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Auswärtiges Amt zu israelischen Siedlungsankündigungen
Zu den gestern angekündigten israelischen Siedlungsplänen erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (18.01.):
Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Genehmigung von 780 neuen Wohnungseinheiten in israelischen Siedlungen im Westjordanland. Der fortschreitende Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht und einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Er erschwert eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung sowie ein Ende der Besatzung. Die Bundesregierung ruft dazu auf, den Siedlungsbau einzustellen und das Ausschreibungsverfahren für Baumaßnahmen in der neuen Siedlung Givat Hamatos in Ost-Jerusalem endgültig auszusetzen.
Die Bundesregierung bekräftigt, dass Änderungen der Grenzen vom 4. Juni 1967 nur auf dem Verhandlungsweg zwischen beiden Parteien vereinbart werden können, einschließlich in Bezug auf Jerusalem. Dazu ist eine Wiederaufnahme eines glaubwürdigen Dialoges mit dem Ziel eines Neustarts direkter Verhandlungen zwischen beiden Parteien erforderlich.Deutschland ist bereit, diesen Prozess aktiv zu unterstützen – auch gemeinsam mit Frankreich, Jordanien und Ägypten im sogenannten „Münchner Format“. Eine verhandelte Zweistaatenlösung bleibt die beste Lösung für den Nahostkonflikt, sowohl für die Sicherheit Israels als auch für die Sicherung der Rechte der Palästinenser.
Hintergrund:
Die Oberste Planungsbehörde der Zivilverwaltung (Higher Planning Council of the Civil Administration) hat am 17. Januar Planungsschritte zum Bau von 780 Wohneinheiten im Westjordanland genehmigt. Am 15.November veröffentlichte die israelische Regierung eine öffentliche Ausschreibung zum Bau von 1.257 Wohneinheiten in der neuen Siedlung Givat Hamatos, die sich in Ost-Jerusalem befindet. Givat Hamatos würde mit der Siedlung Har Homa den sogenannten Siedlungsgürtel im Süden Jerusalems schließen und Ost-Jerusalem von Bethlehem trennen. Die Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung entlang international anerkannter Parameter würde so erheblich erschwert. Maßgeblich ist und bleibt die Resolution 2334 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, deren vollständige Umsetzung die Bundesregierung fordert.