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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Todesstrafe in Belarus

23.12.2019 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, sagte heute (23.12.) zur Todesstrafe in Belarus:

Erneut wurde bekannt, dass in Belarus ein Todesurteil vollstreckt wurde. Wie wiederholt dargelegt, ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die Todesstrafe das fundamentalste Menschenrecht, das Recht auf Leben, verletzt. Die Todesstrafe wird daher kategorisch abgelehnt. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Ich appelliere an die belarussische Regierung, als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium zu erlassen und weitere Vollstreckungen auszusetzen.

Hintergrund:

Am 17. Dezember wurde in Belarus das Todesurteil gegen Alexander Ossipowitsch vollstreckt. Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Belarus ist kein Mitglied des Europarats. Im Rahmen eines Referendums wurde die Todesstrafe im Jahr 1996 bestätigt. Die jüngsten Hinrichtungen waren im Juni 2019 vollzogen worden. Das nun vollstreckte Todesurteil war im Mai 2019 verhängt worden. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der belarussischen Regierung wiederholt für eine Abschaffung der Todesstrafe ein.

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