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Erklärung Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten zum jüngsten Bericht der IAEO über Irans Atomprogramm

03.02.2023 - Pressemitteilung

Wir, die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, nehmen den Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Kenntnis, der besagt, dass Iran die Konfiguration einiger seiner Zentrifugen wesentlich verändert hat, ohne die Organisation zuvor davon in Kenntnis zu setzen. Diese Zentrifugen stellen hochangereichertes Uran mit einem Anreicherungsgrad von bis zu 60 Prozent her und befinden sich in der Anreicherungsanlage Fordo.
Wie die Internationale Atomenergie-Organisation erklärte, ist diese unangekündigte Änderung unvereinbar mit Irans rechtlichen Verpflichtungen aus seinem gemäß Nichtverbreitungsvertrag (NVV) geschlossenen Abkommen über Sicherungsmaßnahmen.

Ein solches Ausbleiben der erforderlichen Mitteilung untergräbt die Fähigkeit der Organisation, Änderungen an Irans kerntechnischen Anlagen rechtzeitig erfassen zu können. Die jüngst gemeldete Änderung an der Konfiguration von Zentrifugen-Kaskaden, die genutzt werden, um nahezu waffenfähiges Uran zu produzieren, unterstreicht die Notwendigkeit, dass Iran all seinen Berichtspflichten in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen nachkommt und jegliche Überwachung von Sicherungsmaßnahmen, die die IAEO angesichts der Produktion solch hochangereicherten Urans seitens Irans für notwendig erachtet, akzeptiert.
Iranische Behauptungen, diese Handlung irrtümlich vorgenommen zu haben, ist nicht angemessen. Wir bewerten Irans Handlungen auf der Grundlage der unparteiischen und objektiven Berichte der IAEO und nicht aufgrund der von Iran behaupteten Absicht.
Wir weisen erneut darauf hin, dass die Produktion hochangereicherten Urans in der Anreicherungsanlage Fordo seitens Irans erhebliche Proliferationsrisiken birgt und dass dafür keine glaubwürdige zivile Rechtfertigung vorliegt.
Irans Handlungen sind umso besorgniserregender, als Iran vor fast zwei Jahren die Umsetzung seiner Transparenz- und Verifikationsverpflichtungen aus dem JCPoA, einschließlich der Umsetzung des Zusatzprotokolls, eingestellt hat. Darüber hinaus hat Iran bisher keine glaubwürdige Antwort auf die noch offenen Fragen der IAEO im Rahmen der IAEO-Sicherungsmaßnahmenuntersuchung geliefert, und zwar trotz der Annahme zweier Resolutionen seitens des Gouverneursrats zu diesem Thema letztes Jahr.
Wir rufen Iran auf, all seine rechtlichen Verpflichtungen aus seinem gemäß Nichtverbreitungsvertrag (NVV) geschlossenen Abkommen über Sicherungsmaßnahmen mit der IAEO einzuhalten und bei der Anwendung wirksamer Sicherungsmaßnahmen in Fordo uneingeschränkt mit der Organisation zusammenzuarbeiten.

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