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Rede des EU-Sonderbeauftragten Johan Borgstam im Namen der Internationalen Kontaktgruppe für die Region der Großen Seen

02.06.2025 - Rede

Rede anlässlich des 12. Hochrangiges Treffens des Regional Oversight Mechanism of the Peace, Security and Cooperation Framework for the Democratic Republic of the Congo and the Region, Entebbe (Uganda), Entebbe, Uganda, 28. Mai 2025

Ich spreche hier im Namen der Internationalen Kontaktgruppe für die Region der Großen Seen, zu der Belgien, Dänemark, Deutschland, die Europäische Union, Frankreich, die Niederlande, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika gehören und deren Vorsitz Deutschland innehat.

Im Namen der Internationalen Kontaktgruppe danke ich Ihnen für die Gelegenheit, bei diesem wichtigen Treffen zu sprechen.

Dieses Treffen findet zu einem Zeitpunkt statt, der für die Völker der Region der Großen Seen von entscheidender Bedeutung ist; insbesondere gilt dies für den Osten der Demokratischen Republik Kongo, nicht zuletzt angesichts der katastrophalen humanitären Lage an vielen Orten in Nord- und Süd-Kivu sowie in Ituri. Die Folgen konnte ich während meiner kürzlichen Reisen in die Region mit eigenen Augen sehen.

Heute möchte ich drei wesentliche Botschaften übermitteln:

Erstens tritt die Internationale Kontaktgruppe geschlossen für den Geist und die Zielsetzungen des Rahmenwerks ein.

Nicht ohne Grund rief die Internationale Kontaktgruppe im Februar 2025 in ihrer öffentlichen Erklärung alle Parteien in der Region der Großen Seen dazu auf, – ich zitiere – „eine militärische Eskalation zu vermeiden, sich ernsthaft in einen politischen Friedensprozess einzubringen, die Ursachen des Konflikts anzugehen und auf eine Neubelebung des Rahmenwerks für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit von 2013 für die Demokratische Republik Kongo und die Region hinzuarbeiten.“

Eine umfassende politische Einigung, die von allen Parteien umgesetzt wird, ist der einzige Weg, um eine nachhaltige Lösung herbeizuführen.

Und es kann nur zu einer nachhaltigen Lösung kommen, wenn die Grundsätze der Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit von allen beteiligten Parteien respektiert werden und wenn jede Partei die Verpflichtungen erfüllt, die sie durch die Unterzeichnung des Rahmenwerks für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit vor zwölf Jahren eingegangen ist.

Daher – und dies ist mein zweiter Punkt – unterstützt die Internationale Kontaktgruppe uneingeschränkt die gegenwärtigen politischen Prozesse, die auf eine nachhaltige Lösung im Osten der Demokratischen Republik Kongo und in der Region der Großen Seen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen der Afrikanischen Union und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, einschließlich der Resolution 2773 des VN-Sicherheitsrats, abzielen.

Wir würdigen das enorme Engagement des Präsidenten Angolas, João Lourenço, und des ehemaligen Präsidenten Kenias, Uhuru Kenyatta, und die von ihnen mit den Prozessen von Luanda und Nairobi geschaffenen Grundlagen, die nun unter der von der Afrikanischen Union mandatierten Führung des Präsidenten von Togo, Faure Gnassingbé, sowie unter Mitwirkung der fünf angesehenen Vermittlerinnen und Vermittler fortentwickelt werden.

Wir würdigen ferner, dass das Leitprinzip der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit bei der Zusammensetzung der Gruppe der Vermittlerinnen und Vermittler gewürdigt wurde. Dies ist insbesondere in einem Kontext von Bedeutung, in dem sexuelle Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt wird – worauf bereits vor zwölf Jahren im Rahmenwerk für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit hingewiesen wurde.

Wir begrüßen die wichtige unterstützende Rolle des Staates Katar sowie den Durchbruch und die Dynamik, die durch die Vermittlung der Vereinigten Staaten erzielt wurden und zur Unterzeichnung der Grundsatzerklärung zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda am 25. April 2025 in Washington geführt haben.

Die Mitglieder der Internationalen Kontaktgruppe sind bereit, eine abgestimmte Vorgehensweise bei diesen Prozessen zu unterstützen, die letztlich zur Neubelebung des Rahmens für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit von 2013 und seiner Umsetzung führen sollte.

Drittens muss die Lage vor Ort die Nagelprobe für unsere diplomatischen Bemühungen sein.

Ohne eine Waffenruhe und ohne den Abzug ausländischer Truppen, die die territoriale Unversehrtheit verletzen, werden Erklärungen bloße Lippenbekenntnisse bleiben.

Der humanitäre Zugang muss unverzüglich und bedingungslos sichergestellt werden; alle Parteien sind verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht zu achten.

Die Internationale Kontaktgruppe fordert daher die Parteien – zum wiederholten Male – nachdrücklich auf, die sofortige und bedingungslose Waffenruhe umzusetzen, und alle bewaffneten Gruppen, auch diejenigen, die von ausländischen Akteuren unterstützt werden, aufzufordern, ihre Waffen niederzulegen und den Dialog fortzusetzen, um der Gewalt ein Ende zu bereiten und die Zivilbevölkerung zu schützen.

Abschließend möchte ich Ugandas Präsidenten Museweni als künftigem Vorsitzenden des Rahmenwerks für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit alles Gute bei der Steuerung des Prozesses in dieser entscheidenden Zeit wünschen und S.E. Präsident Ndayishimiye meinen Dank aussprechen.

Ich danke Ihnen.

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