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Auswärtiges Amt fördert Kulturprojekt in der Tschechischen Republik: „musica non grata“
Deutschland hat zu seinem Nachbarn, der Tschechischen Republik besondere Beziehungen. Um diese zu unterstreichen, hat der Deutsche Bundestag dem Auswärtigen Amt Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen das Projekt „musica non grata“ ermöglicht wird. Mit dem Vorhaben soll über mehrere Jahre hinweg die Erinnerung an eine Gruppe von Komponistinnen und Komponisten, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, und Künstlern, die eine besondere Beziehung zu Prag und zur Tschechischen Republik haben, gewürdigt werden. An dem Vorhaben sind die drei historischen Prager Opernhäuser beteiligt. Dazu zählt auch die von deutschsprachigen Pragern initiierte und am 5. Januar 1888 eröffnete Prager Staatsoper, die mit einem großen Konzert am 5. Januar 2020 wiedereröffnet wird.
Die Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt Michelle Müntefering erklärte heute (23.12.):
Das Auswärtige Amt unterstützt ab 2020 ein auf vier Jahre angelegtes Projekt „musica non grata“ in Prag. 75 Jahre nach Kriegsende und 30 Jahre nach der ‚Samtenen Revolution‘ soll es in einem auf mehrere Spielzeiten angelegten Programm in den drei historischen Prager Opernhäusern stattfinden. Dabei würdigen wir die Musik von Künstlern, die eine besondere Beziehung nach Prag hatten – und besonders auch das Schaffen der von den Nationalsozialisten verfolgten Komponistinnen und Komponisten.
Es soll gelingen, die Namen und das Werk der Komponistinnen und Komponisten wieder neu im Bewusstsein der Menschen zu verankern, die während der deutschen Besetzung Prags verfolgt und getötet wurden. Denn die Erinnerung an sie ist ein wichtiger Teil der Aufarbeitung des erlittenen Unrechts. Das Projekt unterstreicht unsere Partnerschaft mit der Tschechischen Republik und zeigt gleichzeitig auf, wie schätzens- und schützenswert unser gemeinsames kulturelles Erbe in Europa ist.