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Erklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland

17.07.2026 - Pressemitteilung

Gunther Krichbaum - Benjamin Haddad; Staatsminister für Europa - Beigeordneter Minister für Europa

Vor einem Jahr haben wir am Rande des Deutsch-Französischen Ministerrats (DFMR) in Toulon gemeinsam einen Aktionsplan zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beschlossen, der konkrete Verbesserungen im Alltag der Menschen in den Grenzregionen ermöglichen soll. Im Geiste des Vertrags von Aachen haben wir mit regionalen und lokalen Akteuren zusammen an der Umsetzung unserer Vorhaben gearbeitet und werden unsere Bemühungen weiter fortsetzen.

Wir begrüßen die Fortschritte im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, insbesondere die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur MOSAR-Vereinbarung, in dem es speziell um die Versorgung von Schlaganfällen geht. Zudem freuen wir uns über den erfolgreichen Start der Arbeitsgruppe Gesundheitskorridor im Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) und bitten die Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zur Umsetzung in einem Bericht zu erarbeiten, der geprüft wird, um unsere Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter zu vertiefen. In diesem Zusammenhang wird basierend auf der erstellten gemeinsamen Bedarfsanalyse, in Abstimmung mit den Kostenträgern, geprüft, wie sich neue Kooperationen nach Fachgebiet im Rahmen der Gesundheitsversorgung entwickeln lassen. Diese Ergebnisse können, soweit sinnvoll, zu neuen Kooperationsprojekten zum Nutzen der Patientinnen und Patienten in der Grenzregion führen.

Wir sehen große Fortschritte beim Erwerb von grenzüberschreitenden Zugtickets, insbesondere durch die Einführung neuer digitaler Buchungsmöglichkeiten bei SNCF und DB. Auch die Umsetzung von grenzüberschreitenden Regionalbahnprojekten (TER) schreitet voran.

Die Vereinfachung von Verfahren zur Arbeitnehmerentsendung bleibt eine Priorität für die Unternehmen in der Region. Wir begleiten engagiert die Umsetzung der Revision der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Zusammenarbeit zwischen Behörden sowie Dienstreisen und kurze Arbeitseinsätze auf der anderen Seite der Grenze erleichtern wird. Wir begrüßen, dass im Rahmen des AGZ eine Arbeitssitzung mit allen betroffenen Akteuren zu diesen Themen stattgefunden hat und der Dialog dazu fortgesetzt wird.

Wir begrüßen die starke Nachfrage nach grenzüberschreitenden Berufsbildungsangeboten unter dem Abkommen von Lauterbourg. Unser gemeinsames Ziel ist es, so vielen jungen Menschen wie möglich grenzüberschreitende Berufsbildungsangebote zu machen. Bis zum Jahres-ende prüfen wir, wo aufgrund der systemischen Unterschiede in unseren Bildungssystemen ergänzende Optionen für grenzüberschreitende Praxisphasen notwendig sind, um diese im ersten Halbjahr 2027 umzusetzen. Wir begrüßen außerdem die engagierte Arbeit der AG „Grenzüberschreitendes Duales Studium“ im AGZ, die ergänzende Vorschläge zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Dualen Studiums erarbeitet.

Wir begrüßen das regionale Engagement zur Erforschung und Nutzung des geothermischen Potentials in der Grenzregion. Wir freuen uns auf den Beginn des Interreg-Projekts GeoTresOR, das wir weiterhin aufmerksam verfolgen werden und dessen Ziel darin besteht, das Wissen über Geothermie als Ressource zu verbessern, administrative Hürden abzubauen und die Akzeptanz dieser Energie in der Bevölkerung zu erhöhen.

Wir vereinfachen den Alltag unserer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, indem wir die Entwicklung eines „grenzüberschreitenden Reflexes“ voranbringen, der bei den von unseren bei-den Ländern erarbeiteten Gesetzesentwürfen eine bessere Berücksichtigung der Besonderheiten des Grenzraums ermöglichen soll. Wir wollen Gesetze so gestalten, dass sie die besondere Ausgangslage in den Grenzregionen besser berücksichtigen und dass keine zusätzliche Bürokratie entsteht. Im Herbst werden wir im Rahmen des AGZ die derzeit laufende Pilotphase evaluieren und über die nächsten Schritte beraten, insbesondere über die in Frankreich entwickelte Methodologie und den in Deutschland verfolgten Ansatz, den Grenzraumcheck im Rahmen der „Besseren Rechtssetzung“ zu verankern. Wir blicken gespannt auf die Erfahrungen aus einem Pilotprojekt in Frankreich zur Umsetzung der „BRIDGEforEU“-Verordnung an der deutsch-französischen Grenze.

Auf EU-Ebene werden in diesem Jahr entscheidende Dossiers behandelt, die Relevanz für die Grenzregionen haben. Hierzu zählen das Fair Labour Mobility Package und das Passenger Package. Es ist uns wichtig, dass die besonderen Belange unserer Grenzregionen in die Positionen unserer Regierungen einfließen. Hierzu werden wir in der nächsten AGZ-Sitzung den Austausch zu diesen Dossiers suchen.

Im Bereich der Mobilität werden wir unsere Zusammenarbeit verstärken, um den täglichen Weg von Grenzpendlern und allen Bürgerinnen und Bürgern über die gemeinsame Grenze zu erleichtern.

Wir sind zuversichtlich, dass wir durch diese gemeinsamen Anstrengungen die deutsch-französische Zusammenarbeit weiter voranbringen. Dabei stimmen wir uns eng mit den regionalen und lokalen Akteurinnen und Akteuren ab und stellen die Arbeitsfähigkeit des AGZ sicher. Gemeinsam können wir die Lebensqualität in unseren Grenzregionen maßgeblich verbessern und somit einen essentiellen Beitrag zur gelebten deutsch-französischen Freundschaft und europäischen Integration leisten.

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