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Erklärung der Außenministerinnen und -minister der G7

04.11.2022 - Pressemitteilung

Präambel

Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, bekräftigen unser starkes Gefühl der Einheit und unser unerschütterliches Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung und zum Schutz der Rechte aller, einschließlich der Schwächsten.

Alle Mitglieder der Vereinten Nationen müssen die Androhung oder Anwendung von Gewalt, die sich gegen die Souveränität und territoriale Unversehrtheit eines Staates richtet, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen unterlassen. Verletzungen allgemein vereinbarter und rechtlich bindender Grundprinzipien wie friedliche Zusammenarbeit, Souveränität, Selbstbestimmung und territoriale Unversehrtheit sind nicht akzeptabel. Wir bekennen uns klar dazu, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für gravierende Verletzungen solcher Grundprinzipien des Völkerrechts verantwortlich sind.

1. Russlands Krieg gegen die Ukraine

Wir rufen Russland erneut auf, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine unverzüglich zu beenden und alle seine Truppen sowie sein gesamtes militärisches Gerät abzuziehen. Gemeinsam mit dem ukrainischen Außenminister Dmytro Kuleba verurteilen wir Russlands jüngste Eskalation, einschließlich der Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur, insbesondere die Energie- und Wasserinfrastruktur, in der gesamten Ukraine unter Einsatz von Raketen sowie iranischen Drohnen und Ausbildungspersonal. Durch diese Angriffe versucht Russland, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren. Willkürliche Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur stellen Kriegsverbrechen dar, und wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, für eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht für diese und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sorgen. Wir verurteilen ferner die Verletzung des moldauischen Luftraums.

Russlands verantwortungslose nukleare Rhetorik ist inakzeptabel. Jeglicher Einsatz chemischer, biologischer oder nuklearer Waffen durch Russland zöge schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Wir weisen außerdem Russlands falsche Behauptungen zurück, denen zufolge die Ukraine an einer nuklearen „schmutzigen Bombe“ arbeitet. Mithilfe der Inspektionen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde bestätigt, dass diese Vorwürfe jeder Grundlage entbehren, und wir zollen der Ukraine Anerkennung für ihre Transparenz.

Wir verurteilen ferner Russlands fortgesetzte Besetzung und Militarisierung des ukrainischen Kernkraftwerks Saporischschja, die Entführung und den berichteten Missbrauch ukrainischen Personals und die bewusste Destabilisierung seines Betriebs. Wir unterstützen die Bemühungen der IAEO zur Einrichtung einer Sicherheitszone.

Wir werden auch weiterhin Russland und anderen Ländern, Einzelpersonen oder Einheiten, die Moskaus Angriffskrieg militärisch unterstützen, wirtschaftliche Kosten auferlegen, wie mehrere von uns dies bereits hinsichtlich Irans Bereitstellung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV) an Russland getan haben.

Wir bekräftigen unseren Appell an die belarussischen Behörden, nicht länger Russlands Angriffskrieg zu ermöglichen, auch indem Russlands Streitkräften gestattet wird, von belarussischem Hoheitsgebiet Raketen abzufeuern, die auf die Ukraine zielen. Wenn die belarussischen Behörden Belarus direkter an Russlands Krieg beteiligen, wird die G7 dem Regime erdrückende zusätzliche Kosten auferlegen.

Wir bekräftigen unser unerschütterliches Bekenntnis, der Ukraine auch weiterhin die finanzielle, humanitäre, verteidigungspolitische, politische, technische und rechtliche Unterstützung zu leisten, die sie benötigt, um das Leid ihrer Bevölkerung zu lindern und ihre Souveränität und territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer völkerrechtlich anerkannten Grenzen zu erhalten. Wir würdigen die Tapferkeit und Resilienz der ukrainischen Bevölkerung angesichts von Russlands unprovoziertem Angriff und wir sind entschlossen, der Ukraine zu helfen, sich für den Winter zu rüsten.

Heute haben wir einen G7-Koordinierungsmechanismus eingerichtet, um die Ukraine dabei zu unterstützen, ihre kritische Energie- und Wasserinfrastruktur zu reparieren, wiederherzustellen und zu verteidigen. Wir sehen der von der Ukraine und Frankreich organisierten internationalen Konferenz am 13. Dezember in Paris erwartungsvoll entgegen, deren Ziel es ist, die zivile Resilienz der Ukraine zu unterstützen. Wir begrüßen ferner die Ergebnisse der Internationalen Fachkonferenz vom 25. Oktober in Berlin und sind weiter entschlossen, zur Erholung, zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der Ukraine beizutragen. Wir werden fest an der Seite der Ukraine stehen, solange es nötig ist.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Pressefreiheit und den Zugang zu verlässlichen Informationen weltweit. Wir werden Russlands Desinformation, einschließlich falscher Beschuldigungen in Bezug auf Biowaffen, weiter entgegenwirken. Wir stärken die Fähigkeit des Krisenreaktionsmechanismus der G7 für eine koordinierte Reaktion.

Unter Verweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 vom 11. Oktober begrüßen wir Präsident Selenskys Bereitschaft für einen gerechten Frieden auf der Grundlage des Respekts der territorialen Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine sowie ihres legitimen Rechts, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Russlands Forderungen nach Verhandlungen sind nicht glaubwürdig, solange es die Eskalation des Krieges weiter vorantreibt und neue Drohungen und Desinformation verbreitet.

2. Globale Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine

Russlands Angriffskrieg verschärft die schwerwiegendste globale Ernährungs- und Energiekrise der jüngeren Geschichte. Wir verurteilen Russlands Versuche, Energie- und Lebensmittelexporte als Instrument der geopolitischen Druckausübung zu verwenden. Die daraus resultierenden Turbulenzen treffen die schwächsten Länder und Gemeinschaften auf der ganzen Welt besonders hart und verschärfen eine bereits bedrohliche Situation aufgrund der Klimakrise, der COVID-19-Pandemie und bestehender Konflikte. Wir werden uns auch weiterhin innerhalb der G7 und darüber hinaus abstimmen, um dazu beizutragen, die Folgen von Russlands Angriffskrieg für die weltweite wirtschaftliche Stabilität und internationale Lebensmittel-, Ernährungs- und Energiesicherheit durch die Befriedigung akuter Bedürfnisse sowie durch mittel- und langfristige Investitionen in resiliente Systeme abzumildern.

Wir unterstützen den Aufruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Verlängerung des Schwarzmeerabkommens über die Ausfuhr von Getreide, durch das die weltweiten Lebensmittelpreise gesenkt wurden. Wir rufen Russland mit Nachdruck auf, dem Appell des Generalsekretärs nachzukommen. Die G7 leitet auch andere wichtige internationale Initiativen, einschließlich des Bündnisses für globale Ernährungssicherheit und der von der EU angestoßenen Solidaritätskorridore. Wir beschleunigen ferner unsere Bemühungen, damit Düngemittel zu den Schwächsten gelangen können. Wir sind entschlossen, nachhaltigere, widerstandsfähigere und integrativere Ernährungssysteme weltweit zu fördern und rufen die G20 auf, diese Bemühungen zu unterstützen.

Wir ermutigen nach wie vor Erdölförderländer, die Produktion zu erhöhen, was zu einer Verringerung der Schwankungen auf den Energiemärkten führen wird. Wir werden die Umsetzung der Preisobergrenze für russisches Öl, das auf dem Seeweg transportiert wird, in den kommenden Wochen fertigstellen.

3. Globale Fragen

Wir bekräftigen die Notwendigkeit einer Stärkung und Modernisierung der Vereinten Nationen, um ihr angesichts zunehmender globaler Herausforderungen größere Schlagkraft zu verleihen, und wir äußern Unterstützung für die in „Unsere gemeinsame Agenda“ des VN-Generalsekretärs dargelegte Vision.

Wir sind entschlossen, Bemühungen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung zur Schaffung einer sichereren und stabileren Welt zu verstärken. Wir stärken Ausfuhrkontrollen für Materialien, Technologie und Forschung, die für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen verwendet werden könnten, auch durch internationale Exportkontrollregime. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Indiens baldigen Eintritt in die Gruppe der Nuklearlieferländer.

Wir werden auch weiterhin unsere Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der G7 und darüber hinaus verbessern, auch im Bereich wirtschaftlicher Sicherheitsherausforderungen, und werden Handlungen wirtschaftlicher Druckausübung entgegentreten.

Wir bekräftigen unsere Absicht, die Schuldentransparenz zu erhöhen und Lösungen für Schuldenanfälligkeiten zu finden, insbesondere mithilfe rascher Ergebnisse, durch den Gemeinsamen Rahmen zum Umgang mit Schulden über die Initiative zur Aussetzung des Schuldendiensts (DSSI) hinaus.

Unter Verweis auf einen geostrategischen und globalen Ansatz zu Konnektivität bekräftigen wir unser Bekenntnis zur Umsetzung der G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen, auch durch die Mobilisierung von bis zu 600 Milliarden US-Dollar an öffentlichen und privaten Investitionen in den kommenden fünf Jahren.

4. Iran

Wir, die G7-Mitglieder, bringen unsere Unterstützung für das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der die menschliche Sicherheit und ihre universellen Menschenrechte geachtet und geschützt werden, zum Ausdruck. Wir verurteilen den gewaltsamen Tod der jungen iranischen Frau „Jina“ Mahsa Amini nach ihrer Festnahme durch Irans sogenannte „Sittenpolizei“. Wir verurteilen ferner die brutale und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegen friedliche Protestierende und Kinder. Wir rufen die iranischen Behörden dringend auf, ihren internationalen Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, nachzukommen.

Wir setzen uns für das Recht aller Iranerinnen und Iraner auf Zugang zu Informationen ein und bedauern die Zerstörung des öffentlichen Raumes und des unabhängigen Journalismus durch die iranische Regierung sowie ihre Verfolgung von Menschrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, auch durch die Abschaltung des Internets und der sozialen Medien. Wir rufen die iranischen Behörden nachdrücklich auf, Frauen gleichberechtigt zu behandeln und die universellen Rechte, die sie aufgrund der einschlägigen internationalen Menschenrechtsnormen haben, zu achten. Wir rufen die iranischen Behörden ferner auf, zu Unrecht festgehaltene Gefangene, einschließlich der in letzter Zeit festgenommenen Demonstrierenden, Kinder, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, freizulassen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen und -verstöße begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Wir werden auch weiterhin alle verfügbaren diplomatischen Maßnahmen einsetzen, um die iranischen Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Wir rufen Iran auf, den entsprechenden Mandatsträgern für die Sondermechanismen des VN-Menschenrechtsrats Zugang zum Land zu gewähren.

Wir weisen Irans Praxis zurück, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und ausländische Staatsangehörige in unfairer Weise festzuhalten, und rufen Iran auf, die abstoßende Praxis solch ungerechtfertigter Inhaftierungen in der Hoffnung auf politischen Nutzen zu beenden.

Wir unterstützen nachdrücklich internationale Bemühungen, Iran für den Abschuss von PS752, bei dem 176 unschuldige Zivilpersonen getötet wurden, zur Rechenschaft zu ziehen. Wir fordern, dass Iran seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich nachkommt.

Wir verurteilen die fortwährenden destabilisierenden Aktivitäten Irans im Nahen Osten und in angrenzenden Gebieten. Diese umfassen Irans Aktivitäten mit ballistischen Flugkörpern und Marschflugkörpern ebenso wie mit unbemannten Luftfahrzeugen, das heißt Drohnen, und die Weitergabe von solch modernster Waffentechnik an staatliche und nichtstaatliche Akteure. Eine derartige Verbreitung von Waffen ist destabilisierend für die Region und führt zu einer Eskalation der bereits großen Spannungen. Wir rufen Iran nachdrücklich auf, seine Unterstützung für gewalttätige staatliche und nichtstaatliche Akteure und Stellvertretergruppen einzustellen und allen einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, einschließlich Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats, uneingeschränkt nachzukommen. Wir unterstützen ferner die Bemühungen bei den Vereinten Nationen, Russland und Iran für ihre eklatanten Verletzungen von Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats zur Rechenschaft zu ziehen.

Wir bekräftigen unsere klare Entschlossenheit, dass Iran niemals eine Kernwaffe entwickeln darf. Die G7 wird weiter zusammenarbeiten, auch mit anderen internationalen Partnern, um Irans nuklearer Eskalation und unzureichender Zusammenarbeit mit der IAEO hinsichtlich seines NVV-Abkommens über Sicherungsmaßnahmen zu begegnen. Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über die unverminderte Ausweitung von Irans Nuklearprogramm, das keine glaubwürdige zivile Rechtfertigung hat. Wir rufen Iran auf, einen Kurswechsel vorzunehmen und seinen rechtlichen Verpflichtungen und politischen Zusagen im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen unverzüglich nachzukommen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Iran trotz vieler Monate intensiver diplomatischer Verhandlungen zur Wiederaufnahme des JCPoA bislang nicht die erforderlichen Entscheidungen getroffen hat.

5. Demokratische Volksrepublik Korea

Wir, die Mitglieder der G7, verurteilen auf das Schärfste die beispiellose Serie rechtswidriger Starts ballistischer Flugkörper durch die Demokratische Volksrepublik Korea im Jahr 2022, darunter mehrere interkontinentale ballistische Flugkörper, sowie den Start eines ballistischen Flugkörpers mittlerer Reichweite am 4. Oktober 2022, der rücksichtslos über Japan gestartet wurde. Diese Starts zeigen, dass die Demokratische Volksrepublik Korea weiterhin bestrebt ist, ihre Kapazitäten im Bereich ballistischer Flugkörper auszubauen, und stellen einen eklatanten Verstoß gegen mehrere Resolutionen des VN-Sicherheitsrats dar.

Wir bekräftigen unsere Forderung, dass die Demokratische Volksrepublik Korea ihre Nuklearwaffen, bestehenden Nuklearprogramme sowie weiteren Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörperprogramme im Einklang mit allen einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vollständig, nachprüfbar und unwiderruflich aufgibt. Wir fordern die Demokratische Volksrepublik Korea nachdrücklich auf, ihre destabilisierenden Aktivitäten unverzüglich einzustellen, allen rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vollständig nachzukommen sowie den NVV und die IAEO-Sicherungsmaßnahmen uneingeschränkt einzuhalten.

Jeder Nuklearversuch und jede weitere rücksichtslose Handlung erfordert eine rasche, einheitliche und entschlossene internationale Antwort. Wir rufen alle Staaten auf, sämtliche Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vollständig und wirksam umzusetzen und Aktivitäten zur Umgehung von Sanktionen aufmerksam zu beobachten, zu verhindern und zu bestrafen. Wir fordern die Demokratische Volksrepublik Korea auf, von weiterer Eskalation abzusehen und in einen konstruktiven diplomatischen Austausch über ihre rechtswidrigen Nuklear- und Ballistikprogramme einzutreten. Wir sind nach wie vor entschlossen, mit allen einschlägigen Partnern auf das Ziel eines dauerhaften Friedens auf der koreanischen Halbinsel hinzuarbeiten und uns für die Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung einzusetzen.

Wir würdigen die Arbeit des VN-Sicherheitsratsausschusses nach Resolution 1718, der alle COVID‑19-bezogenen Anfragen in Bezug auf Ausnahmen von den Sanktionen im Interesse der humanitären Hilfe für die Demokratische Volksrepublik Korea zügig bewilligt hat. Wir fordern die Demokratische Volksrepublik Korea auf, den Zugang für die Vereinten Nationen sowie Diplomatinnen und Diplomaten im Einklang mit angemessenen und tragbaren COVID‑19-Regelungen wieder zuzulassen. Wir verurteilen weiterhin die von der Demokratischen Volksrepublik Korea systematisch begangenen weitverbreiteten und gravierenden Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße und fordern die Demokratische Volksrepublik Korea auf, mit allen einschlägigen VN-Gremien zusammenzuarbeiten und die Frage der Entführungen unverzüglich zu klären. Wir sind nach wie vor tief besorgt angesichts der humanitären Lage in der Demokratischen Volksrepublik Korea, die darauf zurückzuführen ist, dass die Demokratische Volksrepublik Korea ihren rechtswidrigen Programmen für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper einen höheren Stellenwert einräumt als dem Wohlergehen ihrer eigenen Bevölkerung.

6. Indopazifik

Wir, die Mitglieder der G7, betonen erneut die Bedeutung eines freien, offenen und inklusiven Indopazifik, der auf Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätzen, Transparenz, territorialer Unversehrtheit sowie einer friedlichen und alle Seiten einbeziehenden Streitbeilegung beruht. Wir setzen uns dafür ein, die regelbasierte internationale Ordnung zu schützen und zu fördern, die Vernetzung innerhalb der Region zu verbessern, den freien und fairen Handel zu stärken, die nationale Widerstandsfähigkeit zu steigern, inklusives Wirtschaftswachstum zu unterstützen, globale Gesundheitssicherheit voranzubringen sowie dem Klimawandel und dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzutreten. Wir unterstreichen erneut unsere Absicht, mit den Staaten in der Region zusammenzuarbeiten, bekräftigen unsere Unterstützung der Einheit und Zentralität des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und sagen zu, im Einklang mit der ASEAN‑Erklärung „Outlook on the Indo-Pacific“ Möglichkeiten für konkrete Zusammenarbeit auszuloten.

7. Ost- und Südchinesisches Meer

Wir sind nach wie vor ernsthaft besorgt über die Lage im Ost- und Südchinesischen Meer sowie in den angrenzenden Regionen. Jegliche Schritte, die zu einer Verschärfung der Spannungen führen und die regionale Stabilität und regelbasierte internationale Ordnung untergraben, lehnen wir entschieden ab. Wir betonen den universellen und einheitlichen Charakter des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) und bekräftigen die wichtige Rolle des Seerechtsübereinkommens bei der Festlegung des Rechtsrahmens, durch den alle Aktivitäten im Ozean und in den Meeren geregelt werden. Wir unterstreichen erneut, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts vom 12. Juli 2016 einen bedeutenden Meilenstein darstellt, für die Parteien1 rechtlich bindend ist und eine hilfreiche Grundlage für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten bietet. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, den in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsatz zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu bewahren.

8. China

Wir, die Mitglieder der G7, streben eine konstruktive Zusammenarbeit mit China an, wo immer dies möglich ist und in unserem Interesse liegt, insbesondere in Bezug auf globale Herausforderungen wie Frieden und Sicherheit, globale Gesundheit, die Klima‑ und Biodiversitätskrise sowie die Bewahrung der natürlichen Ressourcen. Diese Herausforderungen können nur durch Zusammenarbeit im Rahmen einer regelbasierten internationalen Ordnung erfolgreich bewältigt werden.

Wir erinnern China an die Notwendigkeit, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundprinzipien zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu achten und von Drohungen, Zwang, Einschüchterung und der Anwendung von Gewalt abzusehen. Wir lehnen einseitige Versuche zur gewaltsamen oder erzwungenen Änderung des Status quo entschieden ab.

Wir betonen, wie wichtig Frieden und Stabilität in der gesamten Taiwanstraße sind, und rufen zu einer friedlichen Lösung der diesbezüglichen Fragen auf. Die G7‑Mitglieder haben ihre grundsätzlichen Positionen in Bezug auf Taiwan nicht geändert, auch nicht die erklärte Ein-China-Politik.

Wir werden weiterhin unsere Sorgen angesichts der berichteten chinesischen Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße China gegenüber zur Sprache bringen, auch bezüglich Xinjiang und Tibet. Wir bekräftigen unsere Besorgnis angesichts der anhaltenden Aushöhlung der Rechte, Freiheiten und der Autonomie von Hongkong und fordern China auf, im Einklang mit seinen internationalen Zusagen und rechtlichen Verpflichtungen zu handeln.

Ferner rufen wir China auf, ausländische Diplomatinnen und Diplomaten im Einklang mit seinen Verpflichtungen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen zu behandeln.

9. Zentralasien

Wir, die Mitglieder der G7, haben die vielfältigen Herausforderungen erörtert, denen die fünf zentralasiatischen Staaten gegenüberstehen, von den wirtschaftlichen und geopolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine über regionale Sicherheitsfragen und ‑streitigkeiten bis hin zum Klimawandel. Wir sind entschlossen, unsere Kooperation mit den zentralasiatischen Staaten zu verstärken und gemeinsam mit ihren Regierungen und Bevölkerungen in Bezug auf sozioökonomische Entwicklung, Achtung der Menschenrechte, Umsetzung innerstaatlicher und institutioneller Reformen sowie regionale Sicherheit zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus werden wir zusammenarbeiten, um Konnektivität, Verkehr und Handelsbeziehungen zu fördern.

10. Afrika

Wir, die Mitglieder der G7, unterstreichen die geopolitische und strategische Bedeutung des afrikanischen Kontinents. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren afrikanischen Partnern ist weiterhin von entscheidender Bedeutung. Afrika ist von zahlreichen weltweiten Krisen wie der Klimakrise, der anhaltenden COVID‑19-Pandemie, Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung, Energieunsicherheit, den sozioökonomischen Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine, der Erosion der Demokratie und dem massiven weltweiten wirtschaftlichen Gegenwind besonders stark betroffen. Unsere Zusammenarbeit mit Afrika und unsere Unterstützung für den Kontinent werden geleitet von den Zielen der Agenda 2063 der Afrikanischen Union, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Grundsätzen der VN-Charta. Wir werden weiterhin mit unseren afrikanischen Partnern zusammenarbeiten, um widerstandsfähige und nachhaltige Systeme im Agrar‑ und Lebensmittel‑ sowie Energiebereich aufzubauen, den Klimawandel abzumildern und Desinformation zu bekämpfen.

Wir bekennen uns weiterhin zu Investitionen in hochwertige Infrastruktur in Afrika auf der Grundlage der G20‑Grundsätze für Investitionen in eine hochwertige Infrastruktur, auch im Rahmen der G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen. Wir werden auch künftig regionale Produktionskapazitäten für Impfstoffe und andere unentbehrliche Medizinprodukte unterstützen, getragen von nachhaltigen Märkten.

Wir sind zutiefst besorgt über die anhaltende Verschlechterung der politischen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage ebenso wie des Zugangs für humanitäre Hilfe im Sahel. Wir sind entsetzt über die gegen die Zivilbevölkerung gerichteten Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße, auch diejenigen, die von terroristischen Gruppierungen sowie den mit Russland verbundenen Truppen der Gruppe Wagner in Mali begangen werden. Wir fordern, dass alle, die für Menschenrechtsverletzungen oder ‑verstöße verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Wir äußern unsere Besorgnis über die wachsende Präsenz von mit Russland verbundenen Truppen in Mali und anderen Regionen des Kontinents sowie deren potenziell destabilisierenden Einfluss. Wir fordern die frühzeitige Vorbereitung freier und fairer Wahlen sowie die umfassende Umsetzung der Übergangschartas in Mali, Burkina Faso und Guinea und bekräftigen unsere diesbezügliche Unterstützung für die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten und die Afrikanische Union. Wir verurteilen die Gewalt gegen Demonstrierende in Tschad ebenso wie die Tatsache, dass sich die dortige Übergangsregierung nicht an Grundsätze und Kommuniqués der Afrikanischen Union hält. Wir bekräftigen unser entschiedenes Bekenntnis, die Bevölkerung in den Sahelstaaten zu unterstützen, insbesondere die Jugend, und betonen die Notwendigkeit, mit den Menschen und den Regierungen in den Anrainerstaaten des Golfs von Guinea zusammenzuarbeiten, um ihre Widerstandsfähigkeit gegen die Bedrohung durch den Terrorismus umfassend zu stärken.

Wir sind unverändert besorgt hinsichtlich des Friedens und der Sicherheit am Horn von Afrika und des auch durch die Hungersnot in Somalia entstandenen akuten Bedarfs an humanitärer Hilfe, der Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark trifft. Wir werden mit den Staaten, den Institutionen und der Zivilgesellschaft in der Region zusammenarbeiten, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Wir begrüßen die von der Afrikanischen Union, Südafrika und Kenia vermittelte Vereinbarung zwischen der Regierung von Äthiopien und der Volksbefreiungsfront von Tigray (Tigray People’s Liberation Front – TPLF) zur Beilegung des Konflikts in Nordäthiopien. Wir fordern die Regierung von Äthiopien und die TPLF nachdrücklich auf, diese Verpflichtung vollständig einzuhalten und umzusetzen. Menschenrechtsverletzungen, Gräueltaten und Misshandlungen müssen unverzüglich aufhören. Diejenigen, die derartige Verletzungen und Misshandlungen begangen haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden; Überlebenden und Opfern muss Gerechtigkeit zuteilwerden.

Wir zollen Somalia unsere Anerkennung für die Wahl einer neuen Regierung und rufen zu gemeinsamen internationalen Anstrengungen auf, um die Reformschwerpunkte von Präsident Hassan Sheikh Mohamud und den Kampf gegen Al-Shabaab zu unterstützen. Mit aller Entschiedenheit verurteilen wir den abscheulichen Angriff von Al-Shabaab auf die Zivilbevölkerung am 29. Oktober und sprechen den Angehörigen der Opfer unser tief empfundenes Mitgefühl aus. Mehr als ein Jahr nach der militärischen Machtübernahme in Sudan fordern wir das Militär weiterhin mit Nachdruck auf, seine Zusage einzuhalten, sich aus der Politik zurückzuziehen, und stehen zu unserer Forderung nach einer Rückkehr zu einer zivil geführten Regierung auf der Grundlage einer breiten Unterstützung durch die sudanesische Bevölkerung.

Wir sind zunehmend besorgt angesichts der anhaltenden, eskalierenden Gewalt und des Konflikts im Osten der Demokratischen Republik Kongo sowie angesichts der regionalen Spannungen in der Region der Großen Seen. Wir rufen die bewaffnete Bewegung M23 nachdrücklich zur Zurückhaltung auf und fordern die Beendigung ihrer gegenwärtigen Offensive. Wir begrüßen die jüngsten Schritte hin zu mehr Stabilität in der Region, auch durch Gespräche mit bewaffneten Gruppen im Rahmen des Friedensprozesses der Ostafrikanischen Gemeinschaft und der Demokratischen Republik Kongo (EAC DRC Peace Process) und auf der Grundlage regionaler Vermittlung durch Angola. Wir rufen alle Beteiligten auf, sich in redlicher Absicht an diesen Bemühungen zu beteiligen und im Einklang mit dem Völkerrecht zu handeln. Wir sind überzeugt, dass dauerhafte Stabilität in der Region nur durch eine breite, multisektorale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit erreicht werden kann.

11. Haiti

Wir bringen unsere tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde humanitäre Lage in Haiti zum Ausdruck, insbesondere über die zunehmende Ausbreitung der Cholera und die sich verschärfende Ernährungs- und Treibstoffkrise. Wir verurteilen die von bewaffneten Gruppen und ihren Unterstützern verübte Gewalt. Sie terrorisieren die Bevölkerung und nehmen sie in Geiselhaft. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Unterstützung aller Bemühungen um eine rasche Lösung der gegenwärtigen sicherheitspolitischen und humanitären Krise. Wir rufen alle Interessengruppen in Haiti auf, Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen und die Bereitstellung der benötigten Hilfe zu ermöglichen, um die dringenden Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Wir würdigen die Annahme eines Sanktionsregimes durch den VN-Sicherheitsrat am 21. Oktober. Wir unterstreichen erneut, wie wichtig es ist, die nötigen Bedingungen für freie und faire Wahlen zu schaffen.

1 redaktionell geändert am 17.11.2022

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