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Menschenrechtsbeauftragte Amtsberg zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Individualbeschwerde von Deniz Yücel

25.01.2022 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, gibt anlässlich der heutigen (25. Januar) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Individualbeschwerde von Deniz Yücel folgende Erklärung ab:

Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat mit seiner Entscheidung zugunsten von Deniz Yücel die Bedeutung der Pressefreiheit für eine lebendige Gesellschaft untermauert. Dieses Signal für unabhängigen, kritischen Journalismus weist über den Einzelfall hinaus. Ich denke daher heute auch an die vielen anderen Medienschaffende in der Türkei und in anderen Ländern, die bei ihrer wichtigen Arbeit schikaniert und verfolgt werden.

Die Entscheidung ist gut, aber mir ist auch bewusst, dass keine Entschädigung Deniz Yücel das Lebensjahr zurückgeben kann, das ihm die unbegründete Haft geraubt hat.

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