Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auswärtiges Amt zur Überprüfungskonferenz des Chemiewaffen-Übereinkommens

30.11.2018 - Pressemitteilung

Zur heute zu Ende gegangenen 4. Überprüfungskonferenz des Chemiewaffen-Übereinkommens sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts (30.11.):

Wir bedauern, dass es nach zwei Wochen intensiver Verhandlungen in Den Haag nicht gelungen ist, Konsens über dringend benötigte Schritte zur Stärkung des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ) und der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) zu erzielen.

In Syrien werden seit 2013 wiederholt Chemiewaffen eingesetzt. Hunderte Menschen, darunter auch zahlreiche Kinder, wurden so auf grausamste Weise getötet und tausende weitere verletzt. Im Irak hat der sogenannte „Islamische Staat“ Chemiewaffen eingesetzt und in Malaysia (2017) und Großbritannien (2018) wurden Anschläge im öffentlichen Raum mit hochgefährlichem Nervengift verübt.

Angesichts dieser gravierenden Verstöße gegen das Übereinkommen setzt sich Deutschland gemeinsam mit vielen Partnern dafür ein, das absolute Verbot des Einsatzes von Chemiewaffen zu bekräftigen, die Glaubwürdigkeit des CWÜ wiederherzustellen und die OVCW in die Lage zu versetzen, auf diese Herausforderungen reagieren zu können.

Zwar ist es gegen den Widerstand insbesondere von Syrien und Russland gelungen, einen Haushalt für die OVCW zu verabschieden, der es der Organisation ermöglicht, Strukturen aufzubauen, um die Verantwortlichen der Chemiewaffen-Angriffe in Syrien zu ermitteln. Wir sind jedoch enttäuscht, dass einige wenige Vertragsstaaten nicht willens waren, Verstöße gegen das Übereinkommen klar und deutlich zu benennen und notwendige Maßnahmen zur weiteren Stärkung des CWÜ und der OVCW zu unterstützen.

Deutschland und mehr als 50 weitere Vertragsstaaten haben daher ihren gemeinsamen Standpunkt in einer Politischen Erklärung dokumentiert: Wir bekräftigen unseren Einsatz für eine Welt frei von chemischen Waffen, verurteilen die schweren Verstöße gegen das CWÜ auf das Schärfste, und fordern, dass Verstöße nicht ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben.

Hintergrund:

Das am 29. April 1997 in Kraft getretene Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) verbietet sowohl den Einsatz chemischer Waffen als auch deren Entwicklung, Herstellung, Besitz und Weitergabe. Mit 193 Mitgliedern hat es fast universelle Geltung. Mit der Umsetzung des CWÜ ist die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in Den Haag betraut. Seit Inkrafttreten des CWÜ konnte die OVCW die Vernichtung von über 96 Prozent der weltweit deklarierten Chemiewaffenbestände bestätigen.

Vom 19. bis 30. November 2018 tagten zwei Entscheidungsorgane des CWÜ. Die wesentliche Aufgabe der Vertragsstaatenkonferenz (19.-20. November) bestand in der Verabschiedung des Haushalts für die OVCW für das Jahr 2019. Mit großer Mehrheit (99 zu 27 Stimmen) nahmen die Vertragsstaaten den Haushaltsentwurf des Generaldirektors der OVCW an, der auch einen Finanzierungsanteil für die Umsetzung des Beschlusses der Sondersitzung der Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2018 enthält. Dort setzten sich Deutschland und viele andere Vertragsstaaten erfolgreich dafür ein, der OVCW die Aufgabe zu übertragen, die Verantwortlichen für die Chemiewaffenangriffe in Syrien zu ermitteln. Die OVCW wird nun ein sog. Attributionsteam einsetzen, das Hinweisen auf die Verantwortlichen in jenen Fällen nachgehen wird, die zuvor durch die sog. „Fact Finding Mission“ der OVCW festgestellt wurden.

Alle fünf Jahre kommen die Vertragsstaaten zusammen, um die Umsetzung des CWÜ zu überprüfen und über die Zukunft des Übereinkommens und der OVCW zu beraten. Die 4. Überprüfungskonferenz (21.-30. November) tagte vor dem Hintergrund wiederholter Einsätze von Chemiewaffen in Syrien seit 2013, der Einsätze im Irak 2015-2017 sowie der Anschläge mit Nervenkampfstoffen am Flughafen von Kuala Lumpur (2017) und den Straßen von Salisbury (April 2018).


Weitere Informationen:

Nationale Erklärung Deutschlands in der Generaldebatte der 4. CWÜ-Überprüfungskonferenz (21.11.2018)

Politische Erklärung zur 4. CWÜ-Überprüfungskonferenz im Namen von 57 Vertragsstaaten (30.11.2018)


Schlagworte

nach oben