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Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung zur Hinrichtung des jungen Iraners Arman Abdolali in Iran
Anlässlich der Meldungen über die Hinrichtung des zur Tatzeit minderjährigen Iraners Arman Abdolali erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (24.11.):
Ich bin schockiert über die Hinrichtung von Arman Abdolali, der zum Zeitpunkt der ihm angelasteten Tat minderjährig war. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Art der Bestrafung, welche die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt. Zudem hat Iran sowohl die VN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Minderjährigen und Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind. Es bestehen zudem beträchtliche Zweifel daran, dass in dem Verfahren von Arman Abdolali rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Ich appelliere mit Nachdruck an die Verantwortlichen in Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und von ihrer Verhängung grundsätzlich abzusehen.
Hintergrund
Der heute 24jährige Arman Abdolali wurde 2013 wegen des Mordes an seiner Freundin zum Tode verurteilt. Die Leiche ist nie gefunden worden. Er gestand die Tat zunächst, widerrief das Geständnis aber später. Er gab an, dass er nach der Festnahme 76 Tage in Einzelhaft verbracht habe, und dass er das Geständnis unter Folter abgelegt habe. Das in zweiter Instanz bestätigte Urteil sollte bereits im Januar 2020 vollstreckt werden. Die Hinrichtung wurde jedoch mehrfach verschoben. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hatte im Oktober an Iran appelliert, die Vollstreckung auszusetzen und Arman Abdolali die Chance auf ein neues, faires Gerichtsverfahren einzuräumen.