Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Auswärtiges Amt zu den Änderungen im sogenannten israelischen Rückzugsgesetz
Anlässlich der Änderungen im sogenannten israelischen Rückzugsgesetz erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (22.03.):
Israel hat entschieden, den 2005 beschlossenen Rückzug aus vier Siedlungen im nördlichen Westjordanland teilweise aufzuheben. Die Bundesregierung ist hierüber sehr besorgt. Das sogenannte Disengagement Law wurde 2005 verabschiedet, um den Rückzug aus dem Gazastreifen und Teilen des Westjordanlandes festzuschreiben. Mit der nun beschlossenen Änderung werden diejenigen Artikel gestrichen, die israelischen Siedlerinnen und Siedlern den Zugang zu vier geräumten Siedlungen (Ganim, Kadim, Sa-Nur und Homesh) untersagt hatten.
Die nun erfolgte Anpassung stellt einen gefährlichen Schritt hin zu möglichen erneuten Siedlungsaktivitäten dar. Dies droht die ohnehin angespannte Sicherheitslage im Westjordanland weiter zu verschärfen. Die Entscheidung steht im Widerspruch zu der Absicht der erst am vergangenen Sonntag erfolgten Einigung zwischen Israel und den Palästinensern, für einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten auf unilaterale Schritte zu verzichten. Das Disengagement Law war zudem Teil eines größeren, international verhandelten und garantierten Rückzugs aus dem Gazastreifen und Teilen des Westjordanlandes. Die Einhaltung einmal gemachter Zusagen ist auch eine Frage vertraglicher Verlässlichkeit.
Die Haltung der Bundesregierung zum israelischen Siedlungsbau bleibt unverändert. Diese sind völkerrechtlich illegal und gefährden zukünftige einvernehmliche Verhandlungen für einen Frieden und ein Leben in Sicherheit und Würde sowohl von Israelis wie Palästinensern in der Region.