Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auswärtiges Amt zur Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA)

04.07.2020 - Pressemitteilung

Mit Bezug auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Europäischen Union Borrell zur Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA) erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (04.07.):

Das Auswärtige Amt hat die am 3. Juli veröffentlichte Erklärung des EU-Außenbeauftragten Borrell in seiner Funktion als Koordinator der Joint Commission der Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPoA) zur Kenntnis genommen. Darin nimmt er auf ein Schreiben des iranischen Außenministers zur Umsetzung des JCPoA Bezug.

Gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien bekräftigen wir, dass wir der Bewahrung der Wiener Nuklearvereinbarung vollauf verpflichtet bleiben. Als E3 haben wir unsere JCPoA-Verpflichtungen ohne Ausnahmen erfüllt, insbesondere die Aufhebung von Sanktionen. Im Bemühen um die Bewahrung der Nuklearvereinbarung sind wir über unsere Verpflichtungen sogar noch hinausgegangen, um legitimen Handel mit Iran aufrechtzuerhalten.

Am 14. Januar 2020 haben wir gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien in Einklang mit dem JCPoA den Streitschlichtungsmechanismus ausgelöst, um im Rahmen der Nuklearvereinbarung nach Lösungen für Irans Verletzungen zentraler JCPoA-Verpflichtungen seit Juli 2019 zu suchen. Diese Maßnahmen, an denen Iran unvermindert festhält, wirken sich in schwerwiegender Weise auf die Nichtverbreitungsziele des JCPoA aus. Iran muss seine JCPoA-Verpflichtungen ohne weiteren Verzug wieder vollständig einhalten.

Als E3 haben wir mit Iran und den übrigen verbliebenen JCPoA-Teilnehmern einen Dialog auf Grundlage eines fundierten und realistischen Ansatzes aufgenommen. Von Iran erwarten wir dringlich eine konstruktive Antwort auf unsere Bemühungen. Wir bekräftigen ein weiteres Mal, dass wir dazu bereit sind, uns für den Erhalt der Nuklearvereinbarung entschlossen einzusetzen.

Schlagworte

nach oben