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VTC-Impulsvortrag von Staatsminister Niels Annen zu „Wirtschaft und Menschenrechte: Möglichkeiten und Grenzen eines Lieferkettengesetzes“ bei der Handelskammer Hamburg

04.09.2020 - Rede

-- es gilt das gesprochene Wort --

Geschätzte Vertreterinnen und Vertreter auf dem Panel, liebe Mitglieder der Handelskammer Hamburg, liebe Gäste, ich freue mich sehr heute aus Berlin für diese wichtige Veranstaltung zugeschaltet zu sein.

In einer Hafenstadt wie Hamburg muss ich es nicht lange erklären: die wirtschaftliche Globalisierung hat zur Folge gehabt, dass sich dynamische Wertschöpfungsketten über viele Ländergrenzen hinweg gebildet haben. Das hat vielfach zu enormen Wohlstandsgewinnen geführt.

Die Corona-Pandemie hat uns dieses Jahr aber eine andere Seite der Globalisierung gezeigt: Die eng vernetzte Weltwirtschaft mit ihren globalen Wertschöpfungsketten ist ins Stocken geraten.

Der Ruf nach „De-Globalisierung“ und „re-shoring“, also der Verlagerung von Produktionsstätten, ist immer lauter geworden.

Wir stehen nun vor der enormen Herausforderung, die Folgen der Pandemie wirtschaftlich zu bewältigen. Wir müssen das deutsche Wirtschaftsmodell, das auf einer grundsätzlichen Offenheit gegenüber internationalen Investitionen und freiem Handel basiert, erhalten und gleichzeitig die richtigen Lehren aus der Krise ziehen.

Schrittweise müssen wir zu einer widerstandsfähigeren und nachhaltigeren Form der globalen Arbeitsteilung kommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Deutschland und die deutschen Unternehmen dabei führen und nicht hinterher laufen sollten. Das gilt natürlich auch für die Achtung der Menschenrechte in Geschäftsaktivitäten.

Deutsche Unternehmen haben die Globalisierung von Anfang an sehr erfolgreich mitgestaltet. Das meine ich auch mit Blick auf soziale Standards:

Der ehrbare Kaufmann und die ehrbare Kauffrau haben, gerade auch in meiner Heimatstadt Hamburg, eine lange und geachtete Tradition. Für deutsche Unternehmen zu arbeiten, gilt an vielen Orten der Welt als besonders erstrebenswert.

Die letzten Jahren haben deutlich gezeigt, dass die Marktkräfte sowie freiwillige, individuelle Anstrengungen in den Wertschöpfungsketten alleine nicht ausreichen, um die schwächsten Glieder der Lieferkette ausreichend zu schützen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden mir sicher zustimmen, dass unser Wohlstand nicht auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ausbeutung und Vertreibung beruhen darf!

In einem anspruchsvollen internationalen Prozess wurden deshalb vor zehn Jahren die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte erarbeitet.

Daraus folgend hat Deutschland 2016 den Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte verabschiedet. Darin drückt die Bundesregierung ihre klare Erwartung aus, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Unternehmen wichtige und gewichtige Akteure in Menschenrechtsfragen sind. Sie haben oftmals unmittelbare und konkrete Möglichkeiten, positiv auf staatliche und nicht-staatliche Akteure einzuwirken. Unternehmen sind heute in Regionen aktiv, in denen selbst Diplomaten teilweise der Zugang verwehrt ist. Auch Rohstofflieferketten reichen häufig bis in Konfliktregionen, in denen kaum noch staatliche Strukturen vorhanden sind.

Das bringt für die Unternehmen große Verantwortung mit sich. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der Staat darf natürlich nicht aus der Pflicht entlassen werden. Aber dort, wo Staaten ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen können, verlieren Unternehmen in keinem Fall ihre Verantwortung die Menschenrechte zu respektieren.

In den letzten Jahren haben nicht nur wir in Deutschland intensiv debattiert, ob ein freiwilliger Ansatz hierfür ausreicht.

Im Ergebnis haben wir uns gemeinsam in Deutschland entschieden, diese Frage auf Grundlage wissenschaftlicher Daten zu beantworten.

In einem weltweit einmaligen Monitoringprozess haben wir die ca. 7.400 mitarbeiterstärksten deutschen Unternehmen aufgefordert, uns Auskunft über ihre Managementpraxis zu geben. Die Bundesregierung wollte so erfahren, ob und wie mindestens 50 Prozent dieser Unternehmen die Sorgfaltspflicht nachweislich umsetzen.

Zehn Ressorts der Bunderegierung haben gemeinsam eine differenzierte und anerkannte Methodik entwickelt, die die Anforderungen der UN-Leitprinzipien abbildet und zugleich Raum für die Vielfalt von Unternehmens-realitäten lässt. Es handelt sich um eine konsequente, umfassende und wirksame Überprüfung. Mir ist dabei wichtig: Die Ergebnisse sind repräsentativ.

Nun liegen uns die Ergebnisse vor. Wir werden sie noch konsolidieren und bis spätestens Ende September im Detail veröffentlichen.

Schon heute ist klar: Deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen haben die im Aktionsplan beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert.

13 bis 17 Prozent der Unternehmen erfüllen die Anforderungen. Daneben gibt es noch ca. 10 Prozent der Unternehmen, die Schwächen zeigen, aber auf einem guten Weg sind.

Besonders niederschmetternd empfinde ich ein Ergebnis der Befragung: Die Hälfte aller Unternehmen antwortete auf die klare Frage, ob eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchgeführt wurde, genauso klar mit „Nein“. Das hat mich schockiert. Zumal lediglich die Existenz einer strukturierten Analyse abgefragt wurde.

Mein Dank gilt allen Unternehmen, die bereits heute ein Verfahren zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht eingeführt haben. Ihre Mühen sind nicht umsonst gewesen.

Denn in der Konsequenz wird die Bundesregierung nun den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages folgen. Dort wurde vereinbart: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des Nationalen Aktionsplans zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an einer verbindlichen Regelung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Dabei werden wir natürlich die Folgen der COVID-19-Pandemie sowie die einschlägige Diskussion auf EU-Ebene berücksichtigen.

Allen ist klar, dass eine nationale Regelung natürlich immer nur „second best“ im Vergleich zu einer europäischen oder internationalen Lösung sein wird. Daher setzen wir uns für eine vernünftige europäische Regelung ein, die dann aber auch die Kraft hat, internationaler Schrittmacher zu sein, um ein „level playing field“ zu erreichen.

Ein reiner Verweis auf „Brüssel“ reicht jedoch nicht aus. Deutschland ist die als größte EU-Volkswirtschaft. Als wichtige politische Kraft hat die Bundesregierung den Anspruch, diese Frage politisch zu gestalten.

Dabei soll das Sorgfaltspflichtgesetz auch zu mehr Klarheit und zu mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen führen.

Wir sind sicher, dass es möglich ist, die globale Wirtschaftsordnung im Einklang mit sozialer Marktwirtschaft zu gestalten. Hohe Umwelt- und Sozialstandards sind das Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen aus Deutschland und Europa.

Vor uns liegt eine große und schwierige Aufgabe. Globale Wertschöpfung besteht aus langen und teilweise intransparenten Ketten und Netzen. Zusätzlich wird die Situation in vielen Produktionsländern durch Korruption und mangelnde Rechtsdurchsetzung erschwert.

Die Herausforderung, der wir uns in Berlin gerade stellen, ist eine Regelung zu finden, die die Verantwortung von Unternehmen etabliert, ohne die wirtschaftliche Aktivität unmöglich oder unattraktiv zu machen. Denn es gilt stets „Befähigung vor Rückzug“.

Die Politik muss daher Unternehmen helfen, entlang der gesamten Wertschöpfung verantwortungsvoll zu handeln. Die Bundesregierung bietet bereits heute konkrete Unterstützungsangebote für Unternehmen an und wird diese weiter ausbauen.

Ich möchte am Ende den Blick noch einmal über Deutschland und Europa hinaus richten. Um Globalisierung regelbasiert und fair zu gestalten, bedarf es starker multilateraler Plattformen und Standards.

Es reicht nicht aus, dass derzeit kaum mehr als zwei Dutzend Staaten Nationale Aktionspläne verabschiedet haben.

Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, sachkundige internationale Organisationen und Bühnen wie die Internationale Arbeitsorganisation und die OECD zu stärken, damit ihre Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung weltweit Wurzeln schlagen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine spannende Diskussion.

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