Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Blaudruck von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt

28.11.2018 - Pressemitteilung

Der zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe hat auf seiner Sitzung in Port Louis, Mauritius, das Blaudruckverfahren in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Deutschland, Österreich, die Tschechische Republik, die Slowakei und Ungarn hatten gemeinsam den Antrag auf Anerkennung dieses Handwerks als Erbe der Menschheit gestellt.

Das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO umfasst lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen, die in der Welt praktiziert und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Neben Tanz, Theater, Musik, Feste oder Handwerkskünsten gehören seit 2017 z.B. auch Orgelbau und Orgelmusik dazu. Nun ist der Blaudruck als jahrhundertealte Technik der Stoffveredelung dazu gekommen.

Staatsministerin Michelle Müntefering erklärte:

Im Handwerk zeigt sich seit jeher: der internationale Austausch trägt zur Weiterentwicklung von Wissen und Können bei. Die Blaudrucker beherzigen das auch in ihrer täglichen Praxis.

Ich freue mich sehr, dass mit der heutigen Eintragung des Blaudrucks in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kulturträger gestärkt wird. Einmal mehr wird deutlich, wie eng wir in Europa kulturell miteinander verbunden sind.

Hintergrund

Blaudruck ist ein Reservedruckverfahren, das etwa auf Leinen, Baumwolle oder Seide angewandt wird. Im 18. und 19. Jahrhundert war die Technik des Blaufärbens in Mitteleuropa stark verbreitet. Seit Generationen überlieferte Handwerkskunst wie der Blaudruck ist eine wichtige kulturelle Ressource, die in den letzten Jahren immer stärker verloren geht.

Heute existieren in Deutschland nur noch wenige Blaudruckwerkstätten, meist alte Familienbetriebe, die das spezifische Wissen und Können weitergeben. Im Gegensatz zur Welterbekonvention, die das Kultur- und Naturerbe von Weltrang schützt, geht es beim UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes um die Bewusstseinsbildung für die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen und ihre Weitergabe.

Das Auswärtige Amt hat diese Nominierung zusammen mit den Ländern begleitet und befördert. Besonderer Wert wurde hierbei auf den Aspekt der gemeinsamen Nominierung durch fünf Staaten gelegt. Hierdurch wurde die Bedeutung des Blaudrucks als gemeinsame europäische Handwerkstradition unterstrichen.

Der UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt noch bis zum 1. Dezember in Port Louis, Mauritius.

Zum Weiterlesen

Die UNESCO

Schlagworte

nach oben