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Menschenrechtsbeauftragte Kofler und französischer Botschafter für Menschenrechte Croquette zum Tod des kirgisischen Menschenrechtsverteidigers und Journalisten Azimjan Askarov
Der französische Botschafter für Menschenrechte, François Croquette, und die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe der Bundesregierung, Bärbel Kofler, erklärten heute (28.07.) zum Tod des kirgisischen Menschenrechtsverteidigers und Journalisten Azimjan Askarov:
Mit tiefer Trauer haben wir vom Tod des kirgisischen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten Azimjan Askarov am 25. Juli in der Haft erfahren. Bereits im Jahr 2016 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen seine unverzügliche Freilassung gefordert. Dabei unterstrich der Ausschuss auch die Verantwortung des kirgisischen Staates, gemäß den Nelson-Mandela-Regeln allen Gefängnisinsassen adäquaten Zugang zu medizinischer Versorgung zu garantieren. Im Mai diesen Jahres haben wir unsere Besorgnis über die Gefahr für Herrn Askarovs Leben im Kontext der Covid-19-Pandemie verdeutlicht. Mit Blick auf sein Alter und seine geschwächte Gesundheit haben wir auf seine Freilassung aus humanitären Gründen gedrängt.
Alle Staaten sind verantwortlich für den Schutz von Leben und Gesundheit der Insassen von Haftanstalten und geschlossenen Einrichtungen. Daher sind wir der Auffassung, dass die kirgisische Regierung die Umstände von Herrn Askarovs Tod umfassend aufklären muss. Besonderes Augenmerk verdient die Frage, warum er nicht bereits viel früher in gut ausgestatteten Einrichtungen medizinisch behandelt wurde, insbesondere, da sein sich verschlechternder Gesundheitszustand den kirgisischen Behörden bekannt war. Wir rufen die kirgisische Regierung dazu auf, dringend Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Gefängnisinsassen zu ergreifen und damit ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen.
Hintergrund:
Am 25.07. verstarb der seit 2010 inhaftierte kirgisische, ethnisch-usbekische Menschenrechtsaktivist und Journalist Azimjan Askarov, nachdem sich sein Gesundheitszustand zuletzt rapide verschlechtert hatte. Der Fall Askarov hatte im Zusammenhang mit den tödlichen inter-ethnischen Auseinandersetzungen im Süden Kirgisistans im Jahr 2010 internationale Aufmerksamkeit erregt. Askarov befasste sich in seiner Menschenrechtsarbeit vor allem mit Polizeigewalt und Folter. Er wurde wegen des Vorwurfs der Aufhetzung und Beteiligung am Mord an einem Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der VN-Menschenrechtsausschuss kam 2016 zu dem Ergebnis, dass Askarov Opfer von Folter geworden war, kein faires Verfahren erhalten hatte und daher freizulassen sei.