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Gemeinsamer Aktionsplan für die künftige deutsch-dänische Zusammenarbeit

26.08.2022 - Pressemitteilung

I. Einleitung

Die Bundesministerin des Auswärtigen von Deutschland und der Minister für auswärtige Angelegenheiten von Dänemark haben diesen Aktionsplan beschlossen, um die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark weiter zu vertiefen.

Noch engere bilaterale Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark stellen eine gemeinsame Priorität dar. Wir sind Nachbarn, Verbündete und Partner in der Europäischen Union (EU), der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO), den Vereinten Nationen (VN) und zahlreichen weiteren internationalen Formaten. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind, nicht zuletzt in unserer gemeinsamen Grenzregion, durch kulturelle und historische Bande, die von umfassenden Kontakten im Alltag getragen sind, eng miteinander verbunden. Unsere Unternehmen treiben in einem hohen Maße bilateralen Handel, von dem beide Länder profitieren.

Deutschland und Dänemark sind Gleichgesinnte bei einer Reihe zentraler europapolitischer Themen und einer Europäischen Union verpflichtet, die für ihre Bürgerinnen und Bürger handelt. Wir bekennen uns zu einer regelbasierten internationalen Ordnung und sind davon überzeugt, dass ein multilateraler Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit von hohem Wert ist. Wir wollen den grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und bewährten Verfahren zwischen unseren Gesellschaften, Volkswirtschaften sowie Bürgerinnen und Bürgern fördern.

In einer Zeit zahlreicher Krisen – der Krieg auf europäischem Boden, historisch hohe Inflationsraten, die Abhängigkeit von russischer Energie sowie Klimawandel und die fortwährende Pandemie – liegt die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene sowie innerhalb der Europäischen Union und internationaler Organisationen auf der Hand.

Mit diesem ersten Aktionsplan für die künftige deutsch-dänische Zusammenarbeit wird ein neuer Rahmen für eine weitere Vertiefung der Kooperation zwischen unseren beiden Ländern geschaffen. Er baut auf den engen nachbarschaftlichen Beziehungen und jüngsten gemeinsamen Initiativen auf. 2020 haben wir das Deutsch-Dänische Kulturelle Freundschaftsjahr begangen, zur Erinnerung daran, dass vor 100 Jahren friedlich unsere gemeinsame Grenze festgelegt wurde. 2021 haben die Außenminister Deutschlands und Dänemarks zur Würdigung unserer starken Partnerschaft eine gemeinsame Deutsch-Dänische Freundschaftserklärung veröffentlicht. Darin sind wir übereingekommen, unsere Beziehungen in Zukunft zu stärken – politisch, wirtschaftlich und kulturell –, und haben eine Reihe übergeordneter Bereiche ermittelt, in denen wir unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen könnten.

Der vorliegende Aktionsplan benennt mehrere Bereiche, die von strategischer Bedeutung für die deutsch-dänische Zusammenarbeit sind, sowie eine Reihe gemeinsamer Initiativen in jedem Bereich. Mit dem Plan sollen nicht alle Aspekte der deutsch-dänischen Zusammenarbeit abgedeckt, sondern vielmehr eine Ausweitung und Förderung der Kooperation in ausgewählten Bereichen angestrebt werden. Angesichts der hohen Ambitionen beider Regierungen im Hinblick auf die Klimaschutzagenda wird die Förderung eines wirklich grünen Wandels als eines der zentralen Ziele des Aktionsplans festgelegt. Wir gehen davon aus, dass durch den Aktionsplan nicht nur die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern gestärkt wird, sondern auch bessere Handelsmöglichkeiten geschaffen und Wohlstand und Vertrauen zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden. Um das Potenzial des Aktionsplans in vollem Umfang auszuschöpfen werden wir alle einschlägigen Interessensgruppen einbeziehen und aktiv Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor fördern, die uns bei der Erreichung unserer gemeinsamen Ziele unterstützen.

II. Bereiche der Zusammenarbeit

1. Zusammenarbeit bei Regionalentwicklung, Bildung und Minderheiten

Die deutsch-dänische Grenzregion nimmt einen besonderen Platz in unseren Beziehungen ein. Sie versinnbildlicht das enge Band zwischen unseren Nationen, nicht zuletzt aufgrund der nationalen Minderheiten, die beiderseits der Grenze leben: die deutsche Minderheit in Dänemark und die dänische Minderheit in Deutschland. Aufbauend auf Initiativen, die auf das Deutsch-Dänische Kulturelle Freundschaftsjahr 2020 zurückgehen, wollen wir die Rechte nationaler Minderheiten weiter stärken und den kulturellen Austausch zwischen den Menschen in der Region verbessern.

  • Schleswig-Holstein ist kürzlich weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangen und ist bereit, Dänemark bei dem Vorhaben, dies ebenfalls zu tun, zu unterstützen. Hierin könnte ein starkes Signal dafür liegen, dass der Schutz von und die Fürsorge für Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze einen hohen Stellenwert einnimmt.
  • Dänemark, Deutschland und Schleswig-Holstein sind der Überzeugung, dass der gemeinsame deutsch-dänische Ansatz in Bezug auf das Verhältnis zwischen Minderheiten und Mehrheiten Inspiration für andere Grenzregionen überall auf der Welt sein kann. Wir sind entschlossen, eine breite Bekanntmachung unserer gemeinsamen Erfahrungen zu fördern, nicht zuletzt durch das Europäische Zentrum für Minderheitenfragen (ECMI) in Flensburg. In Übereinstimmung mit der in der Deutsch-Dänischen Freundschaftserklärung von 2021 dargelegten Verpflichtung vereinbaren Dänemark, Deutschland und Schleswig-Holstein Gespräche über eine Stärkung der Rolle des ECMI in den kommenden Jahren. Darüber hinaus plant der dänische Parlamentsausschuss Südschleswig eine Konferenz in Berlin zu organisieren, um die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Bereich Grenz- und Minderheitenpolitik zu veranschaulichen.
  • Deutschland und Dänemark werden ihre intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von Bedrohungen durch Terrorismus und Schwerkriminalität fortführen und die grenzüberschreitende Unterstützung im Falle von Naturkatastrophen oder Unglücksfällen verbessern. Dies geschieht auf der Grundlage des bestehenden rechtlichen Rahmens der Sicherheitsunion der EU, des Katastrophenschutzverfahrens der Union und geltenden Staatsverträgen, welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten regeln und auch im Hinblick auf Umstände, die sich durch den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung ergeben können, geprüft werden.
  • Dänemark, Deutschland und Schleswig-Holstein verpflichten sich, grenzüberschreitende Aktivitäten zu fördern und weiterzuentwickeln. Wir werden zusammen unsere Bemühungen durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe intensivieren, um konkrete Hindernisse für grenzüberschreitende Mobilität zu identifizieren und gegebenenfalls zu beseitigen. Gleichzeitig wird diese Arbeitsgruppe Möglichkeiten ausloten, wie die grenzüberschreitenden kulturellen Bande durch Bildung gestärkt werden können. Darüber hinaus plant die Deutsche Botschaft in Kopenhagen, gemeinsam mit einem dänischen Partner eine hochrangige Konferenz abzuhalten, auf der alle einschlägigen Interessensgruppen der grenzüberschreitenden deutsch-dänischen Zusammenarbeit zusammenkommen, um Beispiele für bewährte Verfahren (auch aus der deutsch-französischen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen den nordischen Ländern) zu erörtern und Erfahrungen aus der aktuellen COVID-19-Pandemie auszuwerten. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit prägt unsere Beziehungen, nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen lokaler Gemeinschaften, Unternehmen und zivilgesellschaftlicher Akteure sowie der regionalen Zusammenarbeit, beispielsweise zwischen Schleswig-Holstein und der Region Syddanmark. Mit dem Bau der Festen Fehmarnbeltquerung schaffen wir die Voraussetzungen für eine noch engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern. Durch unsere verstärkten Bemühungen werden wir sicherstellen, dass wir das Potenzial des Projekts ausschöpfen.

2. Zusammenarbeit bei Klima, Energie und umweltfreundlichen Lösungen

2a. Energie

Mit dem gemeinsamen Ziel, die Erderwärmung zu begrenzen, haben Deutschland und Dänemark ehrgeizige Pläne vorgelegt, um bis 2045 beziehungsweise 2050 CO2-neutral zu werden. Dafür bedarf es einer grünen Energiewende weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern. Die Dringlichkeit dieser Energiewende ist nach dem 24. Februar 2022, dem Tag des russischen Angriffs auf die Ukraine, nur noch deutlicher geworden. Um den Klimawandel zu bekämpfen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu reduzieren, erklären wir unsere Bereitschaft, unsere bilaterale Zusammenarbeit zu intensivieren, um eine schnellstmögliche grüne Energiewende voranzutreiben – sowohl in Nordeuropa als auch in der EU und weltweit.

  • Wasserstoff-Partnerschaft: Deutschland und Dänemark beabsichtigen, beide Länder an die innovativen Offshore-Hybrid-Projekte anzuschließen, bei denen die Erzeugung und der Transport von Strom kombiniert werden – die Energieinsel-Projekte. Wir werden ferner prüfen, auf welche Weise der Transport von Wasserstoff zwischen unseren beiden Ländern sichergestellt werden kann, und Möglichkeiten für eine engere bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Offshore-Windenergie ausloten.
    Dänemark verfügt über eine Fülle von erneuerbaren Energiequellen und ein erhebliches Potenzial für die Wasserstofferzeugung aus regenerativen Quellen wie Wind oder Sonne. Die Nachfrage nach Wasserstoff in Dänemark ist jedoch relativ begrenzt, und es wird davon ausgegangen, dass das Angebot an Wasserstoff die Nachfrage kurz- und längerfristig übersteigen wird. Für Deutschland ist hingegen eine erhebliche Nachfrage nach Wasserstoff absehbar, beispielsweise für die Dekarbonisierung der deutschen Schwermetall- und Chemieindustrie. Als Nachbarstaaten werden sich Deutschland und Dänemark darauf konzentrieren, einen Dialog über den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in Gang zu setzen, um Wasserstoff über Rohrleitungen zwischen Dänemark und Deutschland zu transportieren.
    Deutschland und Dänemark haben kürzlich eine Absichtserklärung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des grünen Wasserstoffs unterzeichnet, mit der ein Rahmenwerk zur Förderung des Aufbaus einer grünen Wasserstoffindustrie geschaffen und der grenzüberschreitende Handel mit grünem Wasserstoff in der Zukunft ermöglicht werden soll.
    Die Dekarbonisierung des maritimen Sektors stellt für beide Nationen eine Priorität dar. Brennstoffe auf der Basis von grünem Wasserstoff spielen eine zentrale Rolle bei der Umstellung auf umweltfreundliche, emissionsfreie Schiffe. Mit der Entwicklung eines grünen Meereskorridors in Nord- und Ostsee, einschließlich Standards, Rahmenbedingungen und Verfügbarkeit wasserstoffbasierter Brennstoffe, wird die Region eine Vorreiterrolle bei der Umstellung auf einen grünen maritimen Sektor einnehmen.
  • CO2-Speicherstätte und Power-to-X: Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten, um die ökologisch verträgliche Einfuhr von CO2 aus Deutschland nach Dänemark zur unterirdischen Speicherung beziehungsweise zur Nutzung unabhängig von der Erschließung fossiler Brennstoffe zu fördern und weiterzuentwickeln. Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Um unsere Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen, muss diese Entwicklung erheblich beschleunigt werden, insbesondere für Restemissionen aus industriellen Prozessen und für Kohlenstoff aus nichtfossilen Quellen für den Nettoabbau von Treibhausgasen (Entnahme von Kohlendioxid, CDR).
    Die Nutzung von Kohlenstoff für die Herstellung von Power-to-X-Produkten (PtX-Produkten) scheint für die Dekarbonisierung von schwer dekarbonisierbaren Sektoren, beispielsweise Luftverkehr, Schifffahrt oder bestimmte energieintensive industrielle Prozesse, notwendig zu sein. Eine frühzeitige Einführung von PtX-Produkten beschleunigt wahrscheinlich die durch die Nutzung von PtX-Brennstoffen ermöglichte Transformation, was Gegenstand weiterer Zusammenarbeit ist. Deutschland und Dänemark werden die gemeinsame Arbeit fortführen.
  • Energieeffizienz und klimaneutrales Heizen: Deutschland und Dänemark verpflichten sich zur Zusammenarbeit, um Möglichkeiten auszuloten, wie durch klimaneutrales Heizen und Energieeffizienz im Gebäude- und Industriesektor Treibhausgasemissionen und Energiekosten gesenkt werden können. Energieeffizienz ist ein zentrales Element des Plans der EU zur Verringerung der Abhängigkeit von fossiler Energie aus Russland.
    Ein konkreter Vorsatz lautet dabei, die Umsetzung von Energiesparlösungen auf individueller Ebene und Bezirksebene zu beschleunigen. Neben kurzfristigen Energieeinsparungen birgt eine effizientere Gestaltung von Energiesystemen das Potenzial, den europäischen Energieverbrauch signifikant zu verringern und damit die Nachfrage im Hinblick auf die Einfuhr fossiler Brennstoffe wie Gas, Öl und Kohle aus Russland zu senken und gleichzeitig Fortschritte bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erzielen. Deutschland und Dänemark werden auch in Zukunft die Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz ausbauen, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, die Umsetzung von Energiesparlösungen auf individueller Ebene und Bezirksebene zu beschleunigen und die Zusammenarbeit im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und Energieerzeugungsanlagen zu verbessern.
  • Grünes Kraftwerk Europas: Deutschland und Dänemark verpflichten sich, die Kapazitäten von Offshore-Windenergie in der Nord- und Ostsee gemeinsam mit Nachbarländern und in Zusammenarbeit mit der EU erheblich auszubauen. Schätzungen zufolge muss die EU ihre Gesamtkapazitäten von Offshore-Windenergie bis 2050 auf 300 GW erhöhen, um Klimaneutralität zu erreichen. Um eine hohe Versorgungssicherheit in Europa aufrechtzuerhalten, müssen wir das gesamte Potenzial an Offshore-Windenergie von Nord- und Ostsee ausschöpfen. Indem wir Schritte hin zu einem vernetzten Offshore-Stromnetz in Europa in die Wege leiten, optimieren wir unsere Windressourcen im Sinne einer möglichst effizienten Nutzung. Die Einrichtung gemeinsamer Hybrid-Projekte mit Windparks, die mit mehr als einem Land verbunden sind, wird einen Beitrag hierzu leisten. Um das enorme Potenzial an Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee bestmöglich zu nutzen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zur Absicherung der Bereitstellung von grünem Strom für europäische Haushalte und Unternehmen wichtig. Der Schwerpunkt der deutsch-dänischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der gemeinsamen Hybrid-Projekte im Offshore-Bereich liegt auf der Prüfung von Optionen für innovative Offshore-Hybrid-Projekte, welche Energieerzeugung und Stromtransport ermöglichen. Die Partner werden ferner das Potenzial für eine Anbindung möglicher zukünftiger Offshore-Energieknotenpunkte Deutschlands und Dänemarks an andere Partnerländer erschließen.

2b. Grüne Industriepolitik und Führungsrolle

  • Deutschland und Dänemark werden unter Verweis auf die Erklärung von Versailles vom März 2022 gemeinsam die Kreislaufwirtschaft als einen von mehreren wichtigen Ansätzen innerhalb bestimmter Lieferketten untersuchen, mit dem Ziel, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rohstoffengpässen einzuführen und auf diese Weise die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern. So prüft Dänemark beispielsweise derzeit das Potenzial für die Stärkung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft im Windturbinen-Sektor, bei Industrieroboter-Technologie und in anderen Bereichen. Wir werden eng zusammenarbeiten, um die Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt als Ausgangspunkt für die gemeinsame Vertretung von Interessen auf EU-Ebene sowie konkrete Kooperationsprojekte innerhalb bestimmter Branchen zu nutzen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Reduzierung kritischer Abhängigkeiten Europas in Industriesektoren.
  • Deutschland und Dänemark verfolgen das gemeinsame Ziel, die Erzeugung von grünem Wasserstoff zum Wohle beider Länder sowie von ganz Europa zu steigern – auch unter Verweis auf die Zielsetzungen der „Esbjerg-Erklärung“ zur Unterstützung des Plans der Europäischen Kommission, einen gut funktionierenden Markt für grünen Wasserstoff aufzubauen. Südjütland wird ein Zentrum der grünen Energieindustrie werden und Investoren zeigen bereits erhebliches Interesse an der Einrichtung einer groß angelegten PtX-Produktion, teilweise aufgrund der Nähe zum deutschen Wasserstoffmarkt.
  • Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten, um eine innovationsfreundlichere Rechtsetzung für biologische Lösungen auf EU-Ebene zu fördern. Biologische Lösungen können dabei helfen, den Übergang zu einer grünen Wirtschaft im Lebensmittel- und Agrarsektor zu beschleunigen, indem sie nachhaltige Alternativen zu herkömmlichen Eiweißen in Lebens- und Futtermitteln bieten. Darüber hinaus können der Sektor der nachhaltigen Produktion und biologische Lösungen den grünen Wandel Europas beschleunigen, indem sie den Weg freimachen für einen vermehrten und kreislauforientierten Einsatz nachhaltiger, biobasierter Ressourcen bei der Herstellung von Materialien wie Plastik und Textilstoffen sowie biobasierten Materialien für das Baugewerbe. Um das Potenzial in vollem Umfang auszuschöpfen, müssen jedoch auf europäischer Ebene Hürden abgebaut werden.

3. Zusammenarbeit bei der Digitalisierung

Der digitale Wandel ist ein prägendes Merkmal unseres Zeitalters. Die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen ist ein entscheidender Faktor bei der Bereitstellung eines in sich kohärenten und leistungsfähigen öffentlichen Sektors, in dessen Mittelpunkt die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen stehen. Es besteht großes Potenzial für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark, sowohl bilateral als auch auf europäischer Ebene. Mit Blick in die Zukunft wollen wir uns insbesondere auf folgende Themen konzentrieren:

  • Digitaltaugliche Rechtsvorschriften: Deutschland und Dänemark werden auf Arbeitsebene einen Dialog zum Thema digitaltaugliche Rechtsvorschriften ins Leben rufen. Wir wollen Erfahrungen austauschen und Überschneidungen zwischen unseren jeweiligen Ansätzen in diesem Bereich ausloten, die von gegenseitigem Nutzen sind. Dänemark unterzieht seine Rechtsvorschriften seit 2018 einer Prüfung, um ein einheitliches Niveau der Digitaltauglichkeit bei neuen Rechtsvorschriften sicherzustellen. Für Deutschland ist das Thema Digitaltauglichkeit von Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung inzwischen einer der Hauptschwerpunkte.
  • Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung): Deutschland und Dänemark werden auf Arbeitsebene einen Dialog zu zentralen Themen betreffend den Vorschlag zur Überarbeitung der eIDAS-Verordnung und die Arbeit an einer Brieftasche für die europäische digitale Identität (COM(2021) 281) ins Leben rufen.

Zusätzlich zur Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung des öffentlichen Sektors streben Deutschland und Dänemark an, ein höheres Maß an Rechenschaftspflicht vonseiten der weltweit größten Technologieunternehmen, den sogenannten Tech-Giganten, sicherzustellen. Das dänische Whitepaper zu Tech-Giganten mit den neun darin beschriebenen Prinzipien könnte Ausgangspunkt für diese bilaterale Zusammenarbeit sein.

  • Deutschland und Dänemark werden im Hinblick auf den Umgang mit den größten Technologieunternehmen zusammenarbeiten und bewährte Verfahren austauschen. Dies bezieht sich auf formale Rechtsetzung ebenso wie auf Soft-Power-Initiativen.
  • Gesetz über digitale Dienste: Deutschland und Dänemark haben im Verlauf der Verhandlungen des Gesetzes über digitale Dienste auf europäischer Ebene eng zusammengearbeitet. Diese Zusammenarbeit wird auf Arbeitsebene fortgeführt, um unter anderem im Hinblick auf die Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften zur Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste zu kooperieren und Überlegungen hierzu auszutauschen.
  • Deutschland und Dänemark werden, soweit dies angebracht und möglich ist, im Vorfeld von Gipfel- und Ministertreffen in einschlägigen internationalen Foren ihre Standpunkte abstimmen.
  • Deutschland und Dänemark werden zusammen daran arbeiten, auf internationaler Ebene das politische Bewusstsein für die Themen zu stärken, die durch die größten Technologieunternehmen aufgeworfen werden – und dafür, wie diese Themen angegangen werden können.

4. Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Eine Bündelung der Kräfte und ein Erfahrungsaustausch zwischen Deutschland und Dänemark im Gesundheitsbereich birgt großes Potenzial. Wir wollen gemeinsame Herausforderungen auch gemeinsam angehen und die Entwicklung in zentralen Bereichen beschleunigen. Deutschland und Dänemark haben gemeinsame Ziele und Ambitionen, hinsichtlich derer ein großer Mehrwert entstehen könnte, wenn beide Länder voneinander lernen. Eine verbesserte Zusammenarbeit im Wege eines Austauschs zwischen Ministerien und externen Fachleuten sowie durch gemeinsame Projekte ist unserer Ansicht nach insbesondere in den folgenden Bereichen vielversprechend:

  • Deutschland und Dänemark werden zur Förderung des One-Health-Ansatzes und zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen (AMR) zusammenarbeiten. Dies wird unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
    o Austausch bewährter Verfahren, um den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren und die Rolle Europas in der One-Health-Forschung zu stärken
    o Erfahrungsaustausch zu der Frage, wie nationale Experten und Akteure aus unterschiedlichen Gebieten im Arbeitsbereich der AMR zusammengebracht werden können
    o Gegenseitiges Lernen hinsichtlich der Verfahren für eine Ausmerzung von Reservoirs antibiotikaresistenter Krankheitserreger innerhalb von Gemeinschaften
    o Austausch von Wissen und Erfahrung darüber, wie der Einsatz von Antibiotika und antimikrobiellen Mitteln kontrolliert werden kann, etwa durch Benchmarking-Systeme oder nationale Monitoringsysteme
  • Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten und bewährte Verfahren austauschen, um für Patientinnen und Patienten und Bürgerinnen und Bürger innovative und die Selbstständigkeit fördernde digitale Gesundheits-/Smart-Home-Lösungen unter Wahrung eines hohen Maßes an Privatsphäre und Datensicherheit zu bieten. Wir möchten eine verantwortungsvolle Nutzung von Gesundheitsdaten zugunsten von Forschung und Entwicklung im Bereich der Behandlung von Patientinnen und Patienten gewährleisten und Erfahrungen und Wissen darüber austauschen, wie Forschenden Zugang zu Gesundheitsdaten, Genomdateninfrastruktur und kommerziell nutzbaren synthetischen Daten gewährt werden kann. Eine Stärkung der Interoperabilität mit Blick auf den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS), digitale Innovationen und Anwendungen im Gesundheitsbereich, die Digitalisierung von Krankenhäusern und ambulanten Bereichen, neue Methoden und Studien von Mustern zur Evidenzgenerierung, eine laufende Evaluation digitaler Anwendungen, Evaluationen nach dem Inverkehrbringen, Zweitnutzung von Gesundheitsdaten sowie Zugang zu Daten für Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation wären weitere Themen für eine Zusammenarbeit. Darüber hinaus ergibt sich durch die wachsende Bedeutung der Cybersicherheit in der Gesundheitsversorgung ein Bedarf an Erfahrungsaustausch und der Weitergabe von bewährten Verfahren zwischen Ländern sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Wegen des vertraulichen Charakters von Patientendaten sollten Wege erörtert werden, wie Akteure, insbesondere Anbieter digitaler Gesundheitslösungen, dazu bewegt werden können, diesen wichtigen Punkt prioritär zu behandeln.
  • Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten, um unabhängige dänische und deutsche wissenschaftliche Fachkräfte auf dem Gebiet der Gesundheitssysteme zu vernetzen. Wir möchten den Austausch von Evidenz, Analysen, Evaluationsergebnissen, ethischen Standpunkten und wissenschaftsbasierten Ratschlägen beziehungsweise entsprechenden Empfehlungen fördern und bewährte Verfahren ermitteln, etwa zur Entwicklung der Krankenhauspflege oder zur Digitalisierung. Wir wollen Wissen und Gedanken zu der Frage austauschen, wie die nationalen Gesundheitssysteme weiterentwickelt werden müssen, um etwa neuen Gesundheitsgefahren und Pandemien, demografischen Herausforderungen oder Innovationen zu begegnen. Darüber hinaus wollen wir uns über unsere Erfahrungen mit nationalen Gesundheitsreformen sowie über Methoden und Maßnahmen austauschen, um die Widerstandsfähigkeit zugänglicher Gesundheitssysteme zu stärken, sowohl in Bezug auf Gesundheitsversorgung als auch im Bereich der Langzeitpflege.
    Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird zunächst hauptsächlich die drei Bereiche AMR, Digitalisierung und Gesundheitssysteme betreffen, sich aber nicht auf diese beschränken. Sollten sich neue Themenbereiche ergeben, werden wir den Bereich unserer Zusammenarbeit erweitern. Erste Gespräche fanden und finden bereits statt, um die Zusammenarbeit anzukurbeln und Treffen zu organisieren, um die genannten Themen im Detail zu erörtern.

5. Zusammenarbeit im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei

Deutschland und Dänemark werden ihre Zusammenarbeit im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei weiterführen und stärken. Wir werden unser Augenmerk insbesondere auf Nachhaltigkeit bei der Produktion und beim Verbrauch von Lebensmitteln richten sowie auf eine Reduzierung von AMR, die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren, den grünen Umbau der Landwirtschaft in der EU und nicht zuletzt auf nachhaltige Fischerei. Insbesondere wird unsere intensivierte Zusammenarbeit folgende Aspekte umfassen:

  • Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten, um über die gesamte Nahrungskette hinweg für mehr Nachhaltigkeit bei der Produktion und beim Verbrauch von Lebensmitteln zu sorgen. Wir werden unseren Austausch im Rahmen der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung fortführen und bewährte Verfahren hinsichtlich der Frage austauschen, wie die Qualität von Gemeinschaftsverpflegung verbessert und der Anteil biologisch erzeugter Produkte erhöht werden können. Wir werden unseren Dialog über Entwicklungen auf europäischer Ebene intensivieren, etwa zu den Themen Kennzeichnungs- oder Taxonomie-Regelungen, und bei der anstehenden Überarbeitung des Codex Alimentarius in den Bereichen neue Nahrungsmittelquellen und Produktionssysteme zusammenarbeiten. Wir werden ferner einen fachlichen Austausch zur Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte im Zuge des Wandels der landwirtschaftlichen Produktion sowie über die Frage führen, wie Verhandlungen im tiermedizinischen Bereich über Marktöffnungen so gestaltet werden können, dass der Welthandel nachhaltiger wird. Zu guter Letzt werden wir bewährte Verfahren über eine Änderung des Nahrungsmittelverbrauchs im Sinne einer gesunden und nachhaltigen Ernährung austauschen.
  • Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten, um sich im Bereich der Eindämmung von AMR für einen One-Health-Ansatz einzusetzen. Wir werden im Lichte der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, mit der bis 2030 eine Halbierung des Umsatzes antimikrobieller Mittel in der EU erreicht werden soll, bewährte Verfahren hinsichtlich einer Verringerung des Einsatzes antimikrobieller Mittel in der Tierzucht austauschen und zur Stärkung der Rolle Europas in der One-Health-Forschung intensiver zusammenarbeiten. Wir werden darüber hinaus fachliche Konsultationen zu einschlägigen Themen wie Datenerhebung und Benchmarking im Bereich Monitoring von Antibiotikaeinsatz und Antibiotikaresistenzen abhalten und neue Wege der Zusammenarbeit in verschiedenen Forschungsprogrammen ausloten.
  • Deutschland und Dänemark werden Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der Produktion und des Verbrauchs ökologischer/biologischer Produkte prüfen, um die im Aktionsplan der EU zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion niedergelegten Ziele zu erreichen, etwa bezüglich der Frage, wie der öffentliche Sektor und weitere einschlägige Akteure eine wichtige Rolle dabei spielen können, dass Bioprodukte stärker nachgefragt werden.
  • Mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung des Tierwohls in der EU werden Deutschland und Dänemark ihre erfolgreiche Zusammenarbeit in den Bereichen Tierwohl und Tierschutz intensivieren. Wir werden die enge Zusammenarbeit im Rahmen der Vught-Gruppe (Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden seit 2014) fortführen und die EU-Gesetzgebung im Bereich Tiertransporte voranbringen. Wir möchten darüber hinaus unsere gemeinsamen Aktivitäten mit Blick auf das Problem von Brustbeinbrüchen bei Legehennen sowie für eine Verbesserung der Lage bezüglich des Handels mit Hunden in der EU voranbringen.
  • Deutschland und Dänemark werden zusammenarbeiten, um den Ausbruch von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest und der hochpathogenen Vogelgrippe zu verhindern beziehungsweise abzumildern.
  • Deutschland und Dänemark werden eng zusammenarbeiten, um den grünen Umbau der EU-Landwirtschaft mit besonderem Augenmerk auf Klima und Umwelt zu gewährleisten.
  • Deutschland und Dänemark werden Erfahrungswerte hinsichtlich der Umsetzung klima- und umweltpolitischer Maßnahmen in der Landwirtschaft austauschen und zur Förderung einer grüneren Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU eng zusammenarbeiten.
  • Deutschland und Dänemark werden weiterhin Erfahrungswerte hinsichtlich einer effizienten Nährstoffbewirtschaftung auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe austauschen, um Einträge in die Umwelt zu verringern, und Möglichkeiten für die Einrichtung einer Partnerschaft zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft prüfen, um die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran weiter voranzubringen.
  • Deutschland und Dänemark bleiben einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklung der Agrarumweltpolitik und über ihre wissenschaftlichen Grundlagen verpflichtet. Insbesondere werden wir als Teil der bilateralen Partnerschaft in der von niederländischen Kolleginnen und Kolleginnen der Universität Wageningen geführten Policy-Science Working Group den wissenschaftlichen Austausch im Rahmen von Workshops fördern.
  • Deutschland und Dänemark sind enge Partner im Bereich der nachhaltigen Fischerei, und wir werden unsere langjährige Zusammenarbeit mit dem Ziel weiterführen, die Fischerei nachhaltiger zu gestalten. Mit Blick in die Zukunft werden wir bei der anstehenden Reform der EU-Fischereikontrollverordnung zusammenarbeiten. Unser Ziel ist eine ehrgeizige Reform, um die Überwachung und Kontrolle der Fischerei zu modernisieren und zu vereinfachen.

6. Zusammenarbeit im Verkehrswesen

Deutschland und Dänemark eint das Bestreben, zwischen Deutschland und Dänemark grenzüberschreitende Transporteinsätze von Fahrzeugen aus dem Europäischen Modularen System zu ermöglichen.

  • Deutschland und Dänemark möchten 2022 ein bilaterales Abkommen über Fahrzeuge aus dem Europäischen Modularen System verhandeln. Fahrzeuge aus dem Europäischen Modularen System wurden in der deutschen und der dänischen Logistikbranche bereits erfolgreich eingeführt und sind heute fester Bestandteil des Gütertransports. Zweck dieser Fahrzeuge ist es, die Produktivität zu steigern und den Ausstoß von CO2 im Straßengüterverkehr sowie die Überlastung des Straßennetzes zu verringern. Deshalb könnten sich Fahrzeuge aus dem Europäischen Modularen System mit Blick auf das Ziel eines grüneren und effizienteren Straßengüterverkehrs positiv auswirken.

Mit dem Bau der Festen Fehmarnbeltquerung möchten Deutschland und Dänemark bessere Voraussetzungen für eine noch engere grenzüberschreitende Mobilität und Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern schaffen.

Darüber hinaus sind wir uns einig, dass der Schienenverkehr einen wichtigen Beitrag zum grünen Umbau des Verkehrssektors leistet und ein unverzichtbarer Bestandteil der grünen Zukunftsmobilität ist. Wir werden uns deshalb bemühen, den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr zu vereinfachen.

7. Zusammenarbeit in der Außenpolitik, Sicherheitspolitik und bei internationalen Entwicklungsthemen

7.a. Stärkung der Klimaaußenpolitik in der EU und darüber hinaus

Da der Klimawandel zunehmend Einfluss auf die Geopolitik hat, sollten Außenministerinnen und -minister in Zusammenarbeit mit anderen Fachressorts zu einem kohärenteren und strategischeren Ansatz in der Klimaaußenpolitik beitragen, um den weltweiten Emissionsausstoß zu verringern, uns an die negativen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, Resilienz aufzubauen, die Finanzierung von Klimamaßnahmen sicherzustellen, Verluste und Schäden zu bewältigen und Klimasicherheitsrisiken zu reduzieren. In Anerkennung der Tatsache, dass sowohl Deutschland als auch Dänemark ehrgeizige Ziele hinsichtlich der Klimaaußenpolitik und des engen Zusammenhangs von Klima und Sicherheit verfolgen, streben wir eine enge Zusammenarbeit an, um diese Themen im Ostseeraum, in der EU, in der NATO und darüber hinaus noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

  • Deutschland und Dänemark werden ein stärkeres Augenmerk darauf legen, welche Auswirkungen der Krieg in der Ukraine auf die Energiesicherheit hat und wie die Herausforderungen im Ostseeraum bewältigt werden können. Dänemark wird mit dem deutschen Vorsitz des Rats der Ostseestaaten (CBSS) bei einer gemeinsamen Initiative zur Offshore-Windenergie zusammenarbeiten, mit dem Ziel, den grünen Wandel in der Region zu beschleunigen und von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu werden.
  • Deutschland und Dänemark werden sich für einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Außenpolitik im Vorfeld der COP 28 einsetzen, der drei Schwerpunkte umfasst:

    o Einbeziehung des engen Zusammenhangs von Klima und Sicherheit in die EU-Außenpolitik

    o Verstärkung des klimaaußenpolitischen Engagements der EU

    o Stärkung der EU-Klimaaußenpolitik im Rahmen der globalen außenpolitischen Agenda der EU durch multilaterale Organisationen

    Um diese gemeinsamen Ziele zu erreichen, werden Deutschland und Dänemark gemeinschaftlich darauf hinwirken, eine Freundesgruppe für ehrgeizige EU-Klimaaußenpolitik zu gründen, um mithilfe der außenpolitischen Mechanismen der Europäischen Union die Zusammenarbeit, Abstimmung und Umsetzung in Bezug auf ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen zu verbessern.

  • Deutschland und Dänemark werden ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen vertiefen und gemeinsam den Übergang zu umweltfreundlichen Energien in Drittstaaten fördern. Wir werden unsere Kräfte bündeln, um Klima- und Sicherheitsrisiken zu bewältigen, nicht zuletzt auch in Nordafrika. Schließlich werden wir uns gemeinsam mit der Frage befassen, wie wir einen grüneren auswärtigen Dienst gewährleisten können.

7.b. Globale Krisenprävention, Stabilisierung, Friedenskonsolidierung und humanitäre Hilfe

Globale Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung sind zentrale außenpolitische Themen sowohl für Deutschland als auch Dänemark. In vielen Fragen sind wir bereits gleichgesinnte Partner und möchten unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen.

  • Deutschland und Dänemark werden eng bei der Entwicklung eines konsequenteren und stärker strategisch ausgerichteten europäischen Ansatzes der Friedenskonsolidierung und Stabilisierung zusammenarbeiten, wozu auch die Arbeit an einem EU-Friedenskonsens als fehlendem Bindeglied in der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden gehört, mit dem fragile und von Konflikten betroffene Länder unterstützt werden sollen.
  • Deutschland und Dänemark werden ihre Zusammenarbeit mit Blick auf die Sahelzone verstärken, auch durch weitere gemeinsame Analysen, gemeinsame Finanzierung von Stabilisierungsprojekten in der Region sowie verstärkte Zusammenarbeit als finanzielle Unterstützer der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) initiierten Stabilisierungsfazilität für die Region Liptako Gourma und anderer multilaterale Stabilisierungsinstrumente in der Region. Durch einen regionalen Ansatz reagieren wir gemeinsam auf grenzüberschreitende Herausforderungen, die destabilisierend wirken, und verbessern die Koordinierung zwischen internationalen Akteuren.
  • Deutschland und Dänemark werden hinsichtlich des Friedenskonsolidierungsfonds der Vereinten Nationen enger zusammenarbeiten. Dazu gehört auch, auszuloten, wie die Arbeit des Friedenskonsolidierungsfonds unterstützt werden kann, um die Wirkungsanalyse für Projekte und Programme zur Friedenskonsolidierung zu verbessern. Ferner wollen wir uns auf strategischer Ebene enger abstimmen, insbesondere in Formaten wie der Gebergruppe zur Friedenserhaltung (Sustaining Peace Donor Group) und beim anstehenden strategischen Dialog über den Friedenskonsolidierungsfonds.
  • Humanitäre Hilfe ist ein gemeinsamer Schwerpunkt. Deutschland und Dänemark tauschen sich regelmäßig zu humanitären Schwerpunktthemen aus und stimmen sich diesbezüglich ab, auch im Rahmen der für Herbst 2022 angesetzten humanitären Konsultationen (gemeinsam mit anderen nordischen Ländern).

7.c. Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend verändert. Infolgedessen wird es immer wichtiger, dass wir unser gemeinsames Ziel einer robusteren kollektiven Abschreckungs- und Verteidigungsstrategie im Rahmen unseres Bündnisses erreichen. Als Bündnispartner werden Deutschland und Dänemark weiterhin zur Abschreckung und zur Verteidigung des NATO-Gebiets beitragen, einschließlich im Ostseeraum und auch im Hinblick auf die künftige NATO-Mitgliedschaft Schwedens und Finnlands. Die geografische Nähe von Deutschland und Dänemark bietet auch Möglichkeiten für Synergien bei einer verstärkten Verteidigungszusammenarbeit.

Deutschland und Dänemark werden ihren breiter angelegten sicherheitspolitischen Dialog intensivieren, auch mit Blick auf die gestiegene Nachfrage nach industriellen Technologien. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung.

  • Deutschland und Dänemark werden sich intensiver abstimmen, um unser Verständnis in Bezug auf die verschärften Herausforderungen als Folge der neuen Sicherheitslage in Europa und auf die Möglichkeiten ihrer Bewältigung in Einklang zu bringen, insbesondere die Optionen für eine weitere Stärkung unserer Abschreckungs- und Verteidigungskapazitäten im Rahmen des Bündnisses. In diesem Zusammenhang besteht bereits eine intensive maritime Zusammenarbeit in der Ostsee, und wir werden Möglichkeiten ausloten, unsere Zusammenarbeit in der Region weiter auszubauen und zu verstärken; hierbei bauen wir auf den verstärkten Beiträgen Deutschlands zur Sicherheit im Ostseeraum auf, insbesondere auf dem Vorschlag eines Baltic Maritime Component Command (BMCC) in Rostock. Wir werden weiterhin bestrebt sein, die Interoperabilität im Rahmen multinationaler Übungen zu verbessern. Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel eines zunehmend geteilten Lagebilds, beispielsweise für den Ostseeraum und die nördlichen Seewege zum Atlantik.
  • Deutschland und Dänemark werden auf ein gemeinsames Konzept für ein System von Maßnahmen zur Rüstungskontrolle und zum Aufbau von Vertrauen und Sicherheit hinarbeiten. Deutschland und Dänemark werden sich insbesondere auf die dänische Zusammenarbeit im Rahmen der Stockholm-Initiative und die Weiterentwicklung der in der Berliner Erklärung dargelegten Gedanken („Schritte für die nukleare Abrüstung“) konzentrieren, die Dänemark unterstützt. Zudem werden wir jährliche bilaterale Konsultationen im Bereich Rüstungskontrolle zwischen Deutschland und Dänemark beginnen. Ein erstes Treffen von deutschen und dänischen Beamtinnen und Beamten wird im Herbst 2022 stattfinden.
  • Deutschland und Dänemark werden sich über Maßnahmen zur Verringerung des nuklearen Risikos austauschen und weiterhin zusammenarbeiten, um die Arbeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu unterstützen und zu sichern, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht für den Einsatz chemischer Waffen zu stärken und Straflosigkeit zu bekämpfen. Darüber hinaus streben wir einen Meinungsaustausch über die Rolle der NATO in den Bereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung an.
  • Deutschland und Dänemark werden ihre bilaterale Zusammenarbeit in Bezug auf Entwicklung, Innovation sowie Export/Import in der Verteidigungsindustrie verstärken. Auf Grundlage des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 in seiner geänderten Fassung von 2019 wollen wir bei potenziellen künftigen Programmen und Industriekooperationsprojekten intensiver zusammenarbeiten. Deutschland und Dänemark beabsichtigen, die Harmonisierung der Kontrollverfahren der Mitgliedstaaten im Bereich Waffenexporte zu unterstützen und Möglichkeiten auszuloten, den Regulierungsrahmen in der EU weiter zu stärken.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung Dänemarks, in vollem Umfang an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU teilzunehmen, sind Deutschland und Dänemark bestrebt, die vielen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit hinsichtlich des EU-Engagements und zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der GSVP zu nutzen.

7.d. Europapolitik

Deutschland und Dänemark verbindet eine enge und langjährige Partnerschaft in der Europäischen Union. Als Nachbarn und EU-Mitglieder stehen wir gemeinsamen Herausforderungen und Bedrohungen gegenüber, und wir verpflichten uns zur Suche nach gemeinsamen Lösungen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark hat sich in den vergangenen Jahren noch intensiviert, und wir werden uns gemeinschaftlich dafür einsetzen, die Union weiter zu stärken und zu entwickeln.

Die jüngsten Krisen haben gezeigt, wie die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, immer komplexer werden: Unsere Sicherheit ist nicht länger ausschließlich eine Frage von militärischen Bedrohungen, sondern auch von digitalen Bedrohungen, Bedrohungen unserer demokratischen Institutionen, unserer kritischen Infrastruktur, unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energiesicherheit und vielem mehr. Dies erfordert ebenso komplexe wie ganzheitliche Antworten, auch in unserer sektorbezogenen Politik:

  • Deutschland und Dänemark stehen Seite an Seite bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, des Multilateralismus und einer regelbasierten internationalen Ordnung. Sowohl Deutschland als auch Dänemark bekennen sich uneingeschränkt zur Wertegemeinschaft der EU. Wir werden unsere Zusammenarbeit weiter verstärken, um die Grundwerte der EU zu verteidigen, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit. Wir teilen die Überzeugung, dass die uneingeschränkte Achtung der Werte der EU – vonseiten aller Mitgliedstaaten – eine Voraussetzung für das Funktionieren der EU und auch des Binnenmarktes ist. Wir werden weiterhin intensiven bilateralen Austausch betreiben und innerhalb der EU eng zusammenarbeiten, damit die Rechtsstaatlichkeit weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung steht und sichergestellt wird, dass alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen.
  • Die Statusänderung Dänemarks hinsichtlich der militärischen Aspekte der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird Dänemark näher an den Kern der Europäischen Union und an Deutschland heranführen.
  • Die EU und der Binnenmarkt sind Grundlage unseres Wohlstands und Triebfeder unseres Wachstums. Wir sind bestrebt, diese Integration weiter zu verstärken. Deutschland und Dänemark erkennen die Notwendigkeit an, das gesamte Instrumentarium der EU zu nutzen, um die europäische Souveränität und unsere offene strategische Autonomie zu bewahren, darunter Regulierung und Standards, Diversifizierung von Wertschöpfungsketten, geeignete Regeln für die Überprüfung von Investitionen, Verhandlungen über eine EU-Verordnung zur Bekämpfung von wirtschaftlichem Zwang sowie der Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente. Mehr denn je muss die EU die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ausbauen, um weltweite Standards zu stärken, auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Eine aktive und ehrgeizige Handelspolitik mit dem Ziel, auf mehr Handelsabkommen in Lateinamerika, im indopazifischen Raum und in anderen Regionen hinzuarbeiten, ist eine entscheidende Antwort auf die zunehmenden geopolitischen Spannungen und geoökonomischen Herausforderungen. Wir teilen den Anspruch, dass die EU zur Verteidigung und Förderung unserer Interessen ihr gesamtes wirtschaftliches Gewicht in die Waagschale werfen sollte. Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um das Instrumentarium der EU soweit nötig weiterzuentwickeln, und werden unsere kritische Abhängigkeit von Drittländern begrenzen, unter anderem durch enge Abstimmung und gemeinsame Grundsatzpapiere.
  • Der digitale und ökologische Wandel ist der Schlüssel zu unserem Wohlstand und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen, dass der grüne Wandel weiterhin mit einem hohen Maß an Ehrgeiz verfolgt wird, unter anderem durch das Paket „Fit for 55“ und den REPowerEU-Plan, die von zentraler Bedeutung sind, um in Europa so schnell wie möglich CO2-neutral und von fossilen Brennstoffen, nicht zuletzt solchen aus Russland, unabhängig zu werden. Wir werden auf unserer intensiven Zusammenarbeit aufbauen, um erneuerbare Energien auszubauen, einschließlich der Offshore-Windkraft in der Nord- und Ostsee, was den grünen Wandel in Europa beschleunigen könnte.

7.e. Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik

Deutschland und Dänemark arbeiten in der Entwicklungspolitik eng zusammen; beide Länder engagieren sich auf verschiedenen Ebenen für die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarkontinent Afrika. Wir sind gleichgesinnt in Bezug auf die Förderung des Klimaschutzes/der grünen Agenda, Stabilität, die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Frieden, die grundlegenden Ursachen von Migration sowie andere wichtige Themen, darunter Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, und zwar im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU und darüber hinaus. Deutschland und Dänemark arbeiten gemeinsam daran, das Übereinkommen von Paris und die Ziele für nachhaltige Entwicklung im Rahmen langfristiger Strategien für Klimaneutralität und national festgelegte Beiträge miteinander in Einklang zu bringen/durch Synergieeffekte zu verbinden. Globale Herausforderungen im Zusammenhang mit der grünen Energiewende und der Dekarbonisierung der gesamten Wirtschaft sowie mit der Ernährungssicherheit in Entwicklungs- und Schwellenländern sind zentrale Aspekte unserer Zusammenarbeit, die wir in den kommenden Jahren ausbauen werden. Darüber hinaus sind sowohl Deutschland als auch Dänemark bestrebt, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um Länder und Bevölkerungsgruppen, die besonders vom Klimawandel bedroht sind, beim Aufbau von Resilienz und bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen, wozu auch eine stärkere Unterstützung mit dem Ziel der Vermeidung, Minimierung und Bewältigung von klimabedingten Verlusten und Schäden gehört.

  • Deutschland und Dänemark werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die multilateralen Entwicklungsbanken mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang gebracht werden – auch mithilfe einer Gruppe gleichgesinnter Länder. Mit einem gemeinsamen Vorstoß soll erreicht werden, dass die Bedeutung und das Engagement der multilateralen Entwicklungsbanken auf Länderebene gestärkt werden, um die Festlegung ehrgeizigerer Ziele und die Umsetzung nationaler Klimaschutzpläne, einschließlich der national festgelegten Beiträge und der nationalen Anpassungspläne, in Übereinstimmung mit dem 1,5-Grad-Ziel zu unterstützen. Realisiert werden soll dies nicht zuletzt durch die Bonner Gruppe der gleichgesinnten Staaten, durch Zusammenarbeit bei konkreten Empfehlungen sowie durch einen Vorstoß, die Weltbankgruppe zur Umsetzung der nächsten Generation von Länderpartnerschaften für Klimaschutz zu befähigen.
  • Deutschland und Dänemark werden im Rahmen der Fürsprechergruppe für Anpassungsfinanzierung (Champions Group on Adaptation Finance) zusammenarbeiten, um darauf hinzuwirken, dass Staaten und Finanzierungsinstitutionen gemeinsam das in Glasgow formulierte Ziel erreichen, die Anpassungsfinanzierung für Entwicklungsländer von 2019 bis 2025 zu verdoppeln.
    Im Hinblick auf die globale Partnerschaft/Initiative InsuResilience unter deutscher Führung und den globalen Schutzschild gegen Klimarisiken werden Deutschland und Dänemark ein mögliches Engagement und einen möglichen finanziellen Beitrag Dänemarks diskutieren.
  • Deutschland und Dänemark werden bei der Schaffung nachhaltigerer globaler Ernährungssysteme zusammenarbeiten, beispielsweise als Fürsprecher der Globalen Krisenreaktionsgruppe für Ernährung, Energie und Finanzen des VN-Generalsekretärs. Dem Bündnis für globale Ernährungssicherheit kommt bei der Abstimmung zwischen bestehenden Institutionen eine wesentliche Bedeutung zu.
  • Deutschland und Dänemark werden gemeinsam an multilateralen Partnerschaften für eine gerechte Energiewende mit Drittstaaten arbeiten.
  • Deutschland und Dänemark werden hinsichtlich der EU-Entwicklungspolitik eng zusammenarbeiten, auch im Rahmen einer Gruppe gleichgesinnter EU-Mitgliedstaaten, insbesondere im Vorfeld von Tagungen des Rats der EU (in der Ratsformation der Entwicklungsministerinnen und Entwicklungsminister) und bezüglich der Ausarbeitung und Umsetzung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) unter besonderer Berücksichtigung der oben genannten Themen.
  • Deutschland und Dänemark werden sich in enger Zusammenarbeit weltweit für sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte einsetzen, unter anderem in einer Gruppe von gleichgesinnten Geldgebern in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte sowie im Zusammenhang mit der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden.
  • Deutschland und Dänemark werden in der Sahelzone gemeinsam an der Verbesserung der Resilienz gefährdeter Bevölkerungsgruppen gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels auf Konflikte und Migration arbeiten.

Dieser Aktionsplan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um gemeinsame Prioritäten und Initiativen voranzubringen, neue Bereiche der Zusammenarbeit zu erschließen und so die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark weiter zu stärken. Die beteiligten Ministerien und Interessengruppen sind für die Weiterverfolgung der Initiativen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen verantwortlich.

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