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Auswärtiges Amt zum Siedlungsbau in Ost-Jerusalem
Zum Bau von 944 Wohneinheiten in der israelischen Siedlung Pisgat Ze’ev, den die Stadtverwaltung von Jerusalem in dieser Woche beschlossen hat, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (07.07.) in Berlin:
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadtverwaltung hat am 4. Juli den Bau weiterer Wohneinheiten im besetzten Ost-Jerusalem genehmigt, davon allein 940 in Pisgat Ze’ev. In den kommenden Wochen stehen weitere Entscheidungen an, unter anderem im Ost-Jerusalemer Stadtteil Sheikh Jarrah, denen wir mit großer Sorge entgegensehen.
Die Haltung der Bundesregierung zur Völkerrechtswidrigkeit des Siedlungsbaus ist allseits bekannt. Angesichts der fortschreitenden Siedlungstätigkeit stellt sich uns die Frage, wie die israelische Regierung es der US-Regierung und anderen internationalen Akteuren ermöglichen möchte, sich für eine Lösung in dem jahrzehntelangen Konflikt einzusetzen.
Im Juli 2016 hat das Nahost-Quartett festgestellt, dass die Situation mehr und mehr in eine Ein-Staaten-Realität abgleitet. Seine Empfehlungen zur Wahrung der Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung sind heute noch so gültig wie vor einem Jahr.