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Erklärung des Nordatlantikrats anlässlich der 11. Überprüfungskonferenz des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
- Die NATO-Verbündeten betonen ihr starkes Bekenntnis zur vollständigen Umsetzung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV).
- Seit seinem Inkrafttreten 1970 hat der NVV die Verbreitung von Kernwaffen in der ganzen Welt beträchtlich eindämmen können und so den Sicherheitsinteressen aller NVV-Vertragsstaaten, einschließlich der NATO-Verbündeten, gedient. Der Nichtverbreitungsvertrag ist ein entscheidender Eckpfeiler der globalen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur und der Rahmen dafür, durch internationale Zusammenarbeit gemeinsam von den Vorzügen der friedlichen Nutzung der Kernenergie, der Nuklearwissenschaft und der Kerntechnik zu profitieren.
- Durch das aktuelle, sich verschlechternde Sicherheitsumfeld, in dem Krisen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen andauern und eskalieren, stellen sich Herausforderungen, die für den Nichtverbreitungsvertrag relevant sind.
- Russland hat entscheidende Rüstungskontrollverpflichtungen verletzt und in unverantwortlicher Weise nukleare Rhetorik für Drohungen verwendet. China erweitert und diversifiziert seine Kernwaffenbestände nach wie vor in großer Geschwindigkeit und ohne Transparenz. Beide haben Verbindungen zu Staaten verstärkt, die Kernwaffen weiterverbreiten und die internationale Rüstungskontrolle untergraben wollen. Die Verbündeten begrüßen nachdrücklich die Bemühungen der Vereinigten Staaten um multilaterale strategische Stabilität.
- Solange es Kernwaffen gibt, wird die NATO ein nukleares Bündnis bleiben. Der Hauptzweck der nuklearen Fähigkeiten der NATO ist die Wahrung des Friedens, der Schutz vor Zwangsmaßnahmen und die Abschreckung von Aggressionen. Die Verbündeten sind ihren Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag immer nachgekommen und tun dies weiterhin. Die Übereinkünfte der NATO zur nuklearen Teilhabe standen immer in völligem Einklang mit dem NVV und existierten bereits vor Inkrafttreten des NVV 1970 und bei der unbefristeten Verlängerung des NVV 1995. Die Übereinkünfte der NATO zur nuklearen Teilhabe sind für die Verhütung der Verbreitung von Kernwaffen, eines der Kernziele des NVV, von zentraler Bedeutung gewesen.
- Die Verbündeten weisen alle Versuche zurück, die nukleare Abschreckung zu delegitimieren, und bekräftigen, dass sich die rechtlichen Verpflichtungen unserer Länder im Hinblick auf Kernwaffen durch den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen nicht ändern.
- Die Verbündeten sind entschlossen, zur Wahrung, weltweiten Anwendung und vollständigen Umsetzung des NVV beizutragen. Die Verbündeten bleiben der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und den Bemühungen um Nichtverbreitung mit Schwerpunkt auf der Förderung von Transparenz, Risikominderung und Erhöhung der Sicherheit uneingeschränkt verpflichtet. Die Verbündeten bleiben ferner der Förderung der Zusammenarbeit zu friedlichen Zwecken uneingeschränkt verpflichtet.
- Die Verbündeten unterstützen nach wie vor alle Ziele des Vertrags, einschließlich Artikel VI, im Hinblick auf eine weltweite überprüfbare Abschaffung von Kernwaffen basierend auf dem Grundsatz der unverminderten Sicherheit für alle.
- Wir werden auf eine erfolgreiche Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags hinarbeiten und stehen bereit, um mit allen NVV-Vertragsstaaten auf das gleiche Ziel hinzuarbeiten.