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Auswärtiges Amt zum Freispruch von KAS-Mitarbeitern in Ägypten

20.12.2018 - Pressemitteilung

Zum Freispruch der beiden Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung Christina Baade und Andreas Jacobs sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (20.12.):

Mit Freude und Genugtuung haben wir vernommen, dass die beiden Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten, die vor fünf Jahren für ihre Stiftungstätigkeit zu Haftstrafen verurteilt wurden, heute von einem Gericht in Kairo freigesprochen wurden. Damit sind sie und die Stiftung offiziell rehabilitiert.

Mit diesem Urteil wird ein jahrelanger Streit beigelegt, der unsere Beziehungen zu Ägypten belastet hat. Wir freuen uns, dass wir jetzt ein neues Kapitel aufschlagen können.

Wir danken der ägyptischen Regierung für ihre Bemühungen, die Rechtslage durch das 2017 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zum deutsch-ägyptischen Kulturabkommen zu verbessern. Gemeinsam haben wir damit schon vor über einem Jahr die Grundlage dafür gelegt, dass die politischen Stiftungen in Ägypten ihre wichtige Arbeit zur Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft fortsetzen können.

Hintergrund:

Am 4. Juni 2013 wurden in Ägypten die beiden Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung Andreas Jacobs und Christina Baade erstinstanzlich in Abwesenheit zu fünf bzw. zwei Jahren Haft verurteilt. Ihnen wurde Betätigung in einer nicht-registrierten und ohne Genehmigung finanzierten Nichtregierungsorganisation vorgeworfen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung musste ihr Büro in Kairo infolge der Verurteilung schließen.

Das 2017 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zum deutsch-ägyptischen Kulturabkommen enthält spezielle Regelungen zu Status und Arbeitsbedingungen der deutschen Stiftungen in Ägypten. Sie werden von allgemeinen Regeln wie dem NGO-Gesetz ausgenommen. Zudem wird die Tätigkeit der Stiftungen und ihrer Mitarbeiter rückwirkend für rechtmäßig erklärt, wodurch nun auch die Aufhebung der Urteile ermöglicht wurde.

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