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Auswärtiges Amt zur Verlängerung der Crossborder-Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
Zur erfolgten Verlängerung der Crossborder-Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (11.01.):
Wir sind erleichtert über die heutige Verlängerung der Crossborder-Resolution zu grenzüberschreitender humanitärer Hilfe nach Syrien, kurz vor ihrem Ablauf. Damit bleibt der Zugang von Millionen Bedürftigen in Syrien zu lebensnotwendiger Hilfe erhalten. Humanitäre Versorgung über die Grenze zur Türkei in die Region Idlib bleibt nun auch weiterhin möglich, und der Generalsekretär wird beauftragt geeignete weitere Grenzübergänge zu prüfen.
Wir haben als Co-Federführer gemeinsam mit Belgien in schwierigen Verhandlungen hart um dieses Ergebnis gerungen. Dabei haben wir uns einzig von humanitären Erwägungen leiten lassen - und am Ende einen auch für uns sehr schwierigen Kompromiss vorgeschlagen. Unser Ziel war es, ein Auslaufen des Crossborder-Mechanismus zu verhindern. Dass der Sicherheitsrat sich am Ende auf unseren Kompromissvorschlag einigen konnte, ist eine gute Nachricht für Millionen von Syrerinnen und Syrer.
Hintergrund
Die gestern im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommene Resolution sieht die Nutzung von zwei Grenzübergängen für weitere sechs Monate vor. Zusätzlich wurde der Generalsekretär der Vereinten Nationen beauftragt, bis Ende Februar weitere geeignete Grenzübergänge zu identifizieren, über die effektiv humanitäre Hilfe geleistet werden kann. Für rund 2,7 Mio. Menschen in Nordwestsyrien ist die grenzüberschreitende Versorgung die einzige Möglichkeit humanitäre Hilfe zu erhalten, da das syrische Regime Hilfslieferungen aus Damaskus weiterhin nicht genehmigt. Insbesondere die Nahrungsmittelhilfe, die das Welternährungsprogramm in Idlib für rund 1,1 Mio. Menschen leistet, darunter über 300.000 Menschen, die aufgrund der Kampfhandlungen im Dezember erneut vertrieben wurden, wäre komplett zum Erliegen gekommen.