Wie hoch sind die Passgebühren?
Die Grundgebühr für den elektronischen Reisepass (ePass) beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 60 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Gebühr erhöht sich im Einzelfall, beispielsweise wenn
- der Pass im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt wird,
- der Pass bei einer örtlich unzuständigen Passbehörde beantragt wird,
- der Pass im Expressverfahren beantragt wird,
- der Pass mit 48 Seiten (statt der üblichen 32 Seiten) beantragt wird,
- die Pass(ersatz)ausstellung auf Veranlassung des Passbewerbers außerhalb der Dienstzeiten erfolgt.
Auslagen für Fernsprech- und Portokosten werden zusätzlich zu den Gebühren erhoben.
Da die Gebühren in Landeswährung erhoben werden, können Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse eintreten. Es empfiehlt sich, die Frage, welches Dokument im Einzelfall ausgestellt werden sollte, und die damit zusammenhängende Frage der Passgebühr mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu klären.