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Erklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungs­freiheit anlässlich des 11. Jahrestages zur Erinnerung an den Genozid an den Jesidinnen und Jesiden

03.08.2025 - Pressemitteilung

Im Norden Iraks überfielen im August 2014 Kämpfer des sogenannten Islamischen Staates (IS) jesidische Dörfer und Städte. Sie begingen furchtbare Massaker an Zivilisten; Menschen wurden versklavt, verschleppt, vergewaltigt. Millionen von Jesidinnen und Jesiden flohen vor der Terrorherrschaft des sogenannten IS und mussten ihre Heimat verlassen.

Wir gedenken heute des Genozids an den Jesidinnen und Jesiden. Unsere Gedanken gelten den Ermordeten und dem unermesslichen Leid der Überlebenden und der Angehörigen. Noch immer leben 1,03 Millionen Menschen im Irak als Binnenvertriebene. Unter ihnen viele Menschen der jesidischen Gemeinschaft. Bis heute sind viele Wunden nicht verheilt. Die traumatischen Erlebnisse der Überlebenden wirken nach. Das Ringen um Gerechtigkeit dauert an. Das heutige Gedenken erinnert uns daran, dass Religionsfreiheit kein abstraktes Prinzip, sondern von existenzieller Tragweite ist.

Auch elf Jahre nach den grausamen Verbrechen ist das Schicksal von über 2.600 weiblichen jesidischen Entführungsopfern weiterhin ungewiss. Viele der tausenden Menschen, die vor den Gräueltaten des sogenannten IS geflohen sind, leben immer noch in Flüchtlingscamps unter schwierigen Bedingungen. Die Zerstörung in den Heimatregionen der jesidischen Gemeinschaft ist immer noch groß. Es mangelt oftmals an Zukunftsperspektiven für die betroffenen Familien.

Dass der Bundestag 2023 das grausame Schicksal der Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt hat, war ein wichtiges Zeichen für die jesidischen Gemeinschaft. Der Generalbundesanwalt ist Vorreiter und weltweit führend, was Verfahren zur Verfolgung von Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts betrifft, die der sogenannte IS gegen Jesidinnen und Jesiden begangen hat.

Deutschland unterstützt seit vielen Jahren Projekte und Organisationen, die sich für Stabilisierung, Wiederaufbau und die Aufarbeitung der Verbrechen des sogenannten IS einsetzen. Dazu gehören Therapieangebote und die Ausbildung von Traumatherapeuten, die Suche nach Vermissten, die Sicherung von Beweisen, die Exhumierung von Massengräbern, die Instandsetzung von Wohnungen, Wasser- und Abwassersystemen sowie Schulen in den Heimatregionen der jesidischen Gemeinschaft.

Es braucht mutige Menschen, gemeinsames und entschiedenes Engagement der irakischen Regierung und der kurdischen Regionalregierung, aber auch den Beitrag der jesidischen Gemeinschaft selbst, damit Jesidinnen und Jesiden wieder eine Zukunft in ihrer Heimat und in den Gemeinden ihres Aufenthaltsortes haben.

Die Bundesregierung unterstützt die jesidischen Gemeinschaft in Irak weiter, damit sich ihre Lebensbedingungen verbessern und ihre Rechte gewahrt bleiben.

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