenken, vor die uns die Abwehr der Gefahr des Erwerbs von Kernmaterial und radioaktivem Material als Waffen des Terrorismus durch nichtstaatliche Akteure stellt, und nationale und internationale Schritte zur Eindämmung der von diesen Materialien ausgehenden Risiken zu beschleunigen. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Minimierung globaler Bestände an hochangereichertem Uran und ermutigen Staaten mit zivilen Beständen, diese weiter abzubauen oder aufzugeben, wo dies wirtschaftlich und technisch möglich ist.
  18. Die G7 ruft alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (ICSANT) und des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial in seiner geänderten Fassung (A/CPPNM) zu werden und diese Übereinkommen in vollem Umfang umzusetzen. Wir begrüßen die positiven Ergebnisse der A/CPPNM-Überprüfungskonferenz im März/April 2022. Wir halten unerschütterlich an unserer Unterstützung für die IAEO, die Kontaktgruppe für nukleare Sicherheit und die Globale Initiative zur Bekämpfung von Nuklearterrorismus fest.
  19. Die G7 unterstützt die wirksame Umsetzung der Resolutionen 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats sowie die Arbeit des 1540-Ausschusses und seiner Sachverständigengruppe. Wir ermutigen alle Staaten, die Resolution in vollem Umfang umzusetzen und interessierten Staaten Unterstützung anzubieten.
  20. Die G7 unterstützt aktiv globale Bemühungen um verbesserte Bildung und berufliche Entwicklung im Bereich Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung und bekennen sich nachdrücklich zur Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit in diesem Bereich. Uns ist bewusst, dass das Wissen darum, was ein etwaiger Kernwaffeneinsatz bedeuten würde, dazu beitragen wird, die globalen Bemühungen um nukleare Abrüstung zu stärken. Um das Bewusstsein hierfür zu schärfen und wach zu halten, regen wir führende Politikerinnen und Politiker, die junge Generation und andere dazu an, die Städte Hiroshima und Nagasaki zu besuchen.

    Umgang mit nuklearen Proliferationskrisen
  21. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Wiederherstellung und die uneingeschränkte Umsetzung des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans. Eine diplomatische Lösung bleibt der beste Weg, das iranische Atomprogramm zu beschränken. Wir zollen den Teilnehmenden der Gespräche in Wien und dem EU-Koordinator unsere Anerkennung für ihre unermüdlichen Anstrengungen. Wir rufen Iran dringend dazu auf, das vorliegende Angebot anzunehmen und die Verhandlungen so zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, sowie dazu, seine Nuklearaktivitäten nicht weiter zu eskalieren.
  22. Wir rufen Iran dringend dazu auf, alle Verpflichtungen aus dem laut NVV erforderlichen Abkommen über Sicherungsmaßnahmen mit der IAEO einzuhalten und uneingeschränkt umzusetzen. Wir rufen Iran ferner dringend dazu auf, alle erforderlichen Informationen dafür bereitzustellen, dass die IAEO offene Fragen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen ohne weitere Verzögerung klären und ausräumen kann. Die G7 bekundet ihre nachdrückliche Unterstützung für das wichtige IAEO-Mandat zur Verifikation und Überwachung, betont den technischen Charakter der unabhängigen Arbeit der IAEO und würdigt die weiterhin professionellen und unparteiischen Bemühungen ihres Generaldirektors. Eine zeitnahe umfassende Zusammenarbeit ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die IAEO der internationalen Gemeinschaft versichern kann, dass sämtliches Kernmaterial in Iran weiterhin friedlichen Zwecken dient und schlussendlich der Broader Conclusion entspricht.
  23. Wir erinnern daran, dass wir ernsthaft besorgt darüber sind, dass Iran unvermindert Aktivitäten durchführt, die in Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern stehen, „die Kernwaffen transportieren können, was Raketenstarts einschließt, bei denen [solche] Technologien [für ballistische Flugkörper] [...] genutzt werden“, womit Iran sich weiterhin der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats widersetzt. Durch sein Raumfahrtprogramm ist Iran in der Lage, Technologien zu testen, die für die Entwicklung ballistischer Flugkörper, einschließlich künftiger Trägersysteme für weite Strecken, von entscheidender Bedeutung sind, wie sich durch die iranische Ankündigung vom 8. März, einen Militärsatelliten zu starten, erneut gezeigt hat. Wir rufen Iran dringend dazu auf, all diese Aktivitäten einzustellen und die Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats in vollem Umfang einzuhalten. Wir sind darüber hinaus nach wie vor äußerst besorgt über das destabilisierende Verhalten Irans im und rund um den Nahen und Mittleren Osten, wozu auch die Weitergabe von Raketen und Raketentechnologie, Drohnen und konventionellen Waffen an staatliche und nichtstaatliche Akteure gehört. Eine solche Verbreitung wirkt sich ebenso wie der Einsatz solcher Waffen in der Region, wie beim Angriff der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) auf Erbil am 13. März 2022, destabilisierend auf die Region aus und eskaliert die ohnehin angespannte Lage. Wir rufen Iran auf, alle Aktivitäten einzustellen, die unvereinbar mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sind, und rufen alle Seiten auf, eine konstruktive Rolle bei der Förderung von Stabilität und Frieden in der Region einzunehmen.
  24. Die G7 verurteilt die fortgesetzte Erprobung ballistischer Flugkörper durch die Demokratische Volksrepublik Korea einschließlich des jüngsten Starts eines interkontinentalen ballistischen Flugkörpers (ICBM) am 24. März 2022 in aller Schärfe; sie sind ein eklatanter Verstoß gegen die Verpflichtungen der Demokratischen Volksrepublik Korea im Rahmen zahlreicher Resolutionen des VN-Sicherheitsrats. Seit 2021 hat die Demokratische Volksrepublik Korea eine beispiellose Reihe von Raketentests durchgeführt, darunter der Start vorgeblicher Hyperschallraketen unter Einsatz ballistischer Flugkörper und die Erprobung eines U-Boot-gestützten ballistischen Flugkörpers. Diese Tests verdeutlichen die fortgesetzten Bemühungen der Demokratischen Volksrepublik Korea, ihre ballistischen Fähigkeiten auszuweiten und weiterzuentwickeln. Wir bedauern zutiefst, dass die Demokratische Volksrepublik Korea ihr selbst erklärtes Moratorium für den Start interkontinentaler ballistischer Flugkörper aufgegeben hat. Darüber hinaus waren seit 2020 an verschiedenen Kernanlagen Nuklearaktivitäten (wie der Neustart von Kernreaktoren oder Verhalten, das die Herstellung von spaltbarem Material nahelegt) zu beobachten, was auf den laufenden Ausbau nuklearer Programme schließen lässt. All diese rücksichtslosen Aktionen bedrohen Frieden und Sicherheit sowohl in der Region als auch international, stellen ein gefährliches und unberechenbares Risiko für die weltweite zivile Luftfahrt und die Seeschifffahrt in der Region dar und erfordern eine einheitliche Reaktion der internationalen Gemeinschaft einschließlich weiterer Maßnahmen des VN-Sicherheitsrats.
  25. Die G7 setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die vollständige, nachprüfbare und unwiderrufliche Zerstörung aller Kernwaffen, sonstigen Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörper jeglicher Reichweite sowie der entsprechenden Anlagen und die Einstellung der einschlägigen Programme der Demokratischen Volksrepublik Korea durch die Demokratische Volksrepublik Korea im Einklang mit den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats ein. Wir fordern die Demokratische Volksrepublik Korea nachdrücklich dazu auf, den sich aus den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats ergebenden Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen, ihre Programme im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörpern vollständig, nachprüfbar und unumkehrbar aufzugeben und frühzeitig zum NVV und den IEAO-Sicherungsmaßnahmen sowie deren vollständiger Einhaltung zurückzukehren. Wir rufen die Demokratische Volksrepublik Korea auf, die wiederholten Dialogangebote seitens aller betroffenen Parteien, darunter die Vereinigten Staaten, die Republik Korea und Japan, anzunehmen.
  26. Die G7 ist entschlossen, mit allen einschlägigen Partnern auf das Ziel hinzuarbeiten, Frieden auf der koreanischen Halbinsel zu gewährleisten, und sich für die Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung einzusetzen. Wir rufen alle Staaten dazu auf, sämtliche in Bezug auf die Demokratische Volksrepublik Korea vom VN-Sicherheitsrat verhängten restriktiven Maßnahmen uneingeschränkt und wirksam umzusetzen und das von der Demokratischen Volksrepublik Korea ausgehende Risiko der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Trägersystemen insbesondere durch zusätzliche Maßnahmen des VN-Sicherheitsrats vordringlich anzugehen. Wir nehmen den Bericht der nach Resolution 1874 (2009) des VN-Sicherheitsrats eingesetzten Sachverständigengruppe besorgt zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, dass nach wie vor illegale Umladungen auf See vonstattengehen. Wir sind weiterhin bereit, Kapazitäten zur wirksamen Umsetzung von Sanktionen zu unterstützen und zu stärken. Für uns steht fest, dass die humanitäre Notlage in der Demokratischen Volksrepublik Korea in erster Linie dem Umstand geschuldet ist, dass die Ressourcen des Landes für unrechtmäßige Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörpern und nicht für das Wohlergehen der Bevölkerung eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie würdigen wir die Arbeit des Sicherheitsratsausschusses nach Resolution 1718, der alle COVID-19-bezogenen Anfragen im Hinblick auf Ausnahmen von den Sanktionen im Interesse der humanitären Hilfe für die Demokratische Volksrepublik Korea zügig bewilligt hat.

    50 Jahre B-Waffen-Übereinkommen: Aufrechterhaltung der weltweiten Norm gegen die Entwicklung und den Einsatz biologischer Waffen

  27. Die G7 beabsichtigt, Anstrengungen zu fördern, mit denen verhindert werden soll, dass biologische Agenzien und Toxine waffenfähig gemacht werden. Nie war es von größerer Dringlichkeit, dass alle Staaten dabei zusammenarbeiten, dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (B-Waffen-Übereinkommen, BWÜ) zu weltweiter Einhaltung und uneingeschränkter Erfüllung zu verhelfen. Engagement und guter Glaube sind entscheidend für die Überwindung des langen Stillstands bei dem Übereinkommen, damit aufkommenden biologischen Bedrohungen, die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, ebenso begegnet werden kann wie neuen Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie. Wir beabsichtigen, auf eine erfolgreiche Überprüfungskonferenz hinzuarbeiten, die eine effektive Umsetzung fördern, die Transparenz erhöhen und sowohl die Einhaltung als auch vertrauensbildende Maßnahmen verbessern würde. Zu den zeitnahen konkreten Maßnahmen sollte die Einrichtung einer neuen Sachverständigengruppe gehören, die konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Übereinkommens prüft.
  28. Wir sagen dem Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung des angeblichen Einsatzes von chemischen, biologischen oder Toxinwaffen unsere fortgesetzte Unterstützung zu. Wir werden uns sämtlichen Versuchen durch Staaten oder Einzelpersonen, seine Integrität, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und sein Mandat zu unterminieren, standhaft widersetzen und verurteilen solche Versuche. Diesem einzigen etablierten internationalen Mechanismus zur Untersuchung des angeblichen Einsatzes biologischer Waffen sichern wir zu, mit Partnern zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass er angemessen finanziert, ausgestattet und operationalisiert ist, um im Bedarfsfall wirksame Ermittlungen durchzuführen.

    20 Jahre Globale Partnerschaft: Würdigung ihrer Errungenschaften, Verbesserung der Biosicherheit

  29. Wir würdigen den 20. Jahrestag der von der G7 geführten, 31 Mitglieder zählenden Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien. Dank der beispiellosen Natur ihrer Vernetzung, ihres Sachverstands, ihrer Partnerschaften und ihrer gemeinsamen Finanzierung hat die Globale Partnerschaft maßgeblich dazu beigetragen, den von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen und Materialien ausgehenden Bedrohungen zu begegnen. Der Beitrag der Globalen Partnerschaft zur Verringerung der globalen Bedrohung hat die Welt sicherer gemacht. Wir sind zu abgestimmtem Handeln mit der Globalen Partnerschaft entschlossen, um durch die Bereitstellung von Führungsstärke zu gewährleisten, dass die Globale Partnerschaft weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung bestehender und neuer Bedrohungen leisten kann.
  30. Wie aus der Erklärung der Globalen Partnerschaft zur Ukraine vom 29. März hervorgeht, betrachtet die G7 die durch nichts untermauerte russische Behauptung der vermeintlichen Entwicklung biologischer Waffen in der Ukraine als ungeheuerlich. Derartige Vorwürfe, die die legitime biologische Forschung für zivile Zwecke betreffen, sind besonders zynisch angesichts der Tatsache, dass die Welt seit zwei Jahren unter einer Pandemie leidet und biologische Labore in dieser Zeit für die Menschheit von entscheidender Bedeutung waren. Diese Vorwürfe sind Teil der russischen Desinformationskampagne gegen die Ukraine und unterminieren den Gegenstand und Zweck des BWÜ und die internationale regelbasierte Ordnung. Die Ukraine ist geachtetes Mitglied der Globalen Partnerschaft sowie Vertragspartei des BWÜ und genießt unsere uneingeschränkte Unterstützung.
  31. Wir werden uns im Rahmen der Globalen Partnerschaft weiter um die Abwehr biologischer Gefahren bemühen. Die COVID-19-Pandemie hat die weitreichenden Folgen von Krankheitsausbrüchen in großem Maßstab deutlich gemacht und gezeigt, wie wichtig es ist, globale Kapazitäten dafür zu stärken, jegliche Formen biologischer Bedrohungen, seien sie bewusst oder versehentlich herbeigeführt oder natürlichen Ursprungs, zu verhindern, zu erkennen und darauf zu reagieren. Darüber hinaus hat COVID-19 die globale Revolution auf den Gebieten Lebenswissenschaften und Biotechnologie beschleunigt, wozu auch die Erforschung und Entwicklung neuer Diagnoseverfahren, Impfstoffe und Behandlungsmethoden für Pathogene/Erreger mit potenziell massiver Wirkung gehören. Zur Verhütung von Laborunfällen und bewusstem Missbrauch bedarf es substanzieller Verbesserungen bei der globalen Biosicherheit und der Aufsicht über die Forschung an Projekten mit doppeltem Verwendungszweck. Wir bekennen uns dazu, bestehende Anstrengungen auf einzelstaatlicher Ebene zu verstärken und das Niveau der Verfahren im Bereich Biosicherheit weltweit zu verbessern. Im Sinne dieses Anspruchs beabsichtigen wir, unsere Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern und anderen Interessenträgern bei der gesundheitlichen Sicherheit zu vertiefen, um die auf die Minderung biologischer Gefahren in Afrika gerichtete Vorzeigeinitiative der Globalen Partnerschaft weiterzuentwickeln und umzusetzen. Wir erkennen den erheblichen Beitrag an, den die G7 und die EU hierzu bereits geleistet haben, und ermutigen alle Mitglieder der Globalen Partnerschaft, aktiv zu dieser wichtigen Initiative beizutragen.

    25 Jahre Chemiewaffenübereinkommen: Verteidigung der Norm gegen den Einsatz chemischer Waffen und Bekämpfung der Straflosigkeit

  32. Wir sind entschlossen, das Verbot des Einsatzes chemischer Waffen aufrechtzuerhalten, und unterstützen die uneingeschränkte Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ). Als Teilnehmerstaaten der Internationalen Partnerschaft gegen die Straflosigkeit des Einsatzes von Chemiewaffen stehen wir fest zusammen und bekräftigen, dass jeglicher Einsatz chemischer Waffen, egal durch wen, wo und unter welchen Umständen, inakzeptabel ist und gegen die internationalen Normen zum Verbot des Einsatzes dieser Waffen verstößt. Für den Einsatz chemischer Waffen darf es keine Straflosigkeit geben.
  33. Wir werden auf eine erfolgreiche Überprüfungskonferenz 2023 hinarbeiten, um das Übereinkommen zu stärken. Wir halten unbeirrt an unserer Unterstützung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und ihrer Anstrengungen, die Möglichkeit des Einsatzes chemischer Waffen vollständig auszuschließen, fest, und zollen der Professionalität und Integrität der OPCW unsere Anerkennung. Die G7 will gewährleisten, dass die OPCW so ausgestattet ist, dass sie ihr Mandat weiterhin erfüllen kann, auch durch die Finanzierung bedeutender Initiativen wie dem neuen Zentrum für Chemie und Technologie über die Globale Partnerschaft.
  34. Wir begrüßen die Einigung der Konferenz der Vertragsstaaten der OPCW in Bezug auf den aerosolisierten Einsatz von auf das zentrale Nervensystem wirkenden Chemikalien im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, in der bekräftigt wird, dass der nach dem Übereinkommen als nicht verbotener Zweck geltende aerosolisierte Einsatz solcher Chemikalien als mit der Durchsetzung der Rechtsordnung unvereinbar betrachtet wird. Diese zukunftsweisende Einigung der Vertragsstaaten des CWÜ sendet ein deutliches Signal an die betreffenden Länder, dass sie die Arbeit an solchen Chemikalien zu Angriffszwecken nicht unter dem Deckmantel legitimer Zwecke im Sinne des Übereinkommens durchführen können.
  35. Wir verurteilen Versuche, die überaus wichtige Arbeit der OPCW, zu der auch Ermittlungen gehören, durch grundlose Angriffe und unerhörte Desinformation, insbesondere Russlands nicht belegte Behauptungen und falsche Vorwürfe, die Ukraine bereite den Einsatz chemischer Waffen vor, zu behindern. Die Ukraine hält ihre Verpflichtungen aus dem Chemiewaffenübereinkommen uneingeschränkt ein, ganz im Gegensatz zu Russland, das sich entgegen seinen Verpflichtungen nach dem Übereinkommen weiterhin weigert, dem gut belegten Einsatz einer chemischen Waffe auf seinem Hoheitsgebiet nachzugehen.
  36. In diesem Zusammenhang bekräftigt die G7 die Ministererklärung vom 26. Januar 2021, in der sie die Vergiftung Alexej Nawalnys mit einem chemischen Nervenkampfstoff militärischer Art der von der Sowjetunion entwickelten und von Russland beibehaltenen Nowitschok-Gruppe auf das Schärfste verurteilen. Anders als durch die Beteiligung und Verantwortung staatlicher russischer Akteure lässt sich dieser Vorfall nicht plausibel erklären, und Russland entzieht sich weiterhin sämtlichen Ersuchen, eine entsprechende Ermittlung einzuleiten. Wir erinnern daran, dass die OPCW zu dem Schluss gekommen ist, dass 2018 in Salisbury ein ähnliches Nervengift zum Einsatz gekommen ist, das zum Tod einer britischen Staatsangehörigen geführt hat, wofür drei russische Verdächtige angeklagt wurden.
  37. Wir rufen die russischen Behörden erneut dringend dazu auf, den Einsatz einer chemischen Waffe auf ihrem Boden in Anbetracht der Verpflichtungen Russlands nach dem CWÜ zu untersuchen und glaubhaft zu erklären. Wir erinnern an die Russland am 5. Oktober 2021 von 45 Vertragsstaaten, darunter alle G7-Mitglieder, nach Artikel IX des CWÜ gestellten Fragen, die von der Russischen Föderation nicht angemessen beantwortet wurden. Wir unterstützen die auf der Konferenz der Vertragsstaaten der OPCW im November 2021 von 56 Vertragsstaaten abgegebene Erklärung, mit der Russland aufgerufen wird, über den Einsatz einer chemischen Waffe auf seinem Hoheitsgebiet Rechenschaft abzulegen. Wir begrüßen die Maßnahmen, beispielsweise Sanktionen, die die Mitglieder der G7 als Reaktion auf jene Personen und Gruppen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verwickelt sind, ergriffen haben. Darüber hinaus verurteilen wir die Versuche Russlands, Syrien davor zu schützen, für den Einsatz chemischer Waffen durch das syrische Regime zur Rechenschaft gezogen zu werden.
  38. Dieser Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen gibt uns nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Wir begrüßen den Beschluss der Konferenz der Vertragsstaaten der OPCW, die Rechte und Vorrechte Syriens im Rahmen des CWÜ auszusetzen, bis es die im Beschluss des Exekutivrats der OPCW vom 9. Juli 2020 vorgesehenen Schritte vollzogen hat. Wir rufen die syrischen Behörden dringend zur uneingeschränkten Zusammenarbeit und Einhaltung ihrer Verpflichtungen auf. Wir missbilligen die Desinformation über den Einsatz chemischer Waffen in Syrien und sind entschlossen, die Arbeiten des Technischen Sekretariats der OPCW bei den Untersuchungen zum Einsatz chemischer Waffen in Syrien zu unterstützen, in deren Verlauf die Verantwortlichen ermittelt werden und sichergestellt wird, dass die Angaben Syriens vollständig und korrekt sind. Syrien wird zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir bekennen uns dazu, die vollständige Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des VN-Sicherheitsrats und die endgültige Einstellung des syrischen Chemiewaffenprogramms zu gewährleisten.

    Bekämpfung der Verbreitung von Raketen und sonstiger kritischer Technologien
  39. Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über die zunehmend schnelle Verbreitung ballistischer und sonstiger Raketentechnologien, auch durch nichtstaatliche Akteure; sie stellt eine Bedrohung der regionalen wie der globalen Sicherheit dar. Unter Verweis auf die 2019 vom französischen Vorsitz angestoßene „Initiative on Countering Illicit and/or Destabilizing Missile Activities“ der G7-Direktorengruppe für Nichtverbreitung setzen wir uns weiter dafür ein, Aktivitäten der Verbreitung ballistischer Flugkörper zu begegnen und ihre Kontrolle zu stärken.
  40. Wir erneuern unser Bekenntnis zum Kontrollregime für Flugkörpertechnologie (MTCR) und rufen alle Staaten dazu auf, dessen Leitlinien von sich aus einzuhalten; wir bekräftigen, wie wichtig die Grundsätze sind, auf denen die Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper auch im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats beruht. Wir setzen uns dafür ein, die Wirksamkeit des MTCR weiter zu erhöhen.
  41. Wir unterstützen den Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Flugkörper nachdrücklich und rufen zu seiner weltweiten Anwendung auf. In den 20 Jahren seit seiner Einführung hat sich der Haager Verhaltenskodex als wichtiges Instrument der Transparenz und Vertrauensbildung bewährt, das zu verantwortungsvollem Handeln und zu Zurückhaltung bei der Entwicklung, Erprobung und Anwendung ballistischer Flugkörper, die Massenvernichtungswaffen transportieren können, anregt und darauf gerichtet ist, die Verbreitung solcher ballistischen Flugkörper einzudämmen und zu verhindern. Wir werden insbesondere anlässlich des 20. Jahrestages des Haager Verhaltenskodex‘ auf seine weltweite Anwendung und uneingeschränkte Umsetzung hinarbeiten.
  42. Die G7 betont erneut, wie wichtig abgestimmtes Handeln für die Bekämpfung von illegalem nichtverkörperten Technologietransfer und den Schutz von Wissenschaft und Unternehmen vor feindseliger staatlicher Ausbeutung ist. Während wir ein Umfeld fördern, in dem die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Forschung florieren kann, sind wir entschlossen, uns den Herausforderungen zu stellen, die sich aus dem Missbrauch und der unrechtmäßigen Weitergabe von Technologien, die wesentlich für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen sowie für Programme moderner Militärtechnologie staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sind, und aus der besorgniserregenden Forschung an Projekten mit doppeltem Verwendungszweck, insbesondere im Bereich der Lebenswissenschaften, ergeben.
  43. Die Mitglieder der G7 bekennen sich zu verbesserten Ausfuhrkontrollen für Materialien, Technologie und Forschung, die für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen verwendet werden könnten. Wir haben vor, die Kontrollen für Materialien (einschließlich Komponenten mit doppeltem Verwendungszweck), Technologie und Forschung zu verstärken, die die Entwicklung moderner konventioneller Waffen begünstigen könnten; dabei werden wir sicherstellen, dass die Verbesserungen verhältnismäßig sind und sich nicht nachteilig auf rechtmäßige Ausfuhren auswirken.
  44. Die G7 tritt engagiert für die Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung ein, die, wenn sie unkontrolliert bleibt, die Integrität des globalen Finanzsystems untergräbt und Bedrohungen unserer gemeinsamen Sicherheit weiter anheizt. Wir begrüßen daher die jüngsten Änderungen der Standards der Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung in Bezug auf gezielte finanzielle Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und Iran, die erstmals die Erwartung formulieren, dass alle Länder und Regionen konkrete Maßnahmen ergreifen, um die sie betreffenden Risiken der Proliferationsfinanzierung zu verstehen, und ihre Finanzsektoren und benannte nichtfinanzielle Berufsgruppen dazu verpflichten, dies ebenfalls zu tun. Nur wenn wir das wahrhaft globale Ausmaß der Proliferationsnetzwerke verstehen, werden wir unserer Verantwortung gerecht werden, gegen deren Aktivitäten vorzugehen.

    Durch Regulierung konventioneller Waffen und Munition Leben retten
  45. Wir sind entschlossen, den illegalen Transport und die destabilisierende Anhäufung konventioneller Waffen und Munition zu verhindern und die Sicherheit der Bestände zu erhöhen, auch indem wir unseren technischen Sachverstand nutzen, bewährte Verfahren austauschen, zum Beispiel im Rahmen des VN-Aktionsprogramms gegen Klein- und Leichtwaffen (SALW) und der Internationalen Technischen Leitlinien für Munition, und indem wir uns an das Völkerrecht und die Normen für einen verantwortungsvollen Transfer halten.
  46. Die Weitergabe von Munition an unbefugte Nutzer, unter ihnen Kriminelle und Terroristen, begünstigt und befeuert bewaffnete Gewalt und bewaffnete Konflikte. In dem Wissen um diese Auswirkungen auf Sicherheit und nachhaltige Entwicklung unterstützen wir nachdrücklich die von Deutschland geführte Initiative für einen umfassenden Rahmen zur Förderung einer sicheren und nachhaltigen Verwaltung von Munitionsbeständen auf nationaler, subregionaler, regionaler und globaler Ebene und die mit den entsprechenden Arbeiten betraute offene Arbeitsgruppe (OEWG). Wir ermutigen alle Staaten, sich konstruktiv in die OEWG einzubringen, deren Ziel es ist, eine Reihe politischer Verpflichtungen als neuen globalen Rahmen zu erarbeiten, mit dem bestehende Lücken bei der Verwaltung von Munitionsbeständen über den gesamten Lebenszyklus hinweg auch durch internationale Zusammenarbeit und Unterstützung geschlossen werden sollen.
  47. Wir werben für eine Verstärkung der Regime zur Regelung des Transfers und Verhinderung der Umlenkung konventioneller Waffen und konventioneller Munition im Einklang mit dem Völkerrecht und internationalen Normen wie dem Vertrag über den Waffenhandel. Wir bekennen uns dazu, die einschlägigen Regime im Bedarfsfall an die Entwicklung neuer Technologien anzupassen. Im Austausch mit anderen Technologieführern wollen wir die globale Debatte über die verantwortungsvolle zivile und militärische Nutzung neuer Technologien mitprägen und dabei Sicherheits- und Verteidigungsbelangen Rechnung tragen und die Achtung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und, wo zutreffend, der internationalen Menschenrechtsnormen sicherstellen. Neue internationale Grundsätze für eine verantwortungsvolle Nutzung sollten erwogen werden, wo dies erforderlich ist.

    Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung des Weltraums
  48. In dem Maße, in dem Weltraumaktivitäten sich weiterentwickeln, sollten sich auch die dafür geltenden Normen, Regeln und Grundsätze weiterentwickeln. Von Staaten ausgehende Bedrohungen der sicheren, nachhaltigen und friedlichen Nutzung des Weltraums geben Anlass zu ernster Besorgnis. Angesichts der Tatsache, dass Sicherheit und Wohlstand unserer Gesellschaften in immer stärkerem Maße von Raumfahrtsystemen abhängen, sind wir entschlossen, das Risiko von falscher Wahrnehmung und Fehlkalkulation ebenso zu reduzieren wie das von Weltraumbedrohungen. Wir bekennen uns dazu, die internationale Gemeinschaft in die Aufrechterhaltung und Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung für den Weltraum einzubeziehen.
  49. Die Erarbeitung von Normen, Regeln und Grundsätzen für verantwortungsvolles Verhalten im Weltraum ist ein pragmatisches Mittel, um die Sicherheit zu verbessern, Bedrohungen gegen Raumfahrtsysteme zu mindern und das Risiko von falscher Wahrnehmung, Fehlkalkulation und Eskalation zu senken. Wir unterstützen nachdrücklich die vom Vereinigten Königreich geführte Initiative in der VN-Generalversammlung und die daraus hervorgegangene offene VN-Arbeitsgruppe (OEWG) zum Thema „Verringerung der Weltraumbedrohungen durch Normen, Regeln und Grundsätze für verantwortungsvolles Verhalten“. Wir ermutigen alle Staaten, sich konstruktiv in die OEWG einzubringen, deren Ziel es ist, zu einem gemeinsamen Verständnis eines verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum zu gelangen und erste Vorschläge für Normen, Regeln und Grundsätze in diesem Zusammenhang zu prüfen.
  50. Wir rufen alle Nationen dazu auf, gefährliche und unverantwortliche zerstörerische Tests direkt aufsteigender Antisatellitenraketen, wie sie die Russische Föderation am 15. November 2021 durchgeführt hat, zu unterlassen. Wir begrüßen die Zusicherung der Vereinigten Staaten, keine zerstörerischen Tests direkt aufsteigender Antisatellitenraketen durchzuführen. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, mit allen Staaten und Weltraumakteuren zusammenzuarbeiten, um Sicherheit, Stabilität und Nachhaltigkeit im Weltraum zu stärken und allen Ländern dabei zu helfen, von der friedlichen Erschließung und Nutzung des Weltraums profitieren zu können.

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