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Gemeinsame Erklärung des Ministers für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik und des Bundesministers des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland über die Fortsetzung des vertieften Dialogs
Die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen der Slowakischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf gegenseitigem Vertrauen sowie auf einem offenen und konstruktiven Dialog. Sie basieren auf gemeinsamen Werten und Zielen und haben sich seit der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Februar 1992 sowie seit der Gründung der Slowakischen Republik am 1. Januar 1993 kontinuierlich weiterentwickelt.
Am 4. August 2017 begründeten der Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik und der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland den vertieften Dialog zwischen der Slowakischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Er bietet eine Plattform für den Austausch und die Abstimmung von Positionen sowie für die Erarbeitung gemeinsamer Antworten auf aktuelle Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht. Anlässlich des bevorstehenden zehnten Jahrestages seiner Einrichtung bekunden wir unsere Bereitschaft, die vertiefte Zusammenarbeit auch in der kommenden Zeit fortzuführen.
Anknüpfend an den bisherigen politischen Dialog und wirtschaftlichen Austausch zwischen beiden Ländern sowie an das gemeinsame Interesse, zur Sicherheit und zum Wohlstand Europas beizutragen, vereinbaren wir gemeinsame Aktivitäten, die im Rahmen des vertieften Dialogs zur weiteren Intensivierung der bilateralen Beziehungen sowie zur Stärkung der europäischen und transatlantischen Strukturen im Geiste europäischer Solidarität und gemeinsamer Verantwortung beitragen sollen.
I.
Als Bereiche gemeinsamen Interesses betrachten wir insbesondere:
die umfassende Erhöhung des Drucks auf die Russische Föderation auch mittels Sanktionen, um diese zur Beendigung des brutalen Angriffskriegs und zur Beteiligung an konstruktiven Verhandlungen zu bewegen, mit dem Ziel, einen sofortigen Waffenstillstand und einen umfassenden, dauerhaften und gerechten Frieden in der Ukraine zu erreichen. Beide Länder stimmen überein, auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts, die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zu achten und Russlands Versuch, die Grenzen durch seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gewaltsam neu zu ziehen, nicht zu akzeptieren,
die umfangreiche Unterstützung der Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den unprovozierten, ungerechtfertigten und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation,
die Bekräftigung der Unterstützung der europäischen Perspektive für die Ukraine, Moldau und die Staaten des westlichen Balkans,
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierungsagenda und Wirtschaftssicherheit der Europäischen Union inklusive eines gemeinsamen Verständnisses über den Umgang mit geoökonomischen Herausforderungen. Beide Länder stimmen zudem überein, die Handlungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union sowie die Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit, Sicherheit und Diversifizierung der europäischen Energieversorgung zu stärken, im Einklang mit den Zielen von REPowerEU, unter Berücksichtigung der besonderen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
die Stärkung der euro-atlantischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur durch enge Zusammenarbeit und Komplementarität mit der NATO, einschließlich der Erfüllung des in Den Haag beschlossenen 5%-Ziels; Stärkung der Europäischen Union, unter anderem durch Mobilisierung von Mitteln für die Verteidigungsfinanzierung und die Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie; Stärkung des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung angesichts der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Herausforderungen, insbesondere in der Ukraine und im Nahen und Mittleren Osten, durch die Zusammenarbeit in internationalen Organisationen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen,
den Schutz der Gründungsprinzipien, Rechte, Freiheiten und Werte der Europäischen Union, durch welche die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union gewahrt und gefördert wird,
den Schutz der Menschenrechte und Bürgerrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
im Rahmen der Zuständigkeit der jeweiligen Fachressorts die Bildung eines attraktiven Investitionsumfelds mit dem Ziel, die Verbindungen zwischen beiden Ländern zu vertiefen und die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu schaffen,
die Stärkung des kulturellen Austauschs und Unterstützung der Entwicklung von Partnerschaften zwischen Regionen, Städten und Gemeinden beider Länder.
II.
Ausdruck der engen Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland sind regelmäßige Konsultationen auf hochrangiger Ebene sowie auf Arbeitsebene, um grundlegende politische Leitlinien strategisch weiterzuentwickeln und Gemeinsamkeiten in den Positionen zu aktuellen Fragen der Außen-, Sicherheits- und Europapolitik zu identifizieren und die oben genannten Ziele umzusetzen. Zudem finden Sitzungen der Slowakisch-Deutschen Reflexionsgruppe statt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Außenministerien sowie aus Expertinnen und Experten nichtstaatlicher Einrichtungen beider Länder zusammensetzt.