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Rundnote zu Wahlkampfauftritten ausländischer Amtsträger in Deutschland
Das Auswärtige Amt hat heute (30.6.) eine Rundnote folgenden Inhalts an die in Deutschland akkreditierten Botschaften zirkuliert:
Auftritte ausländischer Amtsträger bei Veranstaltungen in Deutschland, die sich an Wahlberechtigte des auswärtigen Staates richten, bedürfen der Genehmigung der Bundesregierung.
Eine solche Genehmigung ist mindestens zehn Tage vor der Veranstaltung durch Verbalnote an das Auswärtige Amt zu beantragen. Ihre Erteilung erfolgt im Licht der außenpolitischen Beziehungen; sie ersetzt daher auch nicht ordnungsrechtlich notwendige Genehmigungen.
Die Auftritte müssen sich im Rahmen der Prinzipien des Grundgesetzes und der deutschen Rechtsordnung, insbesondere des deutschen Versammlungsrechts, halten. Sie dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
Die Genehmigung wird grundsätzlich nicht erteilt, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmungen liegt; diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Mitgliedstaaten der Europäischen Union.