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Auswärtiges Amt zur Lage in Äthiopien
Zur Lage in Äthiopien erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (01.10.):
Die Bundesregierung ist zutiefst besorgt über die Ausweisung von sieben hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vereinten Nationen durch die äthiopische Regierung am 30.09.2021. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist ein solches Vorgehen gegen humanitäre VN-Organisationen beispiellos. Wir fordern die äthiopische Regierung auf, die Ausweisungen umgehend rückgängig zu machen.
Die Vereinten Nationen leisten in Äthiopien lebensrettende humanitäre Hilfe nach den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit, mit dem einzigen Ziel, den Menschen vor Ort zu helfen. Die humanitäre Lage im Norden des Landes ist katastrophal und eine Hungersnot breitet sich aus.
Wir unterstützen das Statement des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, dass die VN unter schwierigen Bedingungen auch weiterhin lebensrettende Hilfe leisten will. Als einer der größten humanitären Geber steht Deutschland fest an der Seite der Vereinten Nationen. Die Achtung des humanitären Völkerrechts und die Gewährung von sicherem, schnellen und ungehindertem humanitären Zugang sind in Äthiopien wichtiger denn je.
Hintergrund:
Der seit November 2020 andauernde bewaffnete Konflikt im nördlichen Äthiopien hat die wohl schwerste humanitäre Krise seit einem Jahrzehnt mitbedingt. Während die Vereinten Nationen und Deutschland im Kreis der internationalen Gemeinschaft zu ungehindertem humanitärem Zugang aufrufen, ist die Arbeit für humanitäre Helferinnen und Helfer vor Ort sehr schwierig und zunehmend gefährlich.
Am 30.09.2021 hat die äthiopische Regierung sieben hohe Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Nationen, darunter die Leiterin von UNICEF in Äthiopien, Adele Khodr, und den Stellvertretenden humanitären Koordinator von UNOCHA, Grant Leaity, zu personae non gratae erklärt und sie damit des Landes verwiesen.