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Gemeinsame Erklärung der E3 zu Iran: Aktivierung des Snapback
Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs über die Aktivierung des Snapback
Wir, die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs (die E3), teilen weiterhin die grundlegende Zielsetzung, dass Iran niemals Kernwaffen anstreben, erwerben oder entwickeln darf. Mit diesem Ziel vor Augen haben unsere Staaten gemeinsam mit den Vereinigten Staaten, Russland und China zunächst 2013 den ersten gemeinsamen Aktionsplan und dann 2015 den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPoA) vereinbart. Aufgrund der beharrlichen und erheblichen Nichterfüllung der JCPoA-Verpflichtungen durch Iran haben wir am 28 August 2025 den Snapback-Mechanismus ausgelöst.
Wir begrüßen es, dass nach Abschluss des Snapback-Prozesses wie in Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats vorgesehen die Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010) seit dem 27. September 2025 um 20:00 EDT (00:00 GMT) wiedereingesetzt sind. Wir rufen Iran und alle Staaten dringend auf, sich uneingeschränkt an diese Resolutionen zu halten.
Diese Resolutionen sind nicht neu: Sie enthalten ein Paket von Sanktionen und weiteren restriktiven Maßnahmen, die vom VN-Sicherheitsrat ursprünglich verhängt worden waren und mit den Proliferationsaktivitäten Irans in Verbindung stehen. Diese Maßnahmen wurden vom Rat im Zusammenhang mit dem JCPoA aufgehoben, als sich Iran verpflichtete, den ausschließlich friedlichen Charakter seines Atomprogramms zu gewährleisten. Da Iran diese Verpflichtungen wiederholt verletzt hat, bestand für die E3 keine andere Möglichkeit, als den Snapback-Prozess auszulösen, an dessen Ende die genannten Resolutionen wieder in Kraft gesetzt wurden.
Seit 2019 hat Iran bezüglich seines Atomprogramms alle Grenzen, zu denen es sich im Rahmen des JCPoA freiwillig verpflichtet hatte, überschritten. Dem Bericht der IAEO vom 4. September 2025 zufolge überschreitet die Menge an angereichertem Uran im Besitz Irans die im JCPoA gesetzten Grenzen um das 48-fache. Heute befinden sich die Bestände Irans vollständig außerhalb des Überwachungsbereichs der IAEO. Dazu gehören 10 „Signifikante Mengen“ an hochangereichertem Uran – zehn Mal die ungefähre Menge an Kernmaterial, mit der die Möglichkeit der Herstellung einer Kernwaffe nicht ausgeschlossen werden kann. Iran hat keine wie auch immer geartete zivile Rechtfertigung für seine Bestände an hoch angereichertem Uran. In keinem anderen Land ohne Kernwaffenprogramm wird Uran auf dieses Niveau und in diesem Umfang angereichert.
Trotz dieser langanhaltenden Missachtung haben die E3 kontinuierlich alle Bemühungen unternommen, um eine Auslösung des Snapback zu vermeiden, Iran wieder zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen und eine tragfähige und umfassende diplomatische Lösung zu finden. Wir haben im Januar 2020 den Streitschlichtungsmechanismus des JCPoA wie vom JCPoA-Koordinator bestätigt ausgelöst. 2020 und 2021 haben wir monatelange Gespräche mit dem Ziel geführt, den JCPoA in vollem Umfang wiederherzustellen und eine Rückkehr der Vereinigten Staaten zu der Vereinbarung herbeizuführen. Stattdessen hat Iran entschieden, zwei Angebote, die 2022 vom JCPoA-Koordinator vorgelegt wurden, zurückzuweisen und seine nuklearen Aktivitäten in klarer Missachtung seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA auszuweiten.
Im Juli 2025 haben wir Iran eine begrenzte, einmalige Verlängerung des Snapback unter der Voraussetzung angeboten, dass Iran sich einverstanden erklärt, direkte und bedingungslose Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten wiederaufzunehmen, seine rechtsverbindlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen wieder einzuhalten und einen angemessenen Umgang mit seinen Beständen an hochangereichertem Uran zu finden. Diese Maßnahmen waren fair und umsetzbar. Iran hat sich auf dieses Angebot nicht ernsthaft eingelassen.
Am 28. August haben Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich angesichts der fortgesetzten nuklearen Eskalation Irans im Einklang mit Ziffer 11 der Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als letzte Möglichkeit den „Snapback“-Mechanismus ausgelöst. Damit begann eine 30-tägige Frist, die dem Zweck diente, Iran die Möglichkeit zu geben, der Besorgnis hinsichtlich seines Atomprogramms Rechnung zu tragen. Unser Angebot zur Verlängerung des Snapback blieb während dieses Zeitraums bestehen.
Bedauerlicherweise hat Iran trotz ausführlicher Gespräche unter anderem während der hochrangigen Versammlungswoche der Vereinten Nationen nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um unserer Besorgnis Rechnung zu tragen oder unseren Anliegen hinsichtlich einer Verlängerung zu entsprechen. Insbesondere hat Iran weder den Inspektoren der IAEO wieder Zugang zu seinen Atomanlagen gewährt noch hat es einen Bericht mit einer Rechtfertigung für seine Bestände an hoch angereichertem Iran abgefasst und der IAEO vorgelegt.
Am 19. September hat der Sicherheitsrat im Einklang mit Resolution 2231 über eine Resolution abgestimmt, mit der die Aufhebung der Sanktionen für Iran beibehalten worden wäre. Das Ergebnis war ein eindeutiges Nein. Diese Entscheidung ist ein klares Signal, dass alle Staaten ihre internationalen Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf nukleare Nichtverbreitung einhalten müssen.
Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich konzentrieren sich im Einklang mit unseren Verpflichtungen als VN-Mitgliedstaaten jetzt mit aller Dringlichkeit auf die rasche Wiedereinsetzung der Restriktionen, die mit diesen Resolutionen wieder Anwendung finden. Wir rufen alle VN-Mitgliedstaaten dringend auf, diese Sanktionen umzusetzen.
Unsere Länder werden weiterhin diplomatische Wege gehen und Verhandlungen führen. Die Wiedereinsetzung der VN-Sanktionen bedeutet nicht das Ende der Diplomatie. Wir rufen Iran dringend auf, von jeglichen eskalierenden Handlungen abzusehen und seine rechtsverbindlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen wieder einzuhalten. Die E3 werden weiterhin mit allen Parteien auf eine neue diplomatische Lösung hinarbeiten, um zu gewährleisten, dass Iran niemals über Kernwaffen verfügt.