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Gemeinsame Erklärung über Antarktis-Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Neuseeland, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet, bekennen sich gemeinsam zum Antarktis-Vertragssystem, wobei beide Konsultativparteien des Antarktis-Vertrags und Vertragsparteien des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag sowie Mitglieder der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) sind.
Die Teilnehmer arbeiten zur Förderung gemeinsamer Interessen in der Antarktis zusammen, auch im Rahmen der 2024 unterzeichneten Absichtserklärung zwischen dem Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, und Antarctica New Zealand über wissenschaftliche Zusammenarbeit und gemeinschaftliche Anstrengungen in Bezug auf Forschung in der Antarktis.
Da im Rahmen der nationalen Antarktisprogramme der Teilnehmer antarktische Forschungsstationen in der Rossmeer-Region betrieben werden – die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe betriebene Gondwana-Station und die von Antarctica New Zealand betriebene Scott Base –, sehen beide Länder einen Wert darin, weiterhin auf gemeinschaftliche Weise operatives Wissen und bewährte Verfahren auszutauschen.
Die Teilnehmer haben ein ausgeprägtes Interesse daran, die Integrität des Antarktis-Vertragssystems zu schützen, damit dieser einzigartige Teil der Welt friedlich, frei von militärischen Maßnahmen, auf unbestimmte Zeit frei von kommerziellem Bergbau und umfassend geschützt bleibt.
Beide Länder unterstützen die zentralen Grundsätze des Antarktis-Vertragssystems seit jeher nachdrücklich und verpflichten sich, dafür einzutreten, dass alle Vertragsparteien die Grundsätze des Vertrags und ihre Verpflichtungen nach seinem Umweltschutzprotokoll einhalten, auch indem sie die im Vertrag erwähnten Inspektionen durchführen.
Die Teilnehmer bekräftigen, dass das Antarktis-Vertragssystem die Governance und Verwaltung der Antarktis umfassend regelt, und sie werden die Kohärenz und Abstimmung zwischen dem Antarktis-Vertragssystem und anderen einschlägigen Rechtsinstrumenten, Rahmenwerken und Organen fördern.
Im Geiste des Grundsatzes der Zusammenarbeit, der dem Antarktis-Vertrag innewohnt, möchten beide Länder die Antarktis-Zusammenarbeit zu Themen von gemeinsamem Interesse verstärken. Im Bewusstsein, dass ein regelmäßiger Dialog zu Antarktis-Angelegenheiten wertvoll ist, werden Vertreterinnen und Vertreter der Teilnehmer
zu Angelegenheiten in Bezug auf die Konsultativtagung zum Antarktis-Vertrag (ATCM), den Ausschuss für Umweltschutz (CEP) und die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) beraten und zusammenarbeiten, um ein starkes Antarktis-Vertragssystem sicherzustellen;
die fortwährende wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und den Austausch zu operativen Angelegenheiten zwischen den nationalen Antarktisprogrammen unterstützen, auch durch Auslotung der Möglichkeiten für eine formelle Festschreibung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Antarctica New Zealand;
versuchen, weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Kooperation in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, Umweltschutz und Umweltmanagement zu ermitteln und zu eröffnen, und
jährlich zu Beratungen über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zusammenzukommen. Diese Treffen werden vorzugsweise am Rande von ATCM oder CCAMLR und gegebenenfalls des Rates der Leiterinnen und Leiter der nationalen Antarktisprogramme (COMNAP) stattfinden.