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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Vollstreckung eines Todesurteils in Belarus

08.03.2018 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, erklärte heute (08.03.):


Mich erreichen Nachrichten, nach denen im Oktober 2017 in Belarus erneut ein Todesurteil vollstreckt worden ist.

Die Todesstrafe, eine inhumane und grausame Art der Bestrafung, ist mit unseren grundlegenden europäischen Werten nicht in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe daher unter allen Umständen ab und setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür ein, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.

Ich rufe die belarussische Regierung erneut dazu auf, von der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe Abstand zu nehmen. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre ein sofortiges Moratorium auf die Vollstreckung der Todesstrafe.


Hintergrund:

Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Die Todesstrafe wurde in Belarus 1996 im Rahmen eines Referendums bestätigt. Erst im Januar 2018 wurden zwei Menschen zum Tode verurteilt, die jüngste Hinrichtung war im April 2017 vollzogen worden. Außenminister Gabriel hatte sich während seines Besuchs in Minsk im November 2017 gegenüber Staatspräsident Lukaschenko für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Im März 2017 war auch die Menschenrechtsbeauftragte vor Ort, um persönlich an die Regierung zu appellieren.

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